Riester Rente vererben

Läßt sich die Riester Rente vererben?

Die gute Nachricht zuerst – das angesparte Riestervermögen kann vererbt werden. Doch lässt sich auch die staatliche Riesterförderung vererben?

Riester Rente vererben

Bei vielen Altersvorsorge-Interessierten besteht eine große Unsicherheit hinsichtlich der Frage, wie sinnvoll der Abschluss eines Riester-Vertrages ist und ob es Nachteile im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeprodukten gibt.

Vor allem die Hinterbliebenenversorgung, also vorrangig das Vererben an Ehepartner und Kinder,  ist ein Thema, das aktuelle und werdende Riester-Sparer beschäftigt.

Wer bei der Altersvorsorge nicht nur an sich selbst denkt, sondern auch an seine Angehörigen, stellt sich viele Fragen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur Vererbbarkeit der Riester Rente.

Die Riester Rente ist zwar vererbbar, doch die Details zur jeweiligen Riester-Vererbbarkeit hängen vom Riester Produkt ab, vom Zeitpunkt des Todes (in der Anspar- oder Auszahlungsphase) und davon, an wen vererbt werden soll.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich im Vorfeld genau zu überlegen, für welches Riester Produkt man sich letztlich entscheidet.

Riester Rente an Ehepartner vererben

Für Ehepartner gibt es bezüglich des Vererbens von Riester Renten (insbesondere in Bezug auf das Vererben der Riester-Förderung) eine Ausnahmeregelung: Stirbt der Versicherungsnehmer, kann der Ehepartner das Vermögen inklusive der staatlichen Förderung erben.

Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden haben, d.h. die Ehepartner dürfen nicht dauernd getrennt lebend gewesen sein. Außerdem muss der hinterbliebene Ehepartner selbst einen Riestervertrag haben, auf den das Vermögen eingezahlt werden kann. Dieser darf auch zum Zwecke der Erbschaft eigens abgeschlossen werden (allerdings: Neuverträge nur bis zum 60. Lebensjahr).

Ein eigener Zulagenanspruch muss nicht bestehen. Lässt der Ehepartner sich aus diesem Vertrag später eine lebenslange Rente auszahlen, darf er die Riester-Förderung inklusive der Steuervorteile behalten. Wird das Riester-Kapital jedoch „zweckentfremdet“, also in einem Betrag ausgezahlt, so gehen Zulagen und Steuervorteile verloren. Der Ehepartner darf aber das Kapital auch in einein der Ansparphase vererben lebenslange Sofortrente umwandeln.

Riester Rente an Kinder vererben

Kinder sind situativ ebenfalls von dieser Ausnahmeregelung (siehe „Riester Rente an Ehepartner vererben“) betroffen, d.h. die staatliche Riester-Förderung kann auch an Kinder vererbt werden. Allerdings nur solange die Kinder auch kindergeldberechtigt sind.

Förderunschädlich ist hier eine Übertragung auch auf einen eigenen Riester-Vertrag des Kindes möglich. Es ist auch möglich, eine Zusatzrente für Hinterbliebene zu vereinbaren, dann bekommen Angehörige nach dem Tod des Sparers eine Rente ausgezahlt. Kinder allerdings auch hier nur solange sie auch einen Anspruch auf Kindergeld haben (Waisenrente).

Riester Rente in der Ansparphase vererben

Für alle Riester-Produkte gilt, dass in der Ansparphase das eingezahlte Kapital an die Erben übergeht. Mit Förderungen (Ehegatten, Kinder s.o.) oder ohne (andere Angehörige). Die tatsächliche Auszahlungssumme hängt aber davon ab, um welches Riester-Produkt es sich handelt:

Riester-Banksparplan: Durch festgeschriebene Zinsen ist die Auszahlungssumme immer höher als die eingezahlten Beträge.

Riester-Fondsparplan: Hier kann es durch Kursschwankungen auch zu einer niedrigeren Auszahlung kommen (aber auch zu einer deutlich höheren). Die Riester-Garantie gilt erst ab Rentenbeginn.

Riester-Rentenversicherung: Die eingezahlten Beiträge werden an die Erben ausgezahlt, sofern eine Leistung im Todesfall vereinbart wurde. Achten Sie hier genau auf die Vereinbarungen im Versicherungsvertrag.

Riester Rente in der Auszahlungsphase vererben

Riester-Banksparplan: Das noch verbliebene Kapital geht an die Erben über, evtl. inklusive Zulagen.

Riester-Fondssparplan: Auch hier wird das verbliebene Riester-Kapital ausgezahlt (evtl. inkl. Zulagen).

Riester-Rentenversicherung: Nur wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde (i.d.R. zwischen fünf und zwanzig Jahren), kann eine Altersrente vererbt werden. Die Zahlung ist als monatliche Rente oder Einmalzahlung möglich.

Bei der Rentengarantiezeit wird die Zeit, in der der Versicherungsnehmer selbst bereits Rente bezogen hat, angerechnet: Hat der Versicherungsnehmer bei einer Rentengarantiezeit von 5 Jahren selbst 3 Jahre Rente bezogen und verstirbt, dann bleiben für die Hinterbliebenen nur noch 2 Jahre lang Rentenansprüche übrig. Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit verringert in jedem Fall den Auszahlungsbetrag des Versicherungsnehmers.

Fazit zur Vererbbarkeit der Riester Rente

Welches Riester Produkt für Sie das richtige ist, hängt auch davon ab, wie sehr Ihre Angehörigen auf die Rentenzahlungen angewiesen sind. Die Riester-Rentenversicherung hat den Nachteil, dass eine Todesfallleistung zusätzlich vereinbart werden muss und Kosten verursacht.

Fondssparpläne sind einfach zu vererben, können aber bei Versterben in der Ansparphase zu Verlusten führen, da die  Rentengarantie erst ab Auszahlungsbeginn greift. Banksparpläne sind sicherer, haben aber oft keine so hohen Renditen. Alle Produkte haben also Vor- und Nachteile, die Sie vor Abschluss eines Riester-Vertrages  abwägen sollten.

Informationen zur Riester Rente

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