Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung

Lebensversicherung kündigen? Oder verkaufen?

Bei Geldknappheit denken viele zuerst an die Auflösung ihrer Lebensversicherungspolice. Doch eine Lebensversicherung hat auch ihren Sinn – wer überlegt, sie aufzugeben, sollte zunächst die Alternativen in Betracht ziehen. Fällt die Entscheidung dennoch zugunsten der Auflösung, ist der Verkauf der Lebensversicherung oft besser als die Kündigung.

Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung

Der Abschluss einer Lebensversicherung ist eine bindende Entscheidung: Der Vertragsabschluss lohnt sich meist nur, wenn der Vertrag über längere Zeit bespart wird. Vielen geht allerdings unterwegs die Puste aus: Sie können oder wollen die Lebensversicherung nicht weiter aufrecht-erhalten und denken an Kündigung.

Eine Kündigung der Lebensversicherung ist jedoch in den meisten Fällen die schlechteste Lösung: Denn dann entfällt der Hinterbliebenenschutz, und ein großer Teil des bisher Gesparten ist ebenfalls weg.

Besser ist es, nach Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung zu suchen: Hier bieten sich verschiedene Lösungen an.

Ist lediglich ein kurzzeitiger finanzieller Engpass zu überbrücken, kann der Kunde den Vertrag bestehen lassen, ihn aber beispielsweise in geringerem Umfang besparen. Muss eine größere finanzielle Lücke gefüllt werden, kann auch der Verkauf der Lebensversicherung sinnvoll sein.

Beitragsstundung der Lebensversicherung

Bei kurzfristiger Geldknappheit kann der Vertrag vielleicht nicht mehr im selben Maße bedient werden wie zuvor: Dann können die Beiträge in Absprache mit dem Versicherer beispielsweise gestundet werden. Vereinbar ist in aller Regel ein Stundungszeitraum von maximal zwei Jahren.

Der Vertrag läuft in dieser Zeit weiter wie zuvor; auch der Hinterbliebenenschutz bleibt in gleicher Höhe bestehen. Die Beiträge müssen während der Stundungsphase nicht gezahlt werden; sie laufen allerdings auf und müssen nach Ablauf der Stundungsfrist auf einen Schlag nachgereicht werden. Beitragsstundung ist daher nur eine Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung, wenn der Betroffene sich sicher ist, dass sich seine finanzielle Situation innerhalb des verabredeten Zeitraums bessert.

Beitragsfreistellung der Lebensversicherung

Bei einer Beitragsfreistellung wird vereinbart, dass der Kunde künftig keine Beiträge mehr entrichten muss. Die Versicherungssumme wird dann neu errechnet: Da der Versicherte keine Zahlungen mehr in den Vertrag einbringt, sinken sowohl die Deckungssumme im Todesfall als auch das Sparkapital, das die Versicherung im Erlebensfall ausschüttet.

Wird Beitragsfreistellung beantragt, so berechnet der Versicherer meist Stornogebühren, die die Leistungen in beiden Fällen weiter senken. Auch zusätzliche Versicherungen, die mit der Lebensversicherung verbunden sein können, fallen nach einer Beitragsfreistellung meist weg.

Damit das Versicherungsunternehmen die Freistellung gewährt, muss bereits eine gewisse Summe erspart worden sein, so dass diese Kündigungsalternative in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit meist nicht in Frage kommt. Prinzipiell ist die Beitragsfreistellung nicht reversibel: Wer später erneut in den Vertrag einzahlen möchte, sollte sich deshalb beim Versicherer erkundigen, ob dies überhaupt möglich ist.

Weitere Alternative zur Kündigung: Widerspruch

Eine weitere Alternative zur Kündigung haben möglicherweise diejenigen, die ihre Police zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind: Denn bei vielen dieser Verträge waren Widerspruchsbelehrungen unzureichend.

2014 urteilte deshalb der Bundesgerichtshof (BGH), dass Kunden von betroffenen Lebens- und Rentenversicherungen ihren Verträgen auch heute noch widersprechen dürfen.

Der Versicherer muss den Vertrag dann rückabwickeln und dem Versicherten die eingezahlten Beiträge plus erwirtschaftete Zinsen auszahlen. Abgezogen werden solche Beiträge, die für den Versicherungsschutz wie z.B. für den Todesfallschutz gezahlt wurden.

Die im Fall einer Rückabwicklung auszuzahlenden Beträge können die Rückkaufwerte bei Weitem übersteigen. Das Widerspruchsrecht gilt auch für bereits gekündigte oder ausgezahlte Verträge.

Beitragsreduzierung der Lebensversicherung

In Absprache mit dem Versicherer ist es auch möglich, die Beiträge dauerhaft zu senken und so eine Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung zu schaffen. Der Kunde zahlt dann weniger; er büßt jedoch gleichzeitig einen Teil seines Versicherungsschutzes ein und erhält später eine geringere Ablaufleistung. Auch bei einer Verrechnung mit bereits erzielten Überschüssen sinkt die spätere Ablaufleistung. Zur kurzzeitigen Kostensenkung ist es möglich, vorübergehend nur den Todesfallschutz zu bezahlen; ähnlich wie bei der Beitragsstundung müssen die Sparbeiträge dann aber nachbezahlt werden.

Wer lediglich hohe monatliche Kosten vermeiden will, kann auch auf die Dynamisierung des Sparkontos verzichten – vorausgesetzt, es handelt sich um einen dynamischen Vertrag. Eine Streichung der Dynamik hat allerdings keine wirkliche Senkung der Kosten zur Folge; hiermit wird nur verhindert, dass die Beiträge im Laufe der Zeit kontinuierlich ansteigen.

Policendarlehen

Auch wer eine größere Geldsumme benötigt, sollte seine Police nicht einfach kündigen: Kunden, die ihren Vertrag behalten wollen, können auch ein Darlehen darauf aufnehmen. Dazu muss die Versicherung allerdings einen ausreichend hohen Rückkaufwert ausweisen. Die Darlehenssumme schmälert den Ablaufwert sowie den Todesfallschutz des Vertrages – dies allerdings nur, bis das Darlehen zurückgezahlt ist.

Versicherte, die ein Policendarlehen aufnehmen möchten, sollten sich allerdings genau erkundigen, wie hoch die Zinsen sind, die der Versicherer dafür verlangt. Mittlerweile können die Policendarlehen nämlich auch am Zweitmarkt aufgenommen werden, was häufig günstiger ist. Der Zweimarktanbieter kooperiert in diesen Fällen mit einer Bank, die den Kredit dann gewährt. Über den Zweitmarkt können auch Policen beliehen werden, die bereits beitragsfrei gestellt wurden – dies ermöglichen Versicherer normalerweise nicht.

Lebensversicherung verkaufen

Eine weitere Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung, die Geld einbringt, bietet der Verkauf der Lebensversicherung: Hier ist meist mehr Geld zu erzielen als durch bloße Kündigung. Sogenannte „Policenhändler“ kaufen die Verträge auf und zahlen dafür im Schnitt etwas besser als die Versicherer im Falle einer Kündigung. Der Todesfallschutz bleibt dabei in der Regel sogar bestehen.

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