Alternativen Kündigung Rentenversicherung
Alternativen zur Kündigung der privaten Rentenversicherung
Kündigung der privaten Rentenversicherung? Experten meinen: Nur dann, wenn es unbedingt sein muss – denn eigentlich soll die Police ja zur Altersabsicherung dienen. Glücklicherweise gibt es neben einer Kündigung noch Alternativen, die einen Erhalt der Versicherung vorsehen. Wer seine Police dennoch unbedingt zu Geld machen möchte, sollte einen Verkauf in Betracht ziehen.
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Momentan scheint nur eines gewiss: Die gesetzliche Rente wird später nicht mehr reichen, um die Lebenshaltungskosten des Durchschnittsbürgers zu decken. Immer mehr Menschen möchten diesem Problem begegnen, indem sie einen privaten Altersvorsorgevertrag abschließen.
Eine der Möglichkeiten, privat für das Alter vorzusorgen, besteht im Abschluss einer privaten Rentenversicherung, die zwar nicht staatlich gefördert ist, doch dafür beispielsweise vorteilhaft besteuert wird.
Nicht jeder, der mittels einer privaten Rentenversicherung anspart, hält dies jedoch auch bis zum Schluss durch. Viele kündigen ihren Vertrag, lange bevor die Ablaufleistung fällig wird. Experten sind sich allerdings darin einig, dass eine Kündigung die schlechteste Lösung bietet.
Kündigt der Kunde nämlich vorzeitig, erhält er meist nur einen Bruchteil seiner Einlagen zurück – von Rendite ganz zu schweigen.
Wer mit dem Gedanken spielt, seine private Rentenversicherung abzustoßen, sollte sich daher mit erst einmal Alternativen zur Kündigung der privaten Rentenversicherung auseinandersetzen.
Alternativen zur Kündigung: Stundung und Beitragsfreistellung
Da die Versicherung im Grunde dazu dient, für die Rentenphase anzusparen, ist es prinzipiell nicht ratsam, den Vertrag zu beenden. Wer einen kurzzeitigen finanziellen Engpass erlebt, kann Zahlungsschwierigkeiten auch auf andere Weise begegnen: So ist es möglich, mit dem Versicherer eine Stundung der Beiträge zu verabreden.
In diesem Fall kann der Kunde einige Zeit mit der Zahlung aussetzen, ohne dass sich dies nachteilig für ihn auswirkt. Die Beiträge werden später nachgezahlt. Stundungen sind allerdings nicht bei jedem Versicherer möglich oder können nur unter bestimmten Umständen in Anspruch genommen werden, außerdem sind auf die Nachzahlungen mitunter Zinsen fällig.
Neben einer Stundung können Versicherte auch eine Beitragsfreistellung der Rentenversicherung vereinbaren. Dann behalten sie ihren Vertrag, müssen aber keine Beitragszahlungen mehr leisten. Die Freistellung ist frühestens ein Jahr nach Abschluss immer zum Beginn der nächsten Zahlungsperiode möglich und kann auch teilweise erfolgen. Der Vertragsinhaber hat dann immer noch die Möglichkeit des Sparens, allerdings in geringerem Umfang.
Was so gut klingt, hat jedoch auch einen Haken: Der Versicherer verlangt in der Regel ein Mindestguthaben, bevor er einer Beitragsfreistellung zustimmt. Die Höhe dieses Mindestguthabens bestimmt das jeweilige Unternehmen. Ist es noch nicht erreicht, kann der Versicherer den Vertrag kündigen, falls der Kunde dennoch eine Beitragsfreistellung verlangt.
Zudem mindert eine Beitragsfreistellung natürlich die Höhe der späteren Auszahlung. Die Beitragsfreistellung ist eine Kündigungsalternative, die oftmals nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ob der Versicherer es Kunden erlaubt, nach einer Zeit der Beitragsfreistellung wieder in den privaten Rentenvertrag einzuzahlen, sollte man deshalb unbedingt vorher erfragen.
Alternativen zur Kündigung: Policendarlehen
Eine Möglichkeit, nicht nur Beiträge zu sparen, sondern die Police zur Kapitalgewinnung zu benutzen, bietet das Policendarlehen. Dabei wird der Wert der Police als Sicherheit für einen Kredit benutzt. Sicherheitsprüfung und Bonitätsprüfung sind dadurch nicht notwendig. Während der Kredit läuft, besteht die Versicherung unverändert fort. Kreditgeber ist üblicherweise die Versicherungsgesellschaft selbst.
Hier sollten Policeninhaber jedoch darauf achten, ob ihr Unternehmen einen günstigen Zinssatz anbietet. Dies ist laut einer Studie der unabhängigen Finanzberatung FMH längst nicht immer der Fall. Alternativ können Policendarlehen mittlerweile aber auch am Zweitmarkt oder bei einer Bank aufgenommen werden. Manche dieser Institutionen offerieren inzwischen ebenfalls Kredite, wobei sie die private Rentenpolice als Sicherheit nehmen.
Bei Policendarlehen ist die maximale Darlehenssumme meist auf etwa 90 Prozent des Rückkaufwertes des privaten Rentenvertrages begrenzt. Die Laufzeit des Darlehens orientiert sich an der Restlaufzeit der Police. Wird der Kredit währenddessen nicht oder nicht ganz getilgt, zieht der Kreditgeber die offene Summe von der Ablaufleistung ab; der Versicherte erhält in diesem Fall lediglich den Differenzbetrag.
Um die Kündigungsalternative Policendarlehen auszunutzen, müssen einige Mindestanforderungen erfüllt sein, die allerdings von Versicherer zu Versicherer variieren. So müssen sowohl eine bestimmte Mindestsumme als auch eine gewisse Restlaufzeit vorhanden sein. Dabei gelten diese Bedingungen in erster Linie für die klassische private Rentenpolice, denn auf Policen der fondsgebundenen Rentenversicherung wird häufig gar kein Darlehen gewährt.
Alternativen zur Kündigung: Verkauf der privaten Rentenversicherung
Eine weitere Alternative zur Kündigung der privaten Rentenversicherung besteht im Verkauf des Versicherungsvertrages. Hier greift das Prinzip, das auch bei Lebensversicherungen angewandt wird: Mittels eines Zweitmarktanbieters, der den Vertrag aufkauft und weiterführt, kann die Rentenpolice zu Geld gemacht werden.
Der Verkäufer verliert dabei den Vertrag, erhält jedoch eine Summe, die durchschnittlich drei bis fünf Prozent über dem Rückkaufwert liegt, den die Versicherung bei Kündigung auszahlt. Auch für einen Verkauf der privaten Rentenversicherung müssen jedoch einige Konditionen erfüllt sein: So werden nur solche Policen akzeptiert, die einen gewissen Mindestwert haben; zudem darf der Vertrag keine zu lange Restlaufzeit aufweisen.
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