Gruppenunfallversicherung

Gruppenunfallversicherung statt Einzelversicherung

Die Gruppenunfallversicherung versichert mehrere Mitglieder einer Gruppe auf einmal und ist dabei günstiger als mehrere Einzelverträge. Sie bietet sich etwa für Arbeitnehmer an.

Gruppenunfallversicherung

Mit einer Gruppenunfallversicherung können mehrere Personen zusammen gegen die Folgen von Unfällen versichert werden.

Den Abschluss einer solchen Versicherung können z.B. Firmen für ihre Arbeitnehmer vornehmen; sie bietet sich jedoch auch für Vereine und andere Gruppen an, die zusammen versichert werden sollen.

Alternativ können auch nur einige Mitglieder einer Gruppe versichert werden. Eine Gruppenunfallpolice ist fast immer kostengünstiger als mehrere Einzelverträge und zudem leistungsstark.

Gerade eine betriebliche Gruppenunfallpolice kann sich lohnen: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur die Wege von und zur Betriebsstätte und der Tätigkeit an der Betriebsstätte ab; bei den Wegstrecken sowie auch bei Dienstreisen unterscheidet sie allerdings deutlich zwischen privaten und dienstlichen Zeiten.

Darüber kann es leicht zu Konflikten kommen, wenn die gesetzliche Versicherung einen Unfall, der sich auf einer Dienstreise ereignet hat, in den privaten Bereich verweist und die Zahlung verweigert.

Eine gute betriebliche Gruppenunfallversicherung zahlt nicht nur in derartigen Fällen, sondern bietet darüber hinaus einen weltweiten 24-Stunden-Schutz, der sich auch auf den privaten Bereich der versicherten Personen erstreckt.

Gruppenunfallversicherungen verzichten oft auf Gesundheitsfragen

Wird eine Gruppenunfallversicherung für einen Verein beantragt, so gilt diese in der Regel ebenfalls weltweit, jedoch nicht, wenn sich der Unfall außerhalb der Vereinstätigkeit ereignet. Die Wegstrecken von und zu Vereinsproben, Trainings etc. sind allerdings mitversichert.

Für Vereine ist eine Gruppenunfallversicherung auch deshalb sinnvoll, weil die Vereinsmitglieder bei Unfällen üblicherweise nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind: Dies ist nur dann der Fall, wenn sich der Verein im Auftrag der Gemeinde engagiert und beispielsweise ehrenamtlich einen Spielplatz errichtet.

Zudem können gemeinnützige Vereine ihre gewählten ehrenamtlichen Mitglieder freiwillig über die gesetzliche Unfallversicherung versichern. Vereinsmitglieder, die nicht ehrenamtlich tätig sind, sind ohne private Unfallversicherung des Vereins allerdings nicht geschützt. Die Anzahl an Personen, die in einer Gruppenunfallversicherung abgesichert werden können, lässt sich meist frei vereinbaren.

Werden mehrere Personen versichert, verzichtet die Versicherungsgesellschaft häufig auch auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen bzw. eine Gesundheitsprüfung. Besteht noch keine anderweitige Absicherung oder ist der bisherige Schutz unzureichend, ist der Abschluss einer Gruppenunfallversicherung immer eine sinnvolle Sache.

Leistungen der Gruppenunfallversicherung

Die Leistungen der Gruppenunfallversicherung können je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Allen Gruppenunfallversicherungen ist aber gemein, dass sie bei Unfällen mit Folgeschäden eine Kompensationsleistung an die Geschädigten auszahlen, die in Form einer Einmalzahlung gewährt wird.

Grundlage für die auszuzahlende Summe ist normalerweise eine sogenannte „Gliedertaxe“, die für bestimmte dauerhafte Einschränkungen prozentuale Auszahlungsbeträge an der Versicherungssumme vorsieht: In der Gliedertaxe ist z.B. verzeichnet, wie hoch der Invaliditätsgrad beim Verlust eines Auges oder einer Hand ist. Bei Beeinträchtigungen, die die Gliedertaxe nicht aufführt, ist ein ärztlichen Gutachten maßgebend für die Beurteilung des Invaliditätsgrades.

Vorteilhaft für die Versicherten wirkt es sich aus, wenn die Leistungsfallgrenze möglichst gering gehalten wird: Der Versicherer sollte möglichst schon ab 1 Prozent Invalidität leisten. Manche Tarife enthalten neben der Einmalzahlung zusätzlich die Zahlung einer Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

Tarife mit Progression

Über diese Leistungen hinaus bieten die Versicherer die Vereinbarung einer Progression an: Damit lassen sich auch größere Summen bei schwerer Invalidität absichern. Eine Progression erhöht die Grundsumme der Invaliditätsleistung und greift ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent.

Häufig werden die Progressionsstaffeln 225, 350 und 500 angeboten, wodurch sich die Versicherungssumme bei einer Vollinvalidität um 225, 350 oder 500 Prozent erhöhen würde. Welche Prozentzahlen bei einer geringeren Invalidität als 100 Prozent vorgesehen sind, erfährt man von den Versicherern. Experten raten meist, eine Progression von 225 oder 350 Prozent zu vereinbaren – dabei sollten die Progressionstabellen der einzelnen Anbieter vor Vertragsabschluss allerdings verglichen werden, denn einige Versicherer gewähren bei gleicher Progressionsstaffel mehr Geld als andere.

Neben der Möglichkeit einer Progression offerieren die Anbieter von Gruppenunfallversicherungen häufig auch Zusatzleistungen wie Todesfallleistungen, falls das Unfallopfer innerhalb einer gewissen Zeit nach dem Unfall stirbt, oder Krankenhaustagegeld. Was davon notwendig ist, sollte individuell entschieden werden.

Kosten der Gruppenunfallversicherung

Die Kosten einer Gruppenunfallversicherung können ganz unterschiedlich ausfallen. Sie bemessen sich vor allem an der Anzahl der zu versichernden Personen, aber auch daran, ob und welche Zusatzleistungen gewählt werden: Ein Gruppenunfalltarif mit einer Progression von 500 Prozent ist naturgemäß teurer als ein Tarif mit einer 350-prozentigen Progression beim selben Versicherer, da der Versicherer im Leistungsfall auch größere Summen ausschütten muss. Daneben spielt allerdings auch die Wahl des Versicherers eine Rolle.

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