Wie funktioniert Wohn-Riester?

Fragen und Antworten zur Riestervariante „Wohn-Riester“

Wohn-Riester macht das Riestern vielfältiger und sorgt dafür, dass die immobiliengebundene Altersvorsorge weiter an Attraktivität gewinnt. Nach wie vor bildet bei den meisten Bundesbürgern das eigene Haus oder die Eigentumswohnung eine wichtige Säule für die private Altersvorsorge. Dieses Bestreben will der Staat mit der Riestervariante „Wohn-Riester“, die im Gesetzestext eigentlich den Namen Eigenheimrente trägt, unterstützen und stärken. Lesen Sie nachfolgend die Antworten zu den häufigsten Wohn-Riester Fragen.

Eignet sich Wohn-Riester besser für mein Eigenheim als ein Bankredit?

Ja. Durch Zulagen und steuerliche Vorteile ist das Riester-Modell mehrere tausend Euro günstiger. Der Zinssatz liegt dabei nicht höher als bei ungeförderten Darlehen. Einige Banken wie z.B. die LBS Rheinland-Pfalz bieten sogar Kombikredite mit Zinsrabatten für Wohn-Riester an.

Wer hat Anspruch auf Wohn-Riester?

Jeder, der in einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte versichert ist; außerdem Beamte, Empfänger von Arbeitslosengeld, Väter oder Mütter in Elternzeit und Frührentner. Auch Ehepartner von Riester-Geförderten haben Anspruch auf Wohn-Riester.

Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der geförderten Wohn-Riester-Immobilie?

Sie müssen die Immobilie selbst und als Hauptwohnsitz nutzen. Zudem muss der Kauf der Immobilie (bei Bau: die Fertigstellung) nach 2007 erfolgt sein.

Ist es besser, die Immobilie per Kredit zu finanzieren und für das Alter eine Riester Rente abzuschließen?

Grundsätzlich sparen Sie mit Wohn-Riester wesentlich mehr Geld als Sie durch eine Riester Rente erhalten würden. Kalkulieren Sie zudem ein, dass beim zusätzlichen Abschluss eines Rentenvertrages neben den Raten für Ihren Kredit auch noch Raten für Ihre Rente anfallen. Wer will sich das schon leisten?

Werden alle Arten von Darlehen riestergefördert?

Ja. Gefördert werden sowohl Annuitätendarlehen als auch Bauspardarlehen und Kombikredite. Allerdings müssen die Darlehen vor Vollendung des 68. Lebensjahres abgezahlt sein. Weiterhin müssen sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert worden sein. Zu beachten ist außerdem: Ehepaare, die wohn-riestern wollen, müssen aufgrund ihres jeweils eigenen Förderanspruchs zwei getrennte Förderverträge abschließen.

Wo kann ich eine Wohn-Riester abschließen?

Verträge werden vor allem von Bausparkassen, aber auch von Banken und weiteren Vermittlern angeboten. Die Banken bieten meist keine eigenen Darlehen an, sondern vermitteln die Produkte anderer Institute. Bevor Sie eine Wohn-Riester abschließen, sollten Sie auf jeden Fall die Konditionen (Gebühren etc.) vergleichen. Nutzen Sie hierfür den kostenfreien Riester Vergleich.

Wie sehr lohnt sich Wohn-Riester für mich?

Die Höhe der Förderung variiert je nach Lebenssituation. Entscheidend sind hier die Faktoren Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder: Die Zulage für Alleinstehende beträgt pro Jahr 154 Euro, für Ehepaare bereits 308 Euro. Pro Kind mit Anspruch auf Kindergeld erhält der Geförderte zusätzlich 185 Euro; liegt das Geburtsdatum des Kindes nach 2007, sogar 300 Euro.

Kann ich die Tilgung steuerlich absetzen?

