Riester Rente verkaufen

Lohnt sich der Verkauf der Riester Rente?

In Zeiten niedriger Zinsen scheint es zunehmend schwieriger, mit einer Riester Rente Überschüsse zu erwirtschaften. Viele Sparer wollen nach ein paar Jahren nichts mehr einzahlen. Aber ist der Verkauf der Riester Rente die Lösung?

Riester Rente Verkauf

Wenn die Lust am Riester-Sparen vergangen ist, scheint der Vertrag nur noch ein Klotz am Bein, den man möglichst schnell wieder loswerden möchte.

Das Einzahlen kann sich aber dennoch lohnen: Denn gegen vier Prozent des Vorjahresbruttos legt der Staat nochmal 175 Euro für den Sparer drauf. Eltern erhalten zusätzlich für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro.

Ältere Verträge haben zudem noch gute Zinssätze: Bis 2012 galt eine Verzinsung von 2,25 Prozent. Gerade da Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten Riester-Jahren ordentlich zu Buche schlagen, sollte man einen alten Vertrag besser behalten und weiterhin besparen. Denn dann hat man einen Großteil der Kosten schon bezahlt.

Verkauf an Anbieter möglich

Grundsätzlich kann man den Riester-Vertrag auch verkaufen: In diesem Fall wird die Police nach der Kündigung beim Anbieter rückabgewickelt. Nötig ist dazu nur ein formloses Schreiben unter Angabe der Vertragsnummer. Bevor die Rückabwicklung stattfinden kann, muss der Vertrag allerdings eine Mindestlaufzeit erfüllen, außerdem sind drei Monate Kündigungsfrist zu beachten.

Wer seinen Riester-Vertrag auflöst, muss in den meisten Fällen jedoch erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Außerdem sind von dem Eingezahlten außer den Abschlusskosten auch noch Verwaltungsgebühren abgezogen worden. Läuft es ganz schlecht, ist bei Kündigung überhaupt nichts übrig.

Besser wechseln

Anders sieht es aus, wenn das Kapital aus dem Riester-Vertrag in einen anderen Riester-Vertrag gesteckt wird: Hier müssen die erhaltenen Zuwendungen und Vorteile nicht erstattet werden. Der neue Vertrag darf z.B. Rentenversicherung, Fondslösung oder auch Wohn-Riester sein.

Die meisten Produktwechsel sind allerdings auch mit Verlusten verbunden, da der bisherige Anbieter Wechselgebühren, der neue wieder Abschlussgebühren verlangen kann.

Wohn-Riester ohne Wechselgebühren

Nur mit einem Wechsel zu Wohn-Riester lässt sich dies vermeiden, denn dafür darf der Versicherte das Angesparte aus seiner Riester-Police einfach entnehmen.

Dabei kann der Betrag schlicht und einfach zum Kauf bzw. Bau einer Wohnung genutzt werden und muss nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Betrag zur Abzahlung eines Riester-Darlehens für das Eigenheim zu nutzen.

Das Kapital wird dann inklusive der Zulagen zur Tilgung des Darlehens verwendet. Da die angesparten Beträge in der Rentenphase besteuert werden müssen, werden die geförderten Tilgungsraten mit zwei Prozent jährlicher Verzinsung auf einem Wohnförderkonto eingetragen.

Im Ruhestand müssen bis zum 85. Lebensjahr jährlich Steuern auf das Wohnförderkonto entrichtet werden. Alternativ können Sparer die Steuern auch in einem einzigen Betrag an das Finanzamt zahlen – dann müssen nur 70 Prozent der Steuern gezahlt werden.

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