Altersvorsorge Einmalbeitrag

Private Rente mit einer Einmalzahlung aufbauen

Genügend Geld im Alter zu haben − das wünscht sich jeder. Doch in Zeiten niedriger Zinsen fragen sich viele, wie sie ihr Geld am besten investieren, damit es später etwas abwirft. Eine mögliche Lösung liegt in der Rentenaufstockung per Einmalzahlung: Wie Sie Einmalbeiträge anlegen können und wo der meiste Gewinn steckt, verraten wir Ihnen hier.

Egal, ob geerbt oder zusammengespart − mit einem großen Geldbetrag kann man so einiges anfangen.

Wer den Betrag nicht gerade in eine Weltreise oder in die Ausbildung der Kinder oder Enkelkinder investieren möchte, tut vielleicht gut daran, schon an später zu denken und das Geld in die eigene Rente zu stecken. Schließlich bleibt man nicht für immer arbeitsfähig.

Für die Anlage eines Einmalbeitrages zur Rentenabsicherung gibt es verschiedene Konzepte. Besonders bekannt ist die Absicherung per Sofortrente, die bei einem privaten Anbieter gekauft wird.

Daneben gibt es aber auch Auszahlpläne, zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse und − vor allem für Selbständige − die Option Rürup Rente.

Statistik: Die monatliche Rente sinkt, je kürzer der Einmalbeitrag zurück liegt. Während 50.000 EUR, die vor 20 Jahren eingezahlt wurden, eine durchschnittliche Monatsrente von rund 375 EUR abwerfen, kommen die Anleger, die den gleichen Geldbetrag vor zehn Jahren eingezahlt haben nur noch auf eine Monatsrente von rund 280 EUR. Bei den Rentenangaben handelt es sich um Durchschnittswerte – die tatsächlichen Renten können anbieterabhängig noch stärker voneinander abweichen.

Private Renten gegen Einmalzahlung im Vergleich

Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Merkmale der verschiedenen Rentenarten übersichtlich zusammengefasst:

Art der Rente Sofortrente Auszahplan Gesetzl. Rente Rürup Rente
Für wen geeignet? Sicherheitsorientierte Risikofreudigere Sicherheitsorien­tierte Sicherheitsorien­tierte (Klassische Versicherung)/
Risikofreudigere (Fondsgebundene Form)
Hinterbliebenenschutz in Rentenphase wenn vereinbart Restbetrag wird vererbt ggf. Witwen- / Waisen­rente vereinbar
Besteuerung in Rentenphase Besteuerung mit Ertragsanteil ggf. Abgeltungs­steuer mit steuerpflichtigem Rentenanteil bei Rentenbeginn wie gesetzliche Rente
Kapitalentnahme in Rentenphase möglich? wenn vereinbart ja nein nein

Per Einmalzahlung zur Rürup Rente

Die Rürup-Option kann auch per Einmalzahlung genutzt werden: Hierbei zahlt der Sparer seinen Beitrag nur einmal ein und kann ihn mit der nächsten Steuererklärung steuerlich absetzen. Diese Option eignet sich vor allem für Personen, die bereits kurz vor der Rente stehen, da der steuerliche Vorteil einem momentan noch relativ niedrigen Besteuerungsanteil gegenübersteht.

Bei einigen Anbietern ist der Abschluss eines Rürup-Vertrages noch bis zum 85. Geburtstag möglich, so dass auch bereits verrentete Personen noch den Vorteil nutzen können.

