Insassenunfallversicherung

Insassenunfallversicherung Überblick

Eine Insassenunfallversicherung versichert Unfälle, die sich beim rechtmäßigen Gebrauch eines Kraftfahrzeugs ereignen. Der Abschluss ist jedoch nur in bestimmten Fällen überlegenswert.

Was ist eine Insassenunfallversicherung?

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung versichert die Insassen eines Kraftfahrzeugs gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles. Dazu muss sich der Unfall beim Fahren bzw. Benutzen des Fahrzeugs, beim Be- oder Entladen oder Abstellen ereignet haben.

Weitgehend unwichtig ist die Schuldfrage: Auch wenn etwa der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat, springt die Insassenunfallversicherung ein – wichtig ist nur, dass der Unfall nicht beim Verüben einer Straftat oder aufgrund einer Bewusstseinsstörung geschehen ist.

Die Insassenunfallversicherung funktioniert wie eine normale private Unfallversicherung: Treten infolge eines Unfalles bleibende Personenschäden auf, schüttet sie auf der Basis einer vereinbarten Versicherungssumme Entschädigungszahlungen aus.

Dabei gibt es mit Pauschalsystem und Platzsystem zwei Varianten: Beim Pauschalsystem wird die Versicherungssumme nach Anzahl der Insassen gleichmäßig aufgeteilt; ein einzelnes Unfallopfer erhält bei einer 100-prozentigen Invalidität seinen vollen Anteil. Beträgt der Grad der Invalidität weniger als 100 Prozent, wird die Entschädigungssumme von diesem Anteil prozentual nach der Gliedertaxe ermittelt.

Auch beim Tod von Insassen werden im Anschluss an eine Aufteilung der Versicherungssumme nach Anzahl der Insassen Entschädigungen an die Hinterbliebenen gezahlt; hier kann die vorgesehene Versicherungssumme jedoch eine andere sein als im Falle von Invalidität. Die Grunddeckungssumme wird je nach Vertrag um 50 Prozent erhöht, sobald sich neben dem Fahrer noch weitere Personen im Fahrzeug befinden.

Beim Platzsystem können im Vertrag für jeden Platz im Fahrzeug eigene Versicherungssummen festgelegt werden.

Wann ist eine Insassenunfallversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich kann der Abschluss einer Insassenunfallversicherung eine Überlegung wert sein: So versichert die normale Kfz-Haftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das eigene Fahrzeug entstanden sind, und schließt dabei auch die Mitfahrer im Fahrzeug ein. Der Fahrer selbst ist im Falle eines Unfalls aber nicht abgesichert, wenn er bleibende Schäden davonträgt. Hier kann eine Insassenunfallversicherung nützlich sein.

Auch bei Unfällen, die von Personen, z.B. Fußgängern, ohne Privathaftpflichtversicherung oder durch Tiere verursacht werden, sind nicht durch die Kfz-Haftpflicht, wohl aber durch eine Insassenunfallversicherung abgedeckt. Ebenso zahlt sie einen Differenzbetrag aus, wenn sich ein Kfz-Unfall im Ausland ereignet und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht ausreichend leistet. Dies kann manchmal vorkommen, da die Deckungssummen in anderen Ländern geringer sein können als die in Deutschland vorgeschriebenen.

Ein weiterer Leistungsfall ergibt sich, wenn ein Unfallgegner Fahrerflucht begeht und nicht ausfindig gemacht werden kann. Hier können Fahrer und Mitfahrer allerdings auf Unterstützung des Vereins Verkehrsopferhilfe e.V. hoffen, dem alle Kfz-Versicherer in Deutschland angehören.

Wann bin ich durch andere Versicherungen abgesichert?

Die Beiträge zu einer Insassenunfallversicherung sind meist günstig und liegen oft bei weniger als 100 Euro pro Jahr. De facto muss die Unfallinsassenversicherung aber nur in den oben genannten Fällen in Anspruch genommen werden, denn bei Unfall mit Eigenverschulden des Fahrers werden außer dem Fahrer des Kraftfahrzeugs alle Insassen von dessen Kfz-Haftpflicht entschädigt, während bei Unfall mit Fremdverschulden alle Insassen Entschädigungsleistungen von der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers bekommen.

Für Krankenhausaufenthalte und Krankheitskosten nach Unfall zahlt in jedem Fall die gesetzliche oder private Krankenversicherung der Geschädigten; sind die Unfallopfer angestellt beschäftigt, erhalten sie in den ersten sechs Wochen eines Arbeitsausfalles Lohnfortzahlung. Hat der Unfall eine längerfristige Schädigung hervorgerufen, die zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führt, erhalten Angestellte Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Da die gesetzlichen Rentenleistungen in einem solchen Fall aber selten ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Für die persönliche Absicherung ist eine allgemeine private Unfallpolice sinnvoller als eine Insassenunfallversicherung, da sie Unfälle sowohl im Arbeits- als auch im Freizeitbereich abdeckt und dabei auch Kfz-Unfälle einschließt. Damit immer auch alle Mitfahrer abgesichert sind, benötigt allerdings jeder Insasse eine eigene private Unfallversicherung.

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