Amtshaftpflichtversicherung

Vermögensschaden- und Amtshaftpflichtversicherung

In einigen Arbeitsbereichen brauchen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst dringend zur Ihrer Amts- auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um alle Haftpflichtrisiken abgesichert zu wissen. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zum Thema.

Amtshaftpflichtversicherung

Mit einer Amtshaftpflichtversicherung (oft auch Diensthaftpflichtversicherung genannt) kann man in der Regel nur Personen- und Sachschäden, die man im Dienst verursacht, versichern.

Vermögensschäden sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen, soweit es sich dabei nicht um solche handelt, die aus einem Personen- oder Sachschaden erwachsen (dazu gehört zum Beispiel der Verdienstausfall im Falle der Verletzung eines Dritten). Diese Schäden sind bereits von der Amtshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Aber was ist, wenn man beim fehlerhaften Ausüben der beruflichen Tätigkeit hauptsächlich finanzielle Schäden anrichtet, wie es etwa bei Zoll- und Finanzbeamten häufig der Fall ist? Auch und gerade dann, sollte man sich selbst finanziell abgesichert wissen.

Denn Fehlentscheidungen können zu Schäden führen, die zu begleichen man oft selbst nicht mehr im Stande ist. Um zu vermeiden im Schadensfall auf sich allein gestellt zu sein, ist es ratsam zu einer Amtshaftpflicht auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. 

Vermögensschaden- und Amtshaftpflichtversicherung: Leistungen

Bei der Absicherung Ihrer dienstlichen Risiken ist es für Sie als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst nicht nur wichtig, dass im Schadensfall die Kosten vom Versicherer übernommen werden. Für Sie ist auch entscheidend, dass zunächst geklärt wird, ob Sie haftbar gemacht werden können.

Die beamtenrechtlichen Vorschriften sehen bei Staatsdienern eine Haftung nur dann vor, wenn grob fahrlässig oder vorsätzlich ein Schaden verursacht wird. Dann kann der Dienstherr, der für Dritte immer die Haftungspartei ist, den Beamten oder Angestellten in Regress nehmen.

Hoher Zeitdruck und wenig Personal führen in der Verwaltung seit Jahren zu enormem Arbeitsaufwand bei den einzelnen Bearbeitern, daher ist eine falsche Entscheidung schnell getroffen. Auch die hohen Anforderungen, die Beamte und Angestellte zwingen immer auf dem Laufenden zu sein mit Richtlinien, Anweisungen und Gesetzen, können dazu führen, dass Fehler passieren.

Kommt der Dienstherr nach Prüfung der Sachlage auf die Idee Sie in Regress zu nehmen, klärt der Versicherer zunächst die Haftungsfrage. Unberechtigte Forderungen werden abgewiesen. Kommt es zur Klage vertritt der Versicherer Sie vor Gericht und übernimmt die dabei anfallenden Kosten.

Damit gehört also auch ein passiver Rechtsschutz zu den Leistungen einer Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht. Wird Ihrerseits eine Haftungsverpflichtung festgestellt, befriedigt der Versicherer die Forderungen im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen.

Wenn Sie eine kombinierte Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wählen, dann sind sowohl Personen, als auch Sach- und Vermögensschäden abgedeckt. Sie können aber auch ausschließlich eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen, die dann nur für Schäden im Vermögen Dritter aufkommt. Ihr Bedarf ergibt sich aus Ihrer individuellen Tätigkeit. 

Was kostet eine Vermögensschaden- /Amtshaftpflichtversicherung?

Da Beamte und Angestellte ein hohes Maß an Schutz von ihrem Dienstherren erwarten können, ist das Haftungsrisiko hier nicht so groß wie in anderen Berufen. Trotzdem kann bereits ein Schadenfall ausreichen, um Sie zu ruinieren. Wegen der positiven Schadenstatistik profitieren Sie aber von guten Konditionen in der Vermögensschaden- und Amtshaftpflichtversicherung.

Was sie im Einzelnen kostet, hängt auch und vor allem davon ab, welchen Schutz Sie sich wünschen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher der Beitrag in der Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht. Von Zeit zu Zeit sollte man den vereinbarten Schutz auch auf den Prüfstand stellen, da bereits ein interner Stellenwechsel ein völlig verändertes Risiko mit sich bringen kann. Versuchern Sie also möglichst realistisch einzuschätzen, wie hoch Ihre Absicherung sein muss, um im Schadenfall nicht unterversichert zu sein.

Vermeiden Sie aber hohe Beiträge wegen zu hoher Versicherungssummen zu zahlen. Ihr Versicherer kann Sie sicherlich beraten. Teilweise wird die Vermögensschadenhaftpflicht als Deckungserweiterung zur Amtshaftpflichtversicherung angeboten, bei anderen Anbietern ist sie eine eigenständige Versicherung. Je nachdem wie die Tarife ausgestaltet sind, gibt es enorme Unterschiede in Leistungen und Preisen der Vermögensschaden- und Amtshaftpflichtversicherung.

Vergleich der Vermögensschaden- (VSH) und Amtshaftpflichtversicherungen

Damit Sie den Versicherer mit den besten Konditionen finden und am Ende optimalen Versicherungsschutz haben können, müssen Sie sich zunächst einen guten Überblick über das Angebot am Markt verschaffen.

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