Worauf sollte man noch achten? Eine Hinterbliebenenversorgung ist mittels Zusatzvereinbarung möglich: Dann kann zumindest der Ehepartner abgesichert werden. Mit einer zusätzlichen Todesfallversicherung kann das angesparte Kapital auch in einer Summe ausgeschüttet werden, außerdem können hier z.B. auch familienfremde Personen begünstigt werden. Die Todesfallversicherung kann allerdings nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Ebenfalls möglich ist die Option Rentengarantiezeit, die aber nicht jeder Anbieter im Programm hat. Wie bei der Sofortrente schmälern Vereinbarungen zugunsten Hinterbliebener aber die Rentenzahlung. Steuerlich gesehen wird die Rente wie eine gesetzliche Rente behandelt.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Rürup Rente oder auch Basissente richtet sich vorwiegend an Selbständige. Grundsätzlich können aber auch Angestellte und Beamte einen Rürup-Vertrag mit einem privaten Anbieter eingehen. Möglich ist der Abschluss in Form einer fondsgebundenen Rente, eines Fondssparplans oder einer klassischen Rentenversicherung.

Bei der Rentenversicherung investiert der Anbieter hauptsächlich in festverzinsliche Wertpapiere, während die anderen beiden Varianten fondsbasiert sind. Nach Ende der Sparphase fließt jeweils eine feste monatliche Rente.

Klassische Rentenversicherungen bieten eine kleine Mindestverzinsung, fondsbasierte Rürup Renten hingegen garantieren höchstens Beitragserhalt, versprechen dafür aber höhere Gewinne. Alle drei Verträge werden in Leibrenten umgewandelt.

Das Besondere an der Rürup Rente liegt im Steuervorteil: Die eingezahlten Beiträge können jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Weitere Informationen zur Rürup Rente.

Zusatzzahlungen in die gesetzliche Rente

Wer einen Einmalbeitrag in seine Rente investieren möchte, kann auch in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen: Arbeitnehmer, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, können mit einer Einmalzahlung Abschläge von der Rente ausgleichen.

Die Einzahlung darf ab dem 50. Lebensjahr erfolgen und ist auch in Raten möglich. Entscheidet sich der Arbeitnehmer nach der Einzahlung dafür, doch bis zum Erreichen des regulären Rentenalters zu arbeiten, erhöht sich die ursprünglich vorgesehene Rente durch die Sonderzahlungen. Die Erhöhung der Altersrente auf diese Weise ist übrigens ein ganz legaler „Renten-Trick“.

Die Option Einmalzahlung in die gesetzliche Rente gibt es nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbständige: Sie können auf Antrag freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, deren Höhe monatlich zwischen 83,70 Euro und 1.209,00 Euro (Stand 2019) liegen darf.

Die Höhe kann von Monat zu Monat unterschiedlich gewählt werden, zudem können die Zahlungen nach Bedarf auch ruhen. Um den Anspruch auf eine Altersrente zu erhalten, müssen allerdings mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorliegen. Wer diese fünf Jahre erst durch freiwillige Beitragszahlung erreichen kann, muss jeden Monat regelmäßig einzahlen, bis die Wartezeit erfüllt ist.

Wer die Option gesetzliche Rente in Anspruch nehmen möchte, sollte sich zunächst umfassend von einem Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht oder Steuerberater dazu beraten lassen, da es hier vieles zu beachten gibt.

Worauf sollte man noch achten? Generell sichert die gesetzliche Rente auch Hinterbliebene ab: Verwitwete Ehepartner und Waisen erhalten nach dem Tod des Verrenteten in vielen Fällen einen bestimmten Prozentsatz der Rente.

Besteuert wird die Rente zunächst nur, wenn sie über den Grundfreibetrag (2019: 9.168 Euro) hinausgeht. Bei der Besteuerung kommt es auf das Jahr des Rentenbeginns an: Wer 2019 in Rente geht, muss 78 Prozent des übrigen Rentenbetrages versteuern, 22 Prozent bleiben hingegen steuerfrei. Der Prozentsatz verändert sich für den Rentner danach nicht mehr, doch für Neurentner sinkt der steuerfreie Anteil in den kommenden Jahren bis 2040 stetig ab.

