Betriebsunterbrechungsversicherung Versicherungssumme

Betriebsunterbrechungsversicherung: Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Die Ermittlung der Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist im Schadenfall ganz entscheidend. Deshalb sagen wir Ihnen nachfolgend, was bei der Festlegung der Versicherungssumme einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu beachten ist.

Betriebsunterbrechungsversicherung Versicherungssumme

Jede Betriebsminute kostet Geld und in jeder Minute muss Geld erwirtschaftet werden, um ein Unternehmen rentabel zu machen. Daran hängen nicht nur die Einkünfte des Unternehmers, sondern auch die der Angestellten und Mitarbeiter. Ein Sturm, eine Überschwemmung oder gar ein Brand können innerhalb kürzester Zeit dazu führen, dass der Betrieb lahm liegt.

Zerstörte Maschinen und Anlagen oder ein beschädigtes Betriebsgebäude können zu einer zwangsweisen Stilllegung des Unternehmens führen. Dabei laufen viele Kosten einfach weiter und werden so zur Belastungsprobe für den Betriebsinhaber.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sorgt dafür, dass der Betriebsinhaber auch bei längerem Ausfall in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen und das Unternehmen keinen Gewinnausfall erleiden muss.

Dabei ist es wichtig, dass vorab die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung richtig kalkuliert wurde. Wie die Summenermittlung in der Betriebsunterbrechungsversicherung gelingt und was bei der Berechnung der Versicherungssumme unbedingt zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

Berechnungsmethoden Versicherungssumme

Es gibt zwei Möglichkeiten die Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung zu ermitteln. Welche zum Tragen kommt hängt davon ab, ob eine eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen wird, oder ob sie Teil der Inhaltsversicherung des Gewerbes ist.

Als Baustein zur Inhaltsversicherung wird die Versicherungssumme des Geschäftsinhalts, also des Inventars, der Waren und Vorräte, des Mobiliars und der kaufmännischen und technischen Betriebsausstattung einfach auf die Betriebsunterbrechungsversicherung übertragen. Hierbei spricht man oft auch von einer kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung.

Da das wenig aufwändig ist und häufig um einiges günstiger als eine eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung, nutzen viele Betriebsinhaber diese Möglichkeit. Allerdings ist das nur bei kleineren Betrieben wirklich empfehlenswert.

Bei Unternehmen, die nur über geringes Inventar aber hohe Auftragswerte verfügen, ist dieses Vorgehen nicht ratsam! Hier muss die Versicherungssumme anders ermittelt werden: mithilfe des Jahresrohertrags. Den erhält man, wenn man vom erwarteten Gesamtumsatz (oder ausgehend vom Umsatz der Vorjahre) die Kosten für Waren und eingekaufte Dienstleistungen abzieht.

Ausgaben für Waren und Dienstleistungen sind variabel und fallen bei einer Betriebsunterbrechung nicht, oder nicht in vollem Umfang an, weshalb sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme außen vor bleiben.

Ermittlung des Betriebsunterbrechungsschadens

Die Versicherungssumme stellt den Höchstwert der Erstattung durch den Versicherer dar, sofern keine Nachhaftung vereinbart wurde. Mit einer Nachhaftungvereinbarung kann die Versicherungssumme im Schadensfall nochmal um zusätzliche 50 % erhöht werden, sollte sie ansonsten nicht ausreichen. Zusätzlich ist die Versicherungssumme aber auch der wichtigste Anhaltspunkt bei der Berechnung des Betriebsunterbrechungsschadens.

Im Falle einer Betriebsunterbrechung mit eintretendem Ertragsausfall (tritt kein Ertragsausfall ein, tritt der Versicherer nicht in Leistung) muss der Unterbrechungszeitraum festgestellt und ein sogenannter Soll-Ist-Vergleich durchgeführt werden, bei dem die geplanten Umsatzerlöse und die tatsächlich erwirtschafteten gegenüber gestellt werden. Daraus lassen sich die entgangenen Erlöse ermitteln.

Hinzu kommen versicherte Fixkosten, wie Löhne und Mieten. Auch für schadenmindernde Kosten kommt der Versicherer auf, sie sollten aber immer zuvor Rücksprache mit ihm halten. Die Ermittlung des Betriebsunterbrechungsschadens ist komplex, da allgemeine Umsatzentwicklungen im Wirtschaftszweig ebenso eine Rolle spielen, wie unterbrechungsbedingte Vorteile, zum Beispiel durch eine Reduzierung von Steuern.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Nachhaftungsvereinbarung und Haftzeit

Die Möglichkeit eine Nachhaftung zu vereinbaren, wurde oben bereits angesprochen. Das ist besonders in Wirtschaftszweigen, in denen mit einem regelmäßigen Anstieg der Umsätze zu rechnen ist, überaus ratsam. Üblich sind Nachhaftungsvereinbarungen zwischen 10 und 30% der Versicherungssumme.

Im Schadensfall wird dann bis zu dieser erhöhten Summe erstattet und es werden nachträglich höhere Beiträge für die Betriebsunterbrechungsversicherung erhoben. Nachdem ein Schaden eingetreten ist, beträgt die Haftzeit 12, 18, 24 oder sogar 36 Monate.

Die maximal mögliche Haftzeit ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Endet die Haftzeit, ist der Versicherer nicht mehr zur Zahlung von Versicherungsleistungen verpflichtet, auch wenn die Betriebsunterbrechung fortbesteht.

Wenn aufgrund fehlender Finanzmittel eine Betriebsunterbrechung länger als nötig dauert, kann der Versicherer die Leistungen verweigern. Das heißt, wenn Sie keine neuen Maschinen anschaffen können und deshalb die Wiederaufnahme der Produktion nicht möglich ist, wird die Betriebsunterbrechungsversicherung die Leistungen einstellen. Deshalb sollten Sie immer auch Absicherungen in Form von Inhalts- und Maschinenversicherung haben.

Betriebsunterbrechungsversicherungen im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Betriebsunterbrechungsversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Unterbrechungsversicherungen im Vergleich [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden