Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherungen im Überblick

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Tilgung laufender Betriebskosten nach einem Schadensfall. Nachfolgend finden Sie einen Überblick zur kleinen und großen Betriebsunterbrechungsversicherung.

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung

Es ist der Alptraum eines jeden Unternehmers: Ein größerer Sachschaden entsteht – und das ganze Unternehmen liegt lahm. Für solche Fälle gibt es Betriebsunterbrechungsversicherungen.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung springt ein, wenn ein Betrieb aufgrund eines Schadens nicht mehr oder nur noch eingeschränkt läuft.

Dabei entschädigt die Betriebsunterbrechungsversicherung für entgangene Betriebsgewinne und kommt gleichzeitig für bestehende Verpflichtungen wie Löhne, Gehälter, Mieten oder Kreditraten auf.

Kleine Betriebe können eine sogenannte „kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung“ abschließen: Sie ist allerdings immer mit einer Betriebsinhaltsversicherung gekoppelt.

Neben der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es auch eine große Betriebsunterbrechungsversicherung, die vor allem für Großbetriebe wie z.B. Betriebe der Industrie geeignet ist.

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist Teil der Betriebsinhaltsversicherung

Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung bildet einen Zusatzbaustein zur Betriebsinhaltsversicherung und versichert den Betrieb infolgedessen auch nur gegen solche Schadensarten, die bereits durch die Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt sind.

Dies sind im Einzelnen Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser, Elementarschäden wie z.B. Überschwemmungen oder Einbruchdiebstahl verursacht werden.

Die Versicherungssumme ist dabei in der Regel die, die auch durch die Inhaltsversicherung gedeckt wird, steht aber zusätzlich zur verfügung. Sie beträgt häufig etwa 400.000 Euro bis 500.000 Euro und geht selten über 1 Million Euro hinaus. Die Haftzeit der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung beträgt üblicherweise 12 Monate.

Individueller Versicherungsbedarf ist entscheidend!

Neben der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch als „einfache Betriebsunterbrechungsversicherung“ bezeichnet wird, gibt es auch die mittlere und die große Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese zeichnen sich durch höhere Versicherungssummen und längere Haftungszeiten aus.

Sie müssen außerdem nicht mit einer Betriebsinhaltsversicherung gekoppelt sein; hier gelten eigenständige Verträge, wodurch auch mehr Schadensarten abgedeckt werden können. Für kleinere Betriebe wie z.B. Betriebe des Einzelhandels oder kleinere Handwerksbetriebe können die Bedingungen der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung ausreichend sein – ausschlaggebend ist der individuelle Versicherungsbedarf.

Leistungen der großen Betriebsunterbrechungsversicherung

Im Gegensatz zur kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung ist – wie der Name bereits ausdrückt – das Leistungsspektrum einer großen Betriebsunterbrechungsversicherung umfangreicher: Da die große Unterbrechungsversicherung im Gegensatz zu jener nicht an die Betriebsinhaltsversicherung gekoppelt ist, versichert sie mehr Schadensarten. Hier wird grundsätzlich nach dem Prinzip der All-Risk-Deckung verfahren: Alle Schäden, die nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind, gelten als versichert.

Die Haftungszeit beträgt teils bis zu 36 Monate, was gerade dann wichtig werden kann, wenn der Betrieb über längere Zeit stillsteht: So etwa, wenn es länger dauert, bis beschädigte Bauteile oder Maschinen ersetzt werden oder die Bauaufsicht die Neuerrichtung einer abgebrannten Fabrikhalle genehmigt.

Auch die Versicherungssummen sind bei einer großen Betriebsunterbrechungsversicherung deutlich höher: Während bei einer kleinen Unterbrechungsversicherung selten Summen von mehr als einer Million Euro versichert werden, kann die Summe bei einer großen Betriebsunterbrechungsversicherung frei gewählt werden. Tatsächlich sollte sie direkt an den Gewinnen und den laufenden Fixkosten des Unternehmens oriertiert sein, damit sich keine Unterversicherung ergibt.

Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme?

Die Kalkulation der Versicherungssumme sollte also so erfolgen, dass der Jahresumsatz kalkuliert und der Wareneinsatz davon abgezogen wird. Der so ermittelte Rohertrag kann im Vorhinein jedoch oft nicht adäquat geschätzt werden – deshalb sollte die Versicherungssumme tendenziell lieber höher als niedriger angesetzt werden. Die Versicherer berechnen ohnehin jedes Jahr, ob das versicherte Unternehmen im Vorjahr zu viel an Prämie gezahlt hat, und erstatten das Mehr gegebenenfalls zurück.

Umgekehrt enthält die große Betriebsunterbrechungsversicherung auch eine Nachhaftungsklausel, wobei im Schadensfall 30 Prozent mehr an Versicherungssumme abgedeckt sind. Ergibt sich, dass der Rohertrag im abgelaufenen Jahr über der geschätzten Versicherungssumme lag, zahlt der Versicherte die zu wenig entrichtete Prämie nach. 

Spezialklauseln der großen Betriebsunterbrechungsversicherung

Neben der Nachhaftungsklausel sollte die große Betriebsunterbrechungsversicherung auch die Versicherung von Wechsel- und Rückwirkungsschäden beinhalten: Mit einer Rückwirkungsschädenklausel sind auch Betriebsunterbrechungen abgedeckt, die durch Sachschäden an einem Fremdbetrieb entstehen, mit einer Wechselwirkungsschadenklausel sind solche Unterbrechungen abgedeckt, die auf einem Sachschaden eines anderen Betriebes des versicherten Unternehmens beruhen. Zudem empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass der Versicherer im Vertrag keine Entlassungen von Mitarbeitern im Versicherungsfall vorsieht.

Betriebsunterbrechungsversicherungen im Vergleich

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