Betriebshaftpflicht Taxiunternehmen
Taxiunternehmen benötigen eine Betriebshaftpflicht
Nicht nur die Taxis selbst, sondern auch Taxiunternehmen können Schäden verursachen. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung müssen sie sich um die Schadensregulierung keine Gedanken machen.
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Neben einer Taxiversicherung benötigen Taxiunternehmen möglichst auch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Während die Taxiversicherung eine Kombination aus Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung darstellt und so den Betrieb des Kraftfahrzeugs versichert, versichert die Betriebshaftpflichtversicherung alle Schäden, die Dritten durch das Taxiunternehmen entstehen.
Stürzt etwa ein Kunde in der Taxizentrale wegen eines ungesicherten Gegenstandes und zieht sich dabei eine Verletzung zu, zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen ihm Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und schlimmstenfalls eine lebenslange Rente.
Auch wenn ältere oder behinderte Menschen von einem Taxifahrer abgeholt werden und durch die Unachtsamkeit des Taxifahrers auf dem Weg zum Fahrzeug einen Unfall erleiden, ist das ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung.
Be- und Entladeschäden, die in einer Betriebshaftpflichtversicherung sonst meist nicht enthalten sind, sind hier gleichfalls abgesichert: Hebt der Taxifahrer beispielsweise Gepäck in den Kofferraum und streift dabei ein fremdes Fahrzeug, ist der an diesem Fahrzeug entstandene Sachschaden versichert. Wenn das Gepäck selbst beim Be- oder Entladen Schaden nimmt, ist dies in der Versicherung ebenfalls abgedeckt.
Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen?
Schäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen je nach Versicherer in unterschiedlicher Höhe versichert: Einige Versicherer bieten z.B. eine pauschale Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an; andere versichern Personenschäden mit 2 Millionen Euro, Sachschäden mit 1 Million Euro und Vermögensschäden mit 100.000 Euro. Mitunter stehen die Summen auch für mehrere untersch
iedliche Schadensfälle pro Jahr, also für ein Jahr mehrfach, zur Verfügung. Vermögensschäden sind im Übrigen nicht bei jedem Versicherer mitversichert.Nach einer Prüfung der Haftungsfrage begleicht die Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen den geltend gemachten Schaden maximal bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme.
Kommt der Versicherer hingegen zu dem Schluss, dass eine Schadenersatzforderung zu Unrecht erhoben wurde, wehrt sie die Schadenersatzansprüche für den versicherten Betrieb ab und übernimmt in diesem Rahmen auch anfallende Kosten für Anwalt und Gericht.
Einschluss von Zusatzbausteinen möglich
Abgesehen von den genannten Leistungen bieten manche Versicherer zusätzlich den Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung und einer Umweltschadenversicherung: Damit sind gleichzeitig Schäden, die einem Dritten durch bestimmte, vom Taxibetrieb verursachte Umweltschäden entstehen, abgesichert, außerdem solche Schäden, die allgemein in der Umwelt entstehen und vom Taxiunternehmen ausgehen.
So lassen sich beispielsweise Ölschäden decken. Zudem können Unternehmer meistens eine Privathaftpflichtversicherung und/oder eine Hundehalterhaftpflichtversicherung zur Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen hinzubuchen.
Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung hängen von der Anzahl der Fahrzeuge des Betriebes ab; außerdem von etwaigen Zusatzbausteinen und der Deckungssumme. Eine Selbstbeteiligung lassen die meisten Versicherer nur für Gepäckschäden zu, so dass sich die Prämie durch Vereinbarung von Selbstbeteiligung nicht wesentlich verringert.
Dafür kann die Wahl des Versicherers Einfluss auf die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen haben. Ein Vergleich verschiedener Angebote lohnt sich auf jeden Fall – besonders günstige Angebote sollte man jedoch im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit hinterfragen.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Taxiunternehmen im Vergleich
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