Diensthaftpflichtversicherung Lehrer

Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer

Lehrer und Erzieher tragen in ihren Berufen besondere Haftungsrisiken. Deshalb muss eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer auch Besonderes leisten. Lesen Sie im Folgenden, was eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer umfassen sollte.

Benötigen Lehrer eine Diensthaftpflichtversicherung?

Diensthaftpflichtversicherung Lehrer

Wer als Lehrer oder Erzieher arbeitet, der weiß, dass er damit eine große Verantwortung übernimmt. Vor allem bei der Arbeit mir kleineren und größeren Kindern muss man sich darauf einstellen, dass häufig nicht alles nach Plan läuft.

Kinder sind impulsiv und lebensfroh, was sie aber auch unberechenbar macht. Die Eltern verlassen sich darauf, dass sich Ihre Kinder bei Ihnen in guten Händen befinden und auch wenn das immer der Fall ist, so kann es doch ungewollt zu Schäden kommen. 

Sie müssen nur einmal ein Risiko falsch einschätzen und schon kann es zu schlimmen Folgen kommen. Besonders bei Ausflügen und Wandertagen lastet auf den Lehrern und Erziehern eine enorme Verantwortung.

Kann man Ihnen eine grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, etwa wenn sich zwei Ihrer 12-jährigen Schüler unbemerkt von der Gruppe absetzen konnten und einer beim Klettern auf einen Baum schwer stürzt und sich den Ellenbogen bricht, dann werden Sie von Ihrem Dienstherr für die anfallenden Kosten in Regress genommen.

Schmerzensgelder und Heilbehandlungskosten können sich schnell summieren. Kommt es zu schwer-wiegenderen Schäden, die eine lebenslange Rentenzahlung notwendig machen, ist die eigene Existenz schnell ruiniert. Eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer übernimmt in diesen Fällen für Sie die Zahlungen und verschafft Ihnen finanzielle Sicherheit.

Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer: Welche Leistungen sind wichtig?

Es gibt eine ganze Reihe von Leistungen, die Sie in der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer erwarten dürfen. Dazu gehört die Absicherung auf Wandertagen, Klassenreisen, Schulfesten und ähnlichem. Auch die Übernahme von Ansprüchen, die aufgrund von Verletzungen im Schulgebäude entstehen, ist bei allen Versicherern gewährleistet.

Daneben wird auch für Schäden geleistet, die der Versicherte im Experimentalunterricht (Physik, Chemie) zu Verschulden hat. Nur bei einigen Versicherern ist die Übernahme von Ansprüchen aus Schäden, die am Schulgebäude und der Einrichtung entstehen, ebenso wie Schäden durch Schlüsselverlust und Schäden, die im Rahmen einer Kantoren- oder Organistentätigkeit entstehen Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Egal welchen Leistungsumfang man bei seinem Anbieter erwarten kann, im Schadenfall wird zunächst vom Versicherer geprüft, ob Sie überhaupt in Haftung genommen werden können. Sind die Forderungen berechtigt, befriedigt der Versicherer Sie bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer für Sie ab und übernimmt auch dabei anfallende Kosten für Gericht und Anwalt. 

Diensthaftpflichtversicherung für freiberufliche Lehrer

Pädagogen, die freiberuflich und auf  Honorarbasis tätig werden müssen häufig mit höheren Beiträgen in der Dienst- bzw. Amtshafthaftpflichtversicherung rechnen. Dies liegt daran, dass hier die persönliche Haftung bereits bei einer mittleren Fahrlässigkeit eintreten kann. Deshalb ist hier auch das Haftungsrisiko für den Versicherer größer. Wie hoch der Beitragszuschlag ist und ob überhaupt einer anfällt, hängt ganz Wesentlich von der Wahl des Versicherers ab.

Mittlere Fahrlässigkeit heißt, dass bei der erforderlichen Sorgfalt vorauszusehen gewesen wäre, dass der Schaden eintritt und dieser somit vermeidbar gewesen wäre. Eine Klasse längere Zeit unbeaufsichtigt zu lassen, wäre zum Beispiel in diesem Bereich anzusiedeln. Handelt es sich dabei nicht um Schüler der Oberstufe, denen man ein gewisses Maß an Eigenverantwortung zutrauen kann, sondern um 13-14-Jährige, dann hat man häufig schlechte Karten das Vorgehen zu rechtfertigen.

Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass bekannt ist, dass Schüler diesen Alters dazu neigen Unfug zu treiben, wenn sie sich unbeaufsichtigt wähnen. Für freiberufliche Lehrer ist wegen des erhöhten Haftungsrisiko eine Diensthaftpflichtversicherung also besonders wichtig.

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