Betriebsunterbrechungsversicherung Arztpraxis
Betriebsunterbrechungsversicherung Arztpraxis Überblick
Wenn in der Arztpraxis die Lichter ausgehen, weil ein Sachschaden oder eine Arbeitsunfähigkeit zur vorübergehenden Praxisschließung führen, dann benötigen Ärzte eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die hilft den Schaden zu minimieren.
Zahnarzt- und Arztpraxen laufen nicht ohne den Chef. Fällt dieser wegen eines Unfalls oder einer Krankheit länger aus, dann bleibt auch für die Arzt- und Zahnarzthelferinnen wenig zu tun. Doch auch wenn die Praxis geschlossen ist, fallen weiterhin Kosten für Mieten, Löhne, Versicherungen und ähnliches an.
Deshalb kann eine längere Betriebsunterbrechung für Ärzte und Zahnärzte eine ernsthafte existentielle Bedrohung werden. In Praxisbetrieben ist eine behördlich angeordnete Quarantäne, die zu einer zwangsweisen vorübergehenden Schließung führt, leider auch ein denkbares Risiko.
Neben den Krankheitsrisiken sind Ärzte und Zahnärzte natürlich wie andere Betriebe auch, nicht davor gefeit, dass die Praxis infolge eines Sachschadens geschlossen werden muss.
Bis die Praxis wieder in den alten Zustand versetzt wurde, können einige Wochen und Monate ohne Einkünfte ins Lande gehen – