Krankenhauswahl

Haben Privatpatienten die freie Krankenhauswahl?

Krankenhauswahl

Im Unterschied zu gesetzlich Versicherten kommt Patienten, die eine Privatversicherung abgeschlossen haben, im Krankenhaus eine bessere Versorgung zu: Die PKV zahlt im Regelfall sowohl eine Behandlung durch den Chefarzt als auch den Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Kassenpatienten müssen sich mit weniger begnügen, es sei denn, sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Doch ermöglicht die private Versicherung auch freie Krankenhauswahl?

Freie Krankenhauswahl für Privatversicherte

In der Regel sieht der PKV-Vertrag vor, dass Sie als Privatversicherter freie Krankenhauswahl haben! Voraussetzung ist, dass es sich um eine medizinisch notwendige stationäre Aufnahme handelt.

Dies gilt allerdings nicht für alle Privatversicherten: Wer einen Basistarif wählt, kann nur auf öffentliche Krankenhäuser zurückgreifen. Im Standardtarif sieht es ähnlich aus: Hier können Versicherte nur eine Privatklinik in Anspruch nehmen, die das Krankenhausentgeltgesetz anwendet.

Dies betrifft meistens sogenannte „ausgegründete“ Privatkliniken, die in direkter räumlicher Nähe zu einem öffentlichen Krankenhaus liegen und mit diesem organisatorisch verbunden sind. Oft handelt es sich dabei um Privatstationen von öffentlichen Krankenhäusern.

Ausgegründete Privatkliniken sind seit einigen Jahren per Gesetz an das Krankenhausentgeltgesetz gebunden.

Dennoch sollten Sie Kontakt mit Ihrem Versicherer aufnehmen, wenn Sie einen Aufenthalt in einer ausgegründeten Privatklink planen: Mitunter verlangen solche Kliniken zusätzlich Mehrwertsteuer oder Investitionskosten, die nicht gedeckt sind.

Haben Sie die Maßnahme nicht vorher mit Ihrem Versicherer abgeklärt, kann es Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme geben.

Was gilt im Normaltarif?

Auch Versicherte im Normaltarif sollten ihre Versicherungsbedingungen vor einem Aufenthalt in einem privaten Krankenhaus genau studieren, da die Tarife verschieden ausgestaltet sind. Das führt dazu, dass nicht jeder Tarif Krankenhauskosten in unbegrenzter Höhe trägt.

Am besten ist es, wenn Sie sich vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag des Krankenhauses machen lassen und ihn Ihrem Versicherer vorlegen. Der Versicherer kann Ihnen dann sagen, ob er alle Kosten übernimmt oder nicht.

Einige Kliniken bieten auch an, die Abstimmung mit dem Versicherer selbst durchzuführen.

Kostenübernahme bei „gemischten Anstalten

Aufpassen sollten Sie auch dann, wenn die Wunsch-Privatklinik zugleich Kurleistungen anbietet: Hat das Krankenhaus auch noch Reha- oder Sanatoriums-Betrieb, wird die Behandlung nur dann vom Versicherer gedeckt, wenn Sie sich vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage einholen.

Es kann Ihnen sonst passieren, dass Sie auf sämtlichen Kosten sitzenbleiben!

Info

Ist keine Zeit mehr, um ein anderes Krankenhaus aufzusuchen, müssen Sie sich mit Ihrem Versicherer allerdings nicht abstimmen: In Notfällen dürfen Sie die sogenannten „gemischten Anstalten“ auch ohne vorherige Zusage in Anspruch nehmen.

Einige Versicherer verzichten inzwischen auch generell auf die schriftliche Zusage und sichern in ihren Bedingungen gleich eine Behandlung zu.

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