Wohn-Riester

Wohn-Riester wird zum beliebtesten Riester-Produkt

Seit 2008 gibt es neben den Riester-Klassikern Banksparplan, Rentenversicherung und fondsgebundener Riester Rente die Variante Wohn-Riester. Inzwischen hat sich Wohn-Riester zur beliebtesten Riester-Variante entwickelt.

Wohn-Riester

Was versteht man unter Wohn-Riester? Bei Wohn-Riester wird der Erwerb einer Immobilie staatlich gefördert. Diese Immobilie soll der Altersvorsorge in Form eines mietfreien Wohnens dienen und muss daher (mit Ausnahmen) vom Erwerber persönlich bewohnt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung mittels Wohn-Riester: So kann sowohl Kapital aus einem bereits vorhandenen Riester-Vertrag entnommen als auch ein Kredit schneller getilgt werden.

Eine weitere Möglichkeit, an eine günstige Finanzierung zu kommen, ist ein riestergeförderter Bausparvertrag.

Die Entnahme des Guthabens kann zur Neuanschaffung oder zur Entschuldung bzw. zum altersgerechten Umbau einer erworbenen Immobilie genutzt werden; mit einem Darlehen oder Bausparvertrag werden Kauf oder Bau des Eigenheims unterstützt.

Anspruchsberechtigt ist der gleiche Personenkreis wie bei allen anderen Riester-Verträgen auch. Obwohl die Förderung bei Renteneintritt versteuert werden muss, empfehlen Experten das Wohn-Riester-Modell nachdrücklich.

Kapitalentnahme aus einem Wohn-Riester Vertrag

Um den Hausbau oder -kauf finanzieren zu können, muss man in der Regel zwischen 20 und 25 Prozent des Betrages als Eigenkapital mitbringen. Seit der Einführung von Wohn-Riester 2008 ist es möglich, das angesparte Vermögen aus einem Riester-Vertrag ganz oder teilweise zu entnehmen und für diesen Zweck zu verwenden.

Je mehr Eigenkapital der Hausbauer oder -käufer mitbringt, desto niedriger ist der Bankkredit, den er aufnehmen muss, was auch den Zinssatz zugunsten des Kreditnehmers beeinflusst. Allerdings ist nicht jeder Riester-Vertrag dafür gleich gut geeignet: So enthalten zwar auch fondsgebundene Riester-Modelle eine Kapitalgarantie, doch gilt diese nur, sofern der Sparer seinen Vertrag bis zum Laufzeitende durchhält – wer seine Police früher angreift, muss deshalb mit Verlusten rechnen.

Auch sollten bei Rentenversicherungen, die noch nicht lange laufen, Einbußen aufgrund von fälligen Abschlusskosten einkalkuliert werden. Wer eine bestehende Police einsetzen möchte, um Wohneigentum zu erwerben, sollte deshalb gründlich nachrechnen, ob sich dies auch lohnt. Riester-Banksparpläne eignen sich am besten für eine Immobilienfinanzierung, da sie weder hohe Kosten aufweisen noch ein Verlustrisiko bergen.

Riestergeförderte Darlehen

Für manche dürfte die Variante des geförderten Darlehens jedoch die interessantere Variante sein: Dank Riester-Kombikredit oder Riester-Annuitätendarlehen können Häuslebauer und Wohnungskäufer das Wohnobjekt schneller abbezahlen.

Kombikredite sind eine Mischung aus einem Vorausdarlehen und einem Bausparvertrag. Das Darlehen bleibt tilgungsfrei; der Sparer zahlt lediglich die Zinsen dafür. Statt einer Tilgung zahlt er Beträge in einen Bausparvertrag ein, der das Vorausdarlehen nach der Zuteilung ablöst. Der Kreditnehmer zahlt dann nur noch den Bausparkredit ab. Der Vorteil ist, dass die Zinsen hier schon für die volle Laufzeit feststehen; allerdings ist der Aufbau dieser Finanzierung sehr komplex und die Bausparkassen verlangen oft ein hohes Eigenkapital.

Die zweite Art des Darlehens ist ein klassisches Bankdarlehen, das mit der Riester-Förderung schneller zurückgezahlt werden kann. Die Zulagen fließen direkt in die Tilgung. Vorteil hierbei ist, dass die Tilgung gleich beginnt und so weniger Darlehenszinsen anfallen. Nachteilig ist allerdings, dass es nur sehr wenige Anbieter gibt.

Wie funktioniert die Wohn-Riester-Förderung?

Die Riester-Förderung eines Darlehens funktioniert nach dem gewohnten Prinzip: Jeder berechtigte Riester-Sparer erhält auf Antrag einen Förderbetrag von 154 Euro im Jahr; dazu kommen noch einmal 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und sogar 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind.

Diese sogenannte Zulage gewährt der Staat dann, wenn der Kreditnehmer jährlich mindestens 4 Prozent seines Vorjahresbruttos auf die Tilgung des Darlehens verwendet. Es können auch Steuervorteile in Höhe von bis zu 2.100 Euro entstehen, die allerdings mit der Zulage verrechnet werden. Ehepaare sollten jeder ein Darlehen aufnehmen, damit sie die Förderung von Zulagen und Steuervorteilen voll nutzen können: So können beide Partner im Idealfall mit je 2.100 gefördert werden.

Wohn-Riester Bausparvertrag

Falls der Traum vom eigenen Haus noch nicht in greifbare Nähe gerückt ist, aber bereits bespart werden soll, ist auch der Abschluss eines Riester-Bausparvertrages möglich: Dann bespart der zukünftige Hausbesitzer die Bausparsumme zunächst bis zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz, wobei ihm Zinsen gutgeschrieben werden.

Ist der Prozentsatz erreicht, erhält der Bausparer die Zuteilung; die Differenz zur vollen Bausparsumme wird zu diesem Zeitpunkt vorgestreckt, bildet also das Darlehen. Dieses wird im Anschluss samt des bei Vertragabschluss vereinbarten Darlehenszinses getilgt. Die Riester-Förderung wird sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase gewährt.

Wohn-Riester und Steuern

Da bei der Entnahme des Riester-Kapitals zur Finanzierung einer Immobilie am Ende keine monatliche Rente da ist, die versteuert werden könnte, wird für den Sparer ein sogenanntes Wohnförderkonto angelegt. Hier werden die Tilgungsleistungen, die geleisteten staatlichen Zulagen und entnommene Beträge verzeichnet und am Ende jeden Jahres mit 2 Prozent verzinst.

Ab dem Renteneintritt, spätestens aber mit dem Erreichen des 68. Lebensjahres, ist der Betrag zu versteuern: Entweder als Einmalbetrag, mit einem Nachlass von 30 Prozent der Steuerschuld oder über mehrere Jahre verteilt, bis zum 85. Lebensjahr. Das ist dem Sparer freigestellt. Welche Variante vorteilhafter ist, hängt davon ab, wie hoch die anderen Einkünfte, z.B. aus Betriebs- und gesetzlicher Altersrente, des Steuerpflichtigen sind.

Weitere Informationen: Wie funktioniert Wohn-Riester?

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