Private Rentenversicherung
Der Klassiker: Die private Rentenversicherung
Über den Begriffen „Riester“ und „Rürup“ vergisst man schnell, dass es auch weitere Formen der privaten Altersvorsorge gibt: Eine von ihnen ist die klassische private Rentenversicherung. Sie wird zwar nicht steuerlich gefördert, bietet dafür aber andere Vorteile.
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Sie ist nach dem Vorbild einer Lebensversicherung gestaltet: Die private Rentenversicherung. Auch hier spart man mit seinen Beiträgen über mehrere Jahre hinweg eine größere Summe an, die nach Ablauf einer vereinbarten Zeit ausgeschüttet wird.
Im Gegensatz zur Lebensversicherung wird jedoch nicht für den Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers vorgesorgt – der Aspekt der Todesfallversicherung entfällt, denn die Policen dienen in erster Linie dazu, den Lebensunterhalt eines Rentners während der Rentenphase zu sichern.
Da das Risiko der Langlebigkeit aus den Beiträgen derjenigen finanziert wird, die bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Rentenphase versterben, fällt bei dieser Versicherung kein Risikobeitrag an.
Soll der Todesfall des Versicherten während Anspar- und Rentenphase aber abgesichert werden, geht dies zu Lasten der Rente.
Merkmale der privaten Rentenversicherung
Die Laufzeit der privaten Rentenversicherung wird zwischen dem Versicherer und dem Kunden vereinbart. Welche Zeit sie umfasst, hängt auch davon ab, in welcher Form die Auszahlung des Angesparten im Alter erfolgen soll: Hier hat der Versicherte nämlich die Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung.
Falls später eine Kapitalauszahlung gewünscht ist, sollte die Laufzeit des Vertrages – ähnlich wie bei einer Lebensversicherung – mindestens zwölf Jahre betragen, da ansonsten steuerliche Nachteile entstehen. Aus demselben Grund darf die Ausschüttung bei Neuverträgen auch nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen, wenn eine Auszahlung auf einen Schlag anvisiert wird.
Die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts unterscheidet die private Rentenversicherung von geförderten Formen der Altersvorsorge, bei denen das Ersparte grundsätzlich nur als Rente ausgeschüttet werden darf. Zudem können Auszahlungen anders als bei der Riesterrente oder der Rüruprente auch schon vor dem 62. Geburtstag erfolgen – der Zeitpunkt der Ausschüttung ist hier frei vereinbar. Sinnvoll ist eine Auszahlung vor dem vollendeten 62. Lebensjahr allerdings nur dann, wenn der Sparer nicht auf eine Kapitalauszahlung setzt.
Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung werden über die vereinbarte Laufzeit regelmäßig eingezahlt. Die Sicherung einer Rente kann allerdings auch mittels einer Einmalzahlung erfolgen („Sofortrente„). Die Beitragshöhe hängt von der Höhe der gewünschten Rente ab, nicht jedoch vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Da der Todesfallschutz hier grundsätzlich fehlt, stellt der Tod des Versicherten auch kein Risiko für den Versicherer dar.
Private Rentenversicherung Beitrag: Wie werden die Beiträge angelegt?
Wer auf eine private Rentenversicherung setzt, kann sich seine spätere Rente gleich ausrechnen lassen. Sie basiert auf den regelmäßig geleisteten Beiträgen, auf die eine Garantieverzinsung gewährt wird – dies allerdings erst nach Abzug der Kosten des Versicherers.
Das Ersparte wird zum größten Teil in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Abgesehen von dem Garantiezins, mit dem der Sparanteil in jedem Falle verzinst wird, können Versicherte auch an Überschüssen beteiligt werden. Dies hängt allerdings vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ab und geschieht nicht zwangsläufig.
Bei gleicher Rentenhöhe können die Beiträge je nach Anbieter in der Gesamtsumme um mehrere Tausend Euro differieren: Dafür sind hauptsächlich die unterschiedlich hohen Kosten verantwortlich, die die Versicherer für sich veranschlagen. Versicherungswillige sollten sich deshalb vor Abschluss eines Vertrages Zeit nehmen, um einen ausführlichen Versicherungsvergleich durchzuführen.
Beitragshöhe vorausschauend wählen
Mit der privaten Rentenversicherung ist es ähnlich wie mit anderen Versicherungen: Aus den Beiträgen, die man zahlt, ergeben sich die späteren Leistungen.
Die Beitragshöhe der privaten Rentenversicherung ist somit ein Faktor, der die Rente maßgeblich bestimmt. Sie ist allerdings nicht der einzige: Bei einigen Versicherern zahlen die Kunden mehr als bei anderen – und erhalten am Ende doch nur die gleiche Leistung. Das liegt meist daran, dass die Versicherungsanbieter unterschiedlich hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren verlangen. Wer sich mit dem Gedanken an eine private Rentenversicherung trägt, sollte also zunächst einen umfassenden Anbietervergleich durchführen.
Da sich die Rente zu einem Teil aus Überschüssen ergibt, die jedoch nicht garantiert sind, lohnt es sich auch, einen Blick auf den bisherigen Wirtschaftserfolg der Versicherer zu werfen. Bei manchen sind höhere Überschüsse – und somit eine höhere Gesamtrente – wahrscheinlicher als bei anderen.
Neben der Leistung der Versicherung sind zudem die Konditionen der Versicherer wichtig: So spielen bestimmte Gesellschaften etwa nicht mit, wenn der Sparer bei kurzzeitigen finanziellen Engpässen eine Beitragsstundung wünscht.
Tipp zur Beitragszahlung
Eine private Rentenversicherung ist eine Angelegenheit, die den Versicherten über viele Jahre an den Vertrag bindet – zumindest dann, wenn der Beitrag nicht durch Einmalzahlung entrichtet wird.
Werden monatliche Prämienzahlungen vereinbart, ist es wichtig, deren Höhe so zu wählen, dass die Beiträge auch bei kurzfristigen finanziellen Engpässen noch geleistet werden können. Für den Fall einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit sollte man sich auch über die Möglichkeit einer Beitragspause informieren, die von manchen Versicherern in Form einer Stundung oder einer Nachzahlung gewährt wird.
Weitere Informationen zur Rentenversicherung
Die gute Nachricht zuerst - das angesparte Riestervermögen kann vererbt werden. Doch läßt sich auch die staatliche Riesterförderung vererben? Wer bei der Altersvorsorge nicht nur an sich selbst denkt, sondern auch an seine Angehörigen, stellt sich viele Fragen. Weiter »