Sie können die jährliche Tilgung (4% des Vorjahresbruttos, maximal 2100 Euro inkl. der Zulage) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das Finanzamt stellt damit sicher, dass die eingezahlten Riester-Beiträge nicht der Einkommensteuer unterliegen. Einen Vorteil haben Sie jedoch nur dann, wenn Sie zu den Besserverdienenden gehören und nur geringe Zulagen haben: In diesem Fall können Sie Ihre jährliche Tilgung auf bis zu 2100 Euro (abzüglich der Zulagen) aufstocken und erzielen so einen höheren unversteuerten Betrag.

Muss ich die Riester-Förderung für Wohn-Riester selbst beantragen?

Zunächst ja. Dazu stellen Sie einfach einen Zulagenantrag, und zwar dort, wo Sie Ihr Darlehen aufgenommen haben. Ist der Zulagenantrag einmal gestellt, können Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht erteilen, so dass die Zulagen für die restliche Zeit der Förderung automatisch beantragt werden.

Kann ich das Sparkapital aus einem anderen Riester-Vertrag für Wohn-Riester einsetzen?

Das ist möglich. Sie sollten sich allerdings gleich zu Anfang überlegen, ob Sie das Ersparte hier einsetzen möchten: Eine spätere Sondertilgung ist erst wieder ab dem Rentenbeginn möglich. Entscheiden Sie sich dafür, das Kapital aus dem bisherigen Vertrag zu entnehmen, muss ein Antrag bei der Zentralen Zulagestelle gestellt werden.

Ist es denn sinnvoll, meinen alten Riester-Vertrag für Wohn-Riester zu verwenden?

Es kommt ganz darauf an, ob Ihnen bei der Entnahme ein höherer Verlust entsteht: Ist dies der Fall, ist von einer Verwendung des Sparkapitals eher abzuraten.

Muss ich auf Wohn-Riester im Alter Steuern zahlen?

Das bleibt leider nicht aus: Das Finanzamt erhebt die Steuern in diesem Fall auf das Wohnförderkonto, das sowohl Tilgungen als auch Zulagen umfasst. Dieses Konto wird bis zum Renteneintritt mit jährlich 2% „verzinst“. Nach Renteneintritt wird der Gesamtbetrag mit der Verzinsung besteuert. Hierbei ist entweder eine gleichbleibende Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr oder eine einmalige Besteuerung wählbar. Entscheidet man sich für eine einmalige Besteuerung, werden nur 70% des Wohnförderkontos besteuert.

Darf ich mein Wohn-Riester gefördertes Eigenheim auch verkaufen oder vermieten?

Sofern Sie sich spätestens vier Jahre nach Verkauf eine neue Immobilie zulegen, die Sie auch selbst nutzen, ist das möglich. Weiterhin dürfen Sie den aus dem Verkauf erzielten Betrag auf einen anderen Riester-Sparvertrag einzahlen. Eine Vermietung ist möglich, wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Sie müssen dann jedoch spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder einziehen. 

Muss ich das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr zurückgezahlt haben?

Die Tilgung muss bei Wohn-Riester bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres erfolgt sein. Es ist jedoch möglich, eine noch fehlende Summe auf ein nicht gefördertes Darlehen umzuschichten.

Ist es möglich, von einem normalen Darlehen auf ein Wohn-Riester-Darlehen umzusteigen?

Der Umstieg auf ein Wohn-Riester-Darlehen ist normalerweise erst nach Ablauf der Zinsbindung möglich.

Lohnt sich das Abschließen eines Riester-Bausparvertrages, wenn ich erst später bauen will?

Riester-Bausparen lohnt sich aufgrund der niedrigen Sparzinsen einerseits und des günstigen Baudarlehens andererseits nur, wenn Sie wirklich bauen möchten. Für die Altersvorsorge empfiehlt sich eher der Riester-Banksparplan.

Kann ich meinen Riester-Bausparvertrag auch zur Anschlussfinanzierung einsetzen?

Das geht, wenn der Kauf (bei Bau: Fertigstellung) nach 2007 erfolgt ist. Es ist allerdings notwendig, dass die Bausparsumme mit einem Darlehen der Bausparkasse vorfinanziert wird; der Bausparvertrag verwandelt sich dadurch in einen Riester-Kombivertrag, den Sie problemlos für eine Anschlussfinanzierung nutzen können.