Rentenversicherung Todesfallschutz

Private Rentenversicherung meistens ohne Todesfallschutz

In der privaten Rentenversicherung ist prinzipiell kein Todesfallschutz vorgesehen. Das macht die Versicherung günstiger für den Verbraucher – doch gleichzeitig verfällt sein Erspartes mit seinem Tod.

Rentenversicherung Todesfallschutz

Die private Rentenversicherung sieht grundsätzlich keinen Todesfallschutz vor, falls der Versicherte während der Ansparphase verstirbt.

Die Beiträge, die der Sparer bis dahin gezahlt hat, fallen dann der Versicherungs-gemeinschaft anheim.

Auch während der Rentenphase verfällt der Rentenanspruch, sobald der Versicherte gestorben ist. Selbst wenn er seine Einlagen bis dahin noch nicht „aufgebraucht“ hat, erhalten die Angehörigen kein Geld.

Positiver Nebeneffekt: Der Gesundheitszustand der zu versichernden Person spielt bei Vertragsabschluss keine Rolle – denn ein früher Tod stellt für die Versicherungsgesellschaften kein Risiko dar.

Für Singles, die nicht für Hinterbliebene vorsorgen müssen, ist diese Regelung durchaus akzeptabel. Was aber, wenn das Eingezahlte vererbt werden soll?

Vererben in Anspar- und Rentenphase möglich

Für diesen Fall haben die Versicherer vorgesorgt: Möglich sind sowohl ein Schutz in der Anspar- als auch in der Rentenphase. Wünscht der Versicherte den Schutz in der Ansparphase, kann er eine sogenannte „Beitragsrückgewähr im Todesfall“ vereinbaren. In diesem Fall erhalten die begünstigten Hinterbliebenen die bisher eingezahlten Prämien inklusive der bisher erzielten Überschüsse; bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung den aktuellen Wert des Fondsguthabens. Etwaige Risikobeiträge oder Beiträge zu Zusatzversicherungen, die der Versicherte geleistet hat, werden von der Versicherung einbehalten.

Soll für ein frühzeitiges Ableben in der Rentenphase vorgesorgt werden, können Kunden sich ebenfalls für eine Beitragsrückgewähr entscheiden. Dann wird im Falle des Todes das angesparte Kapital ausgezahlt, soweit der Versicherte es noch nicht durch Rentenbezüge aufgebraucht hat (Kapitalrückgewähr). Wurde die private Rente mit Todesfallschutz als Sofortrente abgeschlossen, stellt die eingezahlte Summe das Kapital dar.

Eine weitere Möglichkeit der Absicherung in der Rentenphase ist die „Rentengarantiezeit“. Wird sie gewählt, ist der Versicherer ab Beginn der Rentenphase verpflichtet, die Rentenzahlungen über einen gewissen, zuvor vereinbarten Zeitraum fortzusetzen, auch wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Die monatliche Rente wird dann einem Begünstigten ausgezahlt, den der Versicherte bestimmt hat.

Unter Umständen ist auch eine Auszahlung in Kapitalform möglich, die die Rentenzahlungen bis zum Ende der Garantiezeit umfasst. Der Zeitraum der Rentengarantiezeit kann mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden und beträgt häufig fünf oder zehn Jahre. Als Höchstgrenze ist meist ein Zeitraum von zwanzig Jahren angesetzt; die Rentengarantiezeit kann jedoch niemals die statistische Lebenserwartung des Versicherungsnehmers überschreiten.

Nach Ablauf der Rentengarantiezeit stellt der Versicherer die Zahlungen üblicherweise ein. Es kann jedoch auch eine Lebenspartnerrente vereinbart werden, die den Lebenspartner oder Ehepartner nach Ablauf der Rentengarantiezeit mit einem gewissen Prozentsatz der Rente absichert. Diese Zahlung umfasst dann den Lebenszeitraum des Abgesicherten. Der Prozentsatz der Rente des Versicherten beträgt analog zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente oft 60 Prozent; bei einigen Versicherern ist es jedoch auch möglich, einen hundertprozentigen Bezug zu vereinbaren.

Private Rentenversicherung mit Todesfallschutz sinnvoll

Die Vereinbarung eines Todesfallschutzes für die private Rentenversicherung ist durchaus sinnvoll. So wird vermieden, dass das möglicherweise über Jahrzehnte angesparte Kapital, das dem Versicherten zusteht, nach dessen Tod einfach verfällt. Wird eine der oben genannten Optionen zum Vertrag hinzugebucht, können wenigstens noch die Angehörigen davon profitieren. Der Schutz geht allerdings zu Lasten des Ertrages. Nimmt ein Kunde eine Beitragsrückgewähr über die Ansparphase in Anspruch und stirbt in dieser Zeit nicht, erhält er später weniger Rente.

Damit die nicht unnötig stark geschmälert wird, empfehlen Experten, für die Rentenphase lieber keine Rückgewähr, sondern eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Zwar verringert auch dies die Rentenhöhe des Versicherten etwas, doch lohnt es sich insbesondere bei einer hohen zu erwartenden Rente.

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