Fitnesstrainer Selbständigkeit

Selbständig werden als Fitnesstrainer

Nur sportlich zu sein reicht bei Weitem nicht aus, um als Fitnesstrainer erfolgreich selbständig zu werden. Was Sie dazu noch brauchen, lesen Sie hier.

Fitnesstrainer Selbständigkeit

Vielen Menschen ist ihre Fitness wichtig und sie sind bereit dafür auch gutes Geld zu zahlen. Für Fitnesstrainer ist das eine gute Zukunftsperspektive, denn in den letzten Jahren ist folgerichtig auch der Bedarf an Trainern stetig gewachsen. Kein schlechter Zeitpunkt also, um den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen, auch wenn natürlich die Zahl der Konkurrenz ebenso wächst.

Umso wichtiger ist es, dass Sie sich mit Ihrem Angebot von der Masse abheben und immer am Puls der Zeit bleiben. Welche Schritte Sie noch auf dem Weg zur Selbständigkeit beachten müssen, sagen wir Ihnen im Folgenden.

Fitnesstrainer Selbständigkeit: Ausbildung

Eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Fitnesstrainer gibt es nicht. Es handelt sich hierbei also nicht um einen geschützten Begriff, womit zunächst einmal jeder, auch ohne Vorkenntnisse, in der Lage ist sich als Fitnesstrainer selbständig zu machen. Erfolgreich wird er damit wahrscheinlich nicht sein, denn die Branche hat natürlich mittlerweile eigene Standards festgelegt, ohne die es schwer wird in diesem Bereich Geld zu verdienen.

Egal ob als Angestellter oder freier Mitarbeiter, heute ist es üblich, dass Fitnesstrainer mindestens eine Fitnesstrainer B-Lizenz vorlegen müssen, um selbständig am und mit dem Kunden arbeiten zu dürfen.

Mit einer C-Lizenz ist man „nur“ Trainerassistent und unterstützt Fitnesstrainer auf der Trainingsfläche. Mit einer Fitnesstrainer- A-Lizenz, welches die höchste erreichbare Stufe ist, kann man unter anderem auch mit Leistungssportlern arbeiten. Mit einem solchen Zertifikat, das sie bei verschiedenen Institutionen und Sportakademien erwerben können, können Sie Ihre Kompetenz nachweisen und damit Kunden gewinnen.

Fitnesstrainer: Verschiedene Wege in die Selbständigkeit

Viele Fitnesstrainer sind selbständig, wie das im Einzelnen aussieht kann aber ganz unterschiedlich sein. In vielen Fitnessstudios werden Fitnesstrainer nicht als Angestellte tätig, sondern als Honorarkräfte, also quasi selbständig.

In der Realität sind die Trainer trotzdem an Konzept und Gepflogenheiten des Fitnessstudiobetreibers gebunden. Wer ganz auf eigenen Füßen stehen möchte, der kann entweder einzelne Kurse anbieten, für die Räume angemietet werden (oder bereits vorhanden sein) müssen, oder Personal Training auch beim Kunden vor Ort anbieten, oder aber ein eigenes Studio eröffnen.

Auch hier gibt es nicht nur einen denkbaren Weg zur Gründung. Wer selbst ein Fitnessstudio eröffnen will kann dieses neu gründen. Das bedeutet in der Praxis, dass er eine beträchtliche Summe an Eigenkapital braucht und das gesamte Risiko bei sich alleine bündelt. Damit ist er allerdings auch „sein eigener Herr“ und kann seine eigenen Ideen und Vorstellungen umsetzen. Bis ein ausreichender Kundenstamm aufgebaut ist, können einige Jahre vergehen.

Eine Alternative kann ein Unternehmenskauf sein. Hierbei kauft man ein anderes Unternehmen auf, einschließlich Mitarbeitern und Kundenstamm. Das hat den Vorteil, dass bereits ein Name da ist und man nicht erst die schwierige Anfangszeit überbrücken muss.

Andererseits ist ein Unternehmenskauf häufig unverhältnismäßig teuer. Eine dritte Option ist Franchising. Hierbei stellt Ihnen der Franchise-Geber seinen Namen, seine Marke, das nötige Wissen und Marketing zur Verfügung. Dafür brauchen Sie entsprechendes Eigenkapital und eine gute Finanzplanung. Egal wie Sie es machen, ausreichend finanzielle Mittel sind unerlässlich.

Selbständigkeit Fitnesstrainer: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Unter bestimmten Umständen kann die Arbeit von Fitnesstrainern eine freiberufliche Tätigkeit sein. Dies wird im Einzelfall entschieden.  Studierte Fitnessökonomen und Fitnesstrainer mit Lizenz haben es dabei wesentlich einfacher als andere als Freiberufler anerkannt zu werden. In Frage steht bei den Behörden, ob es sich um eine vorwiegend unterrichtende Tätigkeit handelt.

Je nachdem wie diese beantwortet wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden oder eben nicht. Auf jeden Fall muss die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Die Gewerbeanmeldung wird diesem in der Regel automatisch mitgeteilt. Daraufhin erhalten Sie eine Steuernummer und sind zur regelmäßigen Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wichtige Versicherungen für Fitnesstrainer

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Fitnesstrainer?

Berufshaftpflicht für Fitnesstrainer

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Inhaltsversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

A und O für Fitnesstrainer: Berufshaftpflicht

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Fitnesstrainer das A und O. Die Betreiber einiger Fitnessstudios bestehen sogar auf den Nachweis einer Berufshaftpflicht, bevor der Fitnesstrainer einen Arbeitsvertrag unterschreiben darf.

Aus gutem Grund: Kommt es zu Personenschäden, kann die Forderung des geschädigten ins unbezahlbare steigen. Ohne Versicherungsschutz kann das für einen Fitnesstrainer das Finanzielle Aus bedeuten.