Auszahlplan

Was versteht man unter einem Auszahlplan? Der Begriff „Auszahlplan“ bezeichnet oft einen Bankauszahlplan, bei dem eine Geldsumme bei einer Bank angelegt wird. Die Bank zahlt die Summe dann in Raten aus, bis das Kapital aufgebraucht ist − mit kleiner Verzinsung. Nachteilig ist dabei die geringe Flexibilität, denn einmal abgeschlossen, lässt sich an den Bedingungen nicht mehr ändern.

Wann ist der ETF-Auszahlplan eine gute Option? Der ETF-Auszahlplan eignet sich für diejenigen, die ihre Altersvorsorge in die eigene Hand nehmen wollen. Hier sollte die Rente jedoch bereits durch andere Quellen abgesichert sein, da die Märkte und somit auch die Einnahmen stark schwanken können.

Welche Entnahmen sinnvoll sind, ermittelt der Anleger am besten jährlich in Abhängigkeit von geplanter Laufzeit und Entwicklung der Fonds. Möglich ist die Investition in einen ETF-Auszahlplan natürlich auch vor dem regulären Rentenbeginn.

Worauf sollte man noch achten? Sollte der ETF-Anleger vor Ende seiner gewählten Laufzeit versterben, fällt der Restbetrag natürlich in die Erbmasse und kann so nicht verloren gehen. Wer allerdings gezielt etwas von dem Anlagebetrag übrig lassen möchte, dem empfiehlt „Finanztest“, entweder nur kleine monatliche Beträge zu entnehmen oder die gewünschte Summe von Anfang an aus dem Auszahlplan auszuklammern und sie stattdessen separat anzulegen.

Eine Entnahme größerer Geldbeträge bei Kapitalbedarf ist dem Sparer bei einem ETF-Auszahlplan natürlich jederzeit möglich. Grundsätzlich fällt bei Kapitalerträgen Abgeltungssteuer an, die die Bank einbehält. Per Freistellungsauftrag kann man den Abzug jedoch verhindern, sofern die Gewinne klein bleiben.

Sofortrente

Die Sofortrente ist eine sofort beginnende Rente: Sie zahlen einmalig einen Betrag an einen Versicherer, und dieser schüttet Ihnen dann feste monatliche Zahlungen aus. Die Zahlungen enden erst beim Tod der versicherten Person und bieten deshalb eine gewisse Stabilität.

Unter der Voraussetzung, dass die Sofortrente aus dem Einmalbeitrag erst mit dem Beginn des 65ten Lebensjahres ausgezahlt wird, beschränkt sich der steuerrelevante Anteil aus der Rente auf 18 Prozent – entsprechend dem dann geltenende persönlichen Steuersatz. Bei einer monatlichen Rente in Höhe von 500 EUR sind also nur 90 EUR steuerlich relevant.

Mit Steuerfreibeträgen läßt sich der zu versteuernde Anteil der Rente noch weiter senken. In Bezug auf die Steuer ist die Rentenversicherung per Einmalbeitrag vielen anderen Investitionsmöglichkeiten überlegen.

Wann sollte man eine Sofortrente abschließen? Die Sofortrente eignet sich allem dann, wenn man damit rechnet, lange zu leben, und sich gleichzeitig im Alter nicht mehr um seine Geldanlage kümmern möchte. Der Abschluss ist grundsätzlich auch in jüngeren Jahren möglich; dann sinkt der zugesagte Betrag jedoch, da mit dem Einmalbeitrag ein längerer Zeitraum abgedeckt werden muss.

Worauf sollte man noch achten? Mit einer Rentengarantiezeit kann der Sofortrentner Angehörige absichern: Wählt man z.B. eine Garantiezeit von zwanzig Jahren, bezahlt der Versicherer die Rente so lange aus − auch wenn der Rentner bereits verstorben sein sollte.

Bei einigen Anbietern ist auch eine Beitragsrückgewähr mit Kapitalauszahlung möglich, die der Rentner auch selbst nutzen kann, um Kapital zu entnehmen. Die Vereinbarung von Rentengarantiezeit oder Beitragsrückgewähr schmälert die Rente insgesamt.

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