Beamtenversicherungen

Beamtenversicherungen im Überblick

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben besondere Bedürfnisse bei der Risikoabsicherung. Lesen Sie hier alles zum Thema Beamtenversicherungen.

Die „reine Beamtenversicherung“ gibt es nicht, allerdings brauchen Beamte in bestimmten Bereichen eine spezielle Absicherung.

Der besondere Bedarf entsteht zum Beispiel dadurch, dass Beamte nicht wie andere Arbeitnehmer in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, sondern sich in der Regel privat versichern und einen Anspruch auf teilweise Versorgung durch den Dienstherren haben.

Außerdem ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine andere als bei anderen Arbeitnehmern, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen.

Beamte führen hoheitsvolle Tätigkeiten aus und genießen deshalb den besonderen Schutz des Staates. Trotzdem sind Sie als Beamter nicht davor gefeit krank zu werden oder in Ausübung Ihrer Tätigkeit Fehler zu machen.

Deshalb brauchen Sie unbedingt eine umfangreiche Absicherung verschiedener Risiken. Wir sagen Ihnen  welche Beamtenversicherungen Sie brauchen, was diese im Einzelnen für Sie leisten und worauf Sie beim Abschluss achten müssen.

Beamtenversicherung (1): Die Krankenversicherung

Beamte sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Ganz unabhängig von der Höhe ihres Gehalts können Beamte sich privat krankenversichern. Und das ist auch ratsam, denn Beamte haben einen Beihilfeanspruch, ein Teil der Krankheitskosten wird daher vom Dienstherren getragen. Über Ergänzungstarife in der privaten Krankenversicherung können Beamte das restliche Risiko absichern.

Ein freiwillige Versicherung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht sinnvoll, da Beamte den Beitrag alleine tragen müssen und hier der Beihilfeanspruch nicht zum Tragen kommt. Die zugesicherte Beihilfe kann also nur genutzt werden, wenn eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird. Wichtig ist, dass Sie sich als Beamter vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung ausführlich mit den Preisen und Leistungen  der Anbieter auseinander setzen.

Besonders im Bereich von Zusatzleistungen für Zahnersatz oder Heilpraktikerbehandlungen unterscheiden sich die Tarife deutlich voneinander, ganz zu schweigen von den teils großen Preisunterschieden.

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Beamtenversicherungen (2): Die Diensthaftpflichtversicherung

Noch zu nennen im Rahmen der Beamtenversicherungen ist die Diensthaftpflichtversicherung. Mit ihr können Beamte ihr Haftungsrisiko minimieren. Denn: Auch Beamte haften für Fehlentscheidungen und falsches Verhalten im Beruf. Kommt dadurch ein Dritter zu schaden, kann dieser eine Entschädigung vom Dienstherren fordern. Stellt dieser fest, dass der Schaden durch eine grobe Fahrlässigkeit oder sogar durch Vorsatz entstanden ist, dann kann er den Beamten in Regress nehmen.

Vorsätzlich verursachte Schäden können natürlich nicht versichert werden, aber schnell muss man sich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen und dann wird es nicht selten sehr teuer. Besonders verursachte Personenschäden ziehen oftmals Forderungen in immenser Höhe nach sich.

Die Diensthaftpflichtversicherung prüft in diesen Fällen zunächst, ob man Sie überhaupt in Haftung nehmen kann und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Fallen Kosten für Gericht und Anwalt an, dann übernimmt der Versicherer auch diese. Werden Sie zu Recht vom Dienstherren in Regress genommen, dann befriedigt die Diensthaftpflichtversicherung für Sie die Forderung.

Wenn Sie mehr zum Thema wissen möchten, finden Sie alle wichtigen Informationen dazu auf unserer Übersichtsseite zur Diensthaftpflichtversicherung.

Beamtenversicherungen (3): Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Ein weiterer wichtiger Baustein innerhalb der Beamtenversicherungen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte das Äquivalent zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihrer dienstlichen Tätigkeit nachgehen können, dann werden sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Je nachdem welchen Status der Beamte zu diesem Zeitpunkt hat, ist er über den Dienstherr abgesichert oder nicht.

Beamte auf Widerruf, also Beamtenanwärter, befinden sich noch in der Vorbereitungszeit und werden bei einer Dienstunfähigkeit ohne Bezüge entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch Beamte auf Probe, also solche, die ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben und sich in der Probezeit (bis zu 5 Jahren) befinden, haben keinen Versorgungsanspruch (außer bei Dienstunfällen). Beamte auf Lebenszeit hingegen haben einen Anspruch auf ein Ruhegehalt, das mit jedem Dienstjahr höher ausfällt.

Besonders für die ersten 5 Dienstjahre ist eine umfangreiche Absicherung im Wege einer Dienstunfähigkeitsversicherung also sinnvoll. Danach kann man die Absicherung reduzieren, um damit nur noch die Versorgungslücke zu decken. Achtung: Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, dann achten Sie darauf, dass diese eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Das bedeutet, dass der Versicherer eine festgestellte Dienstunfähigkeit ohne den Vorbehalt einer eigenen Nachprüfung anerkennen muss.

Nicht jeder Fall einer Dienstunfähigkeit ist mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Einige Versicherer bieten aber speziell für Beamte entwickelte Dienstunfähigkeitsversicherungen an. Lesen Sie auf unserer Übersichtsseite zur Dienstunfähigkeitsversicherung, was Sie als Beamter noch beim Abschluss beachten müssen.