Verkauf Lebensversicherung Tipps

Was Sie beim Verkauf einer Lebensversicherung beachten sollten

Sie sind es leid, die monatlichen Beiträge für Ihre Lebensversicherung aufzubringen? Sie möchten den unliebsamen Vertrag loswerden? Mit dem Verkauf der Lebensversicherung lässt sich unter Umständen ein guter Preis erzielen; gleichzeitig können Versicherte ihren Todesfallschutz behalten. Doch beides ist nicht selbstverständlich: Was es beim Verkauf der Lebensversicherung zu beachten gilt, lesen Sie in unseren Tipps.

Verkauf Lebensversicherung Tipps

Wer seine Lebensversicherung verkaufen möchte, sollte sich Händler und Konditionen also genau anschauen. Am besten ist es, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Maßgebend ist zunächst der Rückkaufwert, den die eigene Versicherung hinsichtlich des Vertrages angibt.

Wenn der Policenhändler keinen höheren Preis bietet, lohnt sich der Verkauf gar nicht erst. Vorsicht ist allerdings auch geboten, wenn am Zweitmarkt übertrieben hohe Summen für den Vertrag geboten werden. Erhält der Verkäufer ein Angebot in Höhe des doppelten oder gar dreifachen Rückkaufwertes, handelt es sich sicherlich um einen unseriösen Anbieter. Der Preis, den Policenhändler bieten, liegt in der Regel zwischen 3 und 5 Prozent über dem Rückkaufwert.

Verkauf der Lebensversicherung Tipp 1: Nur Einmalzahlungen akzeptieren

Die Zahlung des Kaufpreises sollte stets auf einen Schlag erfolgen. Viele der neuen Anbieter versprechen eine Auszahlung der Gesamtsumme in mehreren Raten – im Extremfall sogar über einige Jahrzehnte hinweg.

Kunden werden mit attraktiven Verzinsungen oder Versprechungen von Boni getröstet, doch ob sie diese tatsächlich erhalten, steht in vielen Fällen in den Sternen. Manche Firmen knüpfen die Zahlungen nach Angaben der Stiftung Warentest beispielsweise an die Zustimmung der Geschäftsführer oder den Ausgang gerichtlicher Entscheide.

Auch verbindlich zugesagte Zahlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden sollen, bergen jedoch ein Risiko: Geht die jeweilige Firma vor der vereinbarten Auszahlung in Konkurs, hat der Verkäufer beim Verkauf der Lebensversicherung grundsätzlich keine Garantie, das ausstehende Geld zu bekommen, da seine Forderung als „nachrangig“ gilt.

Tipp 2: Nicht unnötig Steuern zahlen

Ob der Verkäufer beim Verkauf seiner Lebensversicherung Abgeltungssteuer zahlen muss, hängt in erster Linie davon ab, wann er seinen Vertrag eingegangen ist. Bei Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden und über mindestens zwölf Jahre gelaufen sind, werden keine Steuern fällig, sofern 60 Prozent der Beiträge oder mehr für den Todesfallschutz vorgesehen sind.

Sind diese Kriterien nicht erfüllt, muss der Verkaufende die Differenz zwischen seinen Beitragszahlungen und dem Kaufpreis versteuern; dies allerdings nur, wenn der Preis die Summe der Gesamtbeiträge übersteigt. Letzteres gilt auch für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen worden sind.

Bei Verträgen, die erst kurze Zeit laufen, ist es also kaum wahrscheinlich, dass der Fiskus zugreift. Die Käufer von Lebensversicherungen müssen hingegen immer Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag entrichten, können diese aber später mit der Körperschaftssteuer verrechnen.

Dennoch ziehen einige Käufer die Steuern, die ihnen selbst erstattet werden, vom Kaufpreis ab und lasten sie somit dem Verkäufer an. Ob ein Händler diese Praxis anwendet, lässt sich durch einen Blick ins Kleingedruckte des Kaufvertrages klären.

Tipp 3: Kein garantierter Todesfallschutz nach Verkauf

Viele Policenhändler werben damit, dass der Todesfallschutz der aufgekauften Policen auch nach dem Verkauf der Lebensversicherung nicht verlorengehen kann. Dieses Versprechen hat jedoch nicht immer Bestand: Da die Märkte stagnieren, tendieren immer mehr Händler zur Kündigung der Verträge, nachdem sie sie erworben haben – und damit verlieren die Versicherten gleichzeitig den Schutz.

Ob die Aufkäufer dazu berechtigt sind, die Police zu kündigen, erfährt man im Kleingedruckten – auf Werbeslogans sollte man sich hier keinesfalls verlassen. Selbst wenn der Käufer nicht dazu berechtigt ist, den Vertrag aufzulösen, müssen sich potentielle Kunden darüber im Klaren sein, dass der Todesfallschutz mit der Zeit sinkt.

Von der ursprünglich vorgesehenen Deckungssumme wird nämlich der Kaufpreis abgezogen, den der Verkäufer für seine Lebensversicherung erhält. Außerdem rechnet der Händler die Beiträge ab, die er bis zum Tod der versicherten Person in den Vertrag investiert hat – und die häufen sich stetig

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