Diensthaftpflichtversicherung Personen

Private Haftpflicht- und/oder Diensthaftpflichtversicherung?

Reicht für mich als Beamter die Privathaftpflicht oder brauche ich noch eine Absicherung für berufliche Risiken? Wir sagen Ihnen für welche Personen eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll ist.

Für wen ist eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll?

Diensthaftpflichtversicherung Personen

Viele Beamte denken, dass sie für ihre Fehler überhaupt nicht haften, weil der Dienstherr für sie einspringt. Das ist nur begrenzt richtig, denn auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haften für Fehler, sofern sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gemacht werden.

Dasselbe gilt übrigens auch für Angehörige anderer Berufe, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften haften. Da das Haftungsrisiko für den Versicherer überschaubar ist, weil in vielen Fällen der Dienstherr haftet, ist eine Diensthaftpflichtversicherung oft schon für wenige Euro im Monat zu haben.

Das Risiko zu unterschätzen kann Sie allerdings teuer zu stehen kommen: Kommt es zu einem Schaden für den Sie haften müssen, dann erreicht die Schadensumme schnell Ausmaße, die man als Privatmann kaum jemals begleichen kann. Besonders im Falle eines Personenschadens stößt man schnell an die finanziellen Grenzen.

Schmerzensgelder, Heilbehandlungskosten und wenn es ganz schlimm kommt auch lebenslange Rentenzahlungen knacken häufig die Millionengrenze und mehr. Deshalb sollte man nicht auf eine Absicherung verzichten. Lesen Sie im Folgenden für welche Personen eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll ist.

Diensthaftpflichtversicherungen werden für folgende Personen bzw. Berufsbezeichnungen angeboten:

  • Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger
  • Beamte und Angestellte in der Steuerverwaltung
  • Polizei-, Zoll- und Bundespolizeibeamte
  • Lehrer und Erzieher
  • Berufsfeuerwehrleute
  • Verwaltungsangestellte und sonstige Bedienstete
  • Behördenleiter
  • Bundeswehrangehörige

Neben der Absicherung von Beamten und Angestellten des öffentlichen Diensts können sich auch Personen im Wege einer Diensthaftpflichtversicherung absichern, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften haften. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Förster und andere Forstbeamte
  • Postbedienstete
  • Kindergärtner
  • Pfarrer
  • sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
  • Krankenpfleger und Krankenschwestern

hingegen nicht versichert werden:

  • Ärzte und Tierärzte
  • Bedienstete mit Tätigkeiten in der Luft-, Raum- und Schifffahrt
  • Hebammen und Geburtshelfer
  • Rettungssanitäter

Diensthaftpflichtversicherung: Besondere Tarife für bestimmte Berufsgruppen

Je nach Tätigkeitsbereich gibt es ganz unterschiedliche Haftungsrisiken. Daher gibt es in der Diensthaftpflichtversicherung Tarife, die auf den Beruf des Versicherungsnehmers zugeschnitten sind. Eine besonders große Auswahl an maßgeschneiderten Versicherungskonzepten gibt es für Lehrer und Erzieher.

Beamte und Angestellte in der Verwaltung müssen zusätzlich zur Amtshaftpflichtversicherung, die nur für Personen- und Sachschäden aufkommt, noch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen, weil Fehler, die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit machen, in der Regel Vermögensschäden bei Dritten anrichten. 

Auch für Soldaten der Bundeswehr gibt es spezielle Deckungskonzepte, die zum Beispiel auch die Gefahren beim dienstlichen Gebrauch von Waffen und Munition, sowie das Bewegen von Dienstfahrzeugen abdecken. Bei Soldaten ist die Haftung teilweise auf eine bestimmte Anzahl an Monatsgehältern begrenzt, das wirkt sich günstig auf die Beiträge in der Diensthaftpflichtversicherung aus.

Ganz egal welchen Beruf Sie ausüben, ihre Diensthaftpflichtversicherung muss immer Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. 

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