Bestellerprinzip und Mietpreisbremse

Bestellerprinzip und Mietpreisbremse erzeugen viele
Probleme zwischen Mieter und Vermieter

Seitdem zur Stärkung der Mieterrechte die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip bei der Maklergebühr in Kraft getreten sind, wächst der Unmut von Mietern und Vermietern. Die Rechtsschutzversicherungen haben seitdem viel Zulauf.

Teure Maklergebühren waren bei der Wohnungssuche für viele Mieter schon immer ein Problem. Tausend Euro für einen Makler zu berappen, den man selbst gar nicht beauftragt hat, ist sehr ärgerlich und zusätzlich zu den anfallenden Umzugskosten auch ein echtes Problem für viele.

Dem wurde nun mit der Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht ein Ende gesetzt. Jetzt heißt es „wer bestellt, bezahlt“. Wenn der Vermieter also einen Makler beauftragt, zahlt er ihn auch.

Die Umlage dieser Kosten auf den Mieter ist nicht rechtens, es ist jedoch bereits absehbar, dass einige Vermieter sich damit nicht so einfach abfinden und mit Tricks versuchen werden diese Kosten doch noch umzulegen, sei es über die Forderung zu hoher Nebenkosten oder über viel zu große Abstandszahlungen für Einrichtungsgegenstände.

Da die Wohnungssituation in einigen Gebieten sehr schlecht ist, lassen sich Mieter häufig dazu hinreißen der illegalen Kostenabwälzung zuzustimmen, um die Wohnung überhaupt zu bekommen.

Sollte Ihnen das passiert sein, können Sie noch bis zu drei Jahre danach Ihr Geld vom Vermieter zurückfordern. Oftmals lassen sich solche Streitigkeiten letztlich nur vor Gericht klären. Hohe Anwaltskosten und Gerichtsgebühren hindern Mieter aber häufig daran, ihre Rechte wahrzunehmen. Eine Rechtsschutzversicherung ist für Sie als Mieter daher eine gute Wahl.

Baustein Mieterrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist nach dem Baukastenprinzip aufgebaut. Der Versicherungsnehmer selbst entscheidet, für welche Lebensbereiche er sich Rechtsschutz wünscht. Oftmals werden die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr in einem Kombivertrag angeboten. Der Bereich Wohnungs- oder Mieterrechtsschutz ist zusätzlich abzuschließen.

Egal, ob Sie die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf anfechten wollen, oder Streitigkeiten mit zu lauten Nachbarn haben, eine Rechtsschutzversicherung ist für Mieter eine große Hilfe bei der Wahrung ihrer Interessen. Nichts ist emotional so schwierig wie Streitereien in und um die eigenen vier Wände herum, denn dem kann man sich nur selten entziehen. 

Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Die Vermieter in Deutschland sollen hier natürlich nicht kollektiv als schwarze Schafe dargestellt werden. Ebenso wie es unter ihnen einige gibt, die die bestehende Rechtslage gerne zu ihren Gunsten zurechtbiegen wollen, gibt es Mieter, die ihren Vermietern das Leben schwer machen. Daher ist es auch für Sie als Vermieter wichtig, im Streitfall abgesichert zu sein.

Ausstehende Mietzahlungen einzufordern oder eine rechtmäßige Kündigung durchzusetzen, kann langwierig sein und neben Nerven auch viel Geld kosten. Auch Auseinandersetzungen mit Behörden oder anderen Eigentümern können teuer sein. Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter kommt in all diesen Fällen für die anfallenden Kosten für Anwälte, Gericht, Zeugen und Sachverständige auf. 

Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit

Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, egal ob Mieter- oder Vermieterrechtsschutz, ist bei den meisten Verträgen eine Wartezeit von drei Monaten festgelegt. Das heißt erst drei Monate nach Versicherungsbeginn wird der Versicherer auch leistungspflichtig. Es werden also nur Streitursachen, die nach Ablauf der ersten drei Monate entstehen, vom Versicherer anerkannt.

Es gibt allerdings auch Versicherer, die in verschiedenen Bereichen (meist u.a. Schadensersatz- und Strafrechtsschutz) auf diese Karenzzeit verzichten. Das schlägt sich dann oftmals in höheren Beiträgen nieder. Im Bereich Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz findet man nur sehr selten Versicherer, die auf die Wartezeit verzichten. Denn: Mietverhältnisse gelten als besonders risikoreiches Versicherungsgeschäft, weil es hier sehr häufig zu Rechtsstreitigkeiten kommt.