Diensthaftpflichtversicherung Leistungen

Leistungen einer Diensthaftpflichtversicherung

Als Beamter führen Sie hoheitsvolle Tätigkeiten aus. Wie man durch den Begriff bereits erahnen kann, tragen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst daher eine besonders hohe Verantwortung für das, was sie tun. Eine Diensthaftpflichtversicherung ist daher eine wichtige Absicherung.

Wenn Sie in Ausübung Ihres Amtes Fehler machen, dann haften Sie dafür grundsätzlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Im Außenverhältnis haftet gegenüber Dritten immer der Dienstherr für solche Schäden.

Allerdings kann er den Beamten oder Angestellten in Regress nehmen für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden (siehe §75 Bundesbeamtengesetz, bzw. §48 Beamtenstatusgesetz).

Leider muss keineswegs eine böse Absicht vorliegen, damit ein solcher Fehler passiert. Häufig reicht der hohe Zeitdruck aus, unter dem Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zunehmend stehen. Die neuen Statistiken sind raus und der Finanzamtsleiter übt Druck auf die Sachgebietsleiter aus, die diesen an ihre Abteilungen weitergeben. Schnell wurde ein Haken gesetzt, wo eine Prüfung wichtig gewesen wäre und der Fehler kostet den Fiskus tausende Euro. So geraten Sie als Bearbeiter in die Schusslinie.

Ebenso schwer haben es Lehrer, die die Verletzung eines Schülers verantworten müssen, weil sie für einen kurzen Augenblick die Klasse verlassen hatten. Die finanzielle Folgen von kleinen Unachtsamkeiten können schnell ein enormes Ausmaß erreichen. Wichtig ist es hier eine Diensthaftpflichtversicherung mit umfangreichen Leistungen abgeschlossen zu haben. Wir sagen Ihnen worauf Sie beim Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, achten müssen.

Welche Leistungen einer Diensthaftpflichtversicherung sind wichtig?

Grundsätzlich ist es zuallererst die Aufgabe einer Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung im Schadenfall eine Klärung bezüglich der Haftungsfrage herbeizuführen. Denn nur, weil ein Schaden gegen Sie geltend gemacht wird, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch tatsächlich zur Haftung verpflichtet sind. Da Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, ist es für den Dienstherr oftmals schwer dies auch tatsächlich nachzuweisen.

Die Diensthaftpflichtversicherung wehrt für Sie unberechtigte Forderungen ab und übernimmt auch etwaig anfallende Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Besteht eine Haftungsverpflichtung, übernimmt der Versicherer für Sie die Befriedung der Schadensersatzansprüche. Je nachdem welchen Beruf Sie ausüben, brauchen Sie einen anderen Versicherungsschutz.

Für Lehrer ist es zum Beispiel wichtig, dass das Ausführen von Experimenten im Chemie- oder Physikunterricht abgesichert ist, für Finanzbeamte ist es von besonderer Bedeutung, dass Vermögensschäden versichert sind und Angehörige der Bundeswehr wünschen sich eine zusätzliche Absicherung für den Verlust von Ausrüstung und Dienstkleidung.

Besprechen Sie mit dem Versicherer Ihren tatsächlichen Bedarf, damit Sie am Ende einen Versicherungsschutz bekommen, der Ihren individuellen Bedürfnissen auch gerecht wird. Auch wenn die Fälle einer Inregressnahme vergleichsweise selten sind, so handelt es sich dann meist um Fälle mit großem finanziellen Ausmaß. Auf eine Diensthaftpflichtversicherung verzichten, sollte man also lieber nicht. 

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung ohne Beitragszuschlag

Die Anbieter von Diensthaftpflichtversicherungen unterscheiden sich vor allem in den Leistungen, die sie über den Grundschutz hinaus anbieten. Ein Beispiel für zusätzlichen Schutz, der bei einigen wenigen Anbietern beitragsfrei mitversichert wird während andere sich das bezahlen lassen, ist die Absicherung des Verlusts von Dienstschlüsseln.

Wenn Sie z.B. den Schlüssel der zentralen Schließanlage unbeaufsichtigt im Klassenraum oder Lehrerzimmer liegen lassen, dann ist das ein grob fahrlässiges Verhalten. Kommt der Schlüssel abhanden und es muss ein Austausch der Schließanlage vorgenommen werden, so kommen auf den Lehrer Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro zu. Auch die Mitversicherung von Schäden am Schuleigentum ist nicht bei allen Versicherern beitragsfrei enthalten.

Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts können aber auch für Schäden an Geräten und Dienstwagen in Regress genommen werden. Davon sind zum Beispiel Polizisten, Beamte des Bundesgrenzschutz und Zöllner besonders häufig getroffen. Diese zusätzlichen Absicherungen sind selten beitragsfrei möglich, allerdings ist die Spanne der dafür verlangten Prämienzuschläge zwischen den Anbietern groß. Auch hier lohnt es sich das Angebot der Versicherer genau unter die Lupe zu nehmen. 

Diensthaftpflichtversicherungen im Vergleich

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sind enorm, deshalb ist es für Sie wichtig sich vorab einen guten Überblick über die Tarife zu verschaffen.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Diensthaftpflichtversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Diensthaftpflichtversicherungen im Vergleich [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden

Über zwei Millionen Besucher haben sich bereits informiert

Nutzer
Alle 6 Min. wird ein Vergleich angefordert.

Über zwei Millionen Besucher haben die Informationen und unabhängigen Versicherungsvergleiche von online-vergleich-versicherung.de genutzt. In vielen Fällen ergab der Vergleich zwischen den Anbietern von Diensthaftpflichtversicherungen ein erhebliches Sparpotenzial.

Zufriedenheitsgarantie: Wir garantieren Ihnen, dass alle Versicherungsvergleiche kostenfrei, unverbindlich und von hoher Qualität sind. Sollten Sie mit einem Versicherungsvergleich unzufrieden sein, so erstellen wir Ihnen einen zweiten Versicherungsvergleich – selbstverständlich ebenso kostenfrei.