Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung Überblick
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Art private Rentenversicherung mit Risiko. Hier weiß der Sparer nicht, wie hoch seine spätere Rente ausfallen wird. Die Gewinnchancen sind weitaus höher als bei der „klassischen“ privaten Rentenversicherung – allerdings sind auch Verluste möglich.
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Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Kombination aus privater Rentenversicherung und Fondssparplan. Anders als bei einer „klassischen“ privaten Rentenversicherung gewährt der Versicherer hier keine Mindestverzinsung auf den Sparanteil.
Die Beiträge werden vom Versicherer in der Ansparphase hauptsächlich in Aktienfonds angelegt, wobei das Erwirtschaftete die Rente maßgeblich mitbestimmt. Es wird jedoch nicht der gesamte Beitrag investiert, sondern nur das, was nach Abzug der Kosten des Versicherers übrig bleibt.
Die Fondsverwaltung legt der Versicherer entweder in die Hände einer externen Gesellschaft oder verwaltet sie in einem gesonderten Anlagestock selbst. Da die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, sind hohe Gewinne möglich.
Die Versicherer geben allerdings keine Beitragsgarantie, so dass Anleger auch mit Verlusten rechnen müssen und unter Umständen weniger an Rente erhalten, als sie eingezahlt haben. Mittlerweile gibt es auch Modelle von fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Teilgarantien, die den Erhalt eines Teils des Eingezahlten garantieren.
In der Auszahlungsphase wird dem Versicherten aus dem vorhandenen Kapital eine monatliche Rente ausbezahlt, deren Höhe lebenslang erhalten bleibt. Es ist jedoch auch möglich, die bestehenden Fondsanteile in ein eigenes Wertpapierdepot übertragen zu lassen.
Das ist dann sinnvoll, wenn die Anteile zum Zeitpunkt des Ablaufs wertmäßig unter den bisher eingezahlten Beiträgen liegen. Alternativ kann wie bei der klassischen privaten Rentenversicherung eine Kapitalauszahlung gewählt werden.
Der Zeitpunkt des Vertragsendes kann vor Vertragsabschluss frei mit dem Versicherer vereinbart werden und wird anschließend im Vertrag festgeschrieben. Zu beachten ist jedoch, dass der Vertrag bei gewünschter Kapitalauszahlung bis zum vollendeten 62. Lebensjahr laufen muss und eine mindestens zwölfjährige Laufzeit aufweisen sollte, denn nur dann können Anleger von einer günstigen Steuerregelung profitieren.
Fondsgebundene Rentenversicherung: Einflussnahme auf die Investitionen
Wer eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließt, hat je nach Versicherer ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Fonds. Unter Umständen können die Sparanteile auf mehrere Fonds verteilt und von Fonds zu Fonds umverteilt werden.
Dazu stehen dem Anleger zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Beim sogenannten „Switchen“ verbleiben die bisher eingezahlten Beiträge in dem bisherigen Fonds, während die kommenden Beiträge in einen neuen investiert werden.
„Shiftet“ der Anleger hingegen, werden sowohl die bisherigen als auch die künftigen Beiträge in einen neuen Fonds umgeschichtet. „Switchen“ und „Shiften“ sind bei guten Anbietern wenigstens einmal pro Jahr kostenfrei möglich. Das Wechseln der Fonds ist steuerfrei.
Wer sollte eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen?
Aufgrund des Verlustrisikos sollte nur der eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen, der bereits anderweitig für sein Alter vorgesorgt hat oder vorsorgt. Wer hingegen über das nötige Kleingeld verfügt und steuerlich begünstigt in Fonds investieren möchte, kann mit der Rentenpolice unter Umständen ein lohnenswertes Geschäft machen.
Im Gegensatz zur Direktanlage besteht hier ein Steuervorteil, der einerseits im kostenlosen Wechsel der Fonds, andererseits in steuerfreien Kursgewinnen und Dividenden in der Ansparphase besteht. Der Vorteil rechnet sich vor allem dann, wenn später nicht die Kapitalauszahlung, sondern die Auszahlung des Angesparten in Rentenform gewählt wird: In diesem Fall werden nur wenig Steuern fällig, da die nachgelagerte Besteuerung von Renten hier keine Anwendung findet.
Anleger mit Fondssparplan hingegen, die eine Rente aus Verkäufen von Fondsanteilen finanzieren, müssen 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kursgewinne entrichten. Wer sich das in der fondsgebundenen Rente Angesparte auf einen Schlag auszahlen lässt, muss seine Erträge wiederum zur Hälfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern – dazu muss der Vertrag allerdings über zwölf Jahre gelaufen sein und darf erst mit dem 62. Geburtstag des Versicherten ausgezahlt werden. Sind diese Bedingungen nicht eingehalten, wird auch hier Abgeltungssteuer fällig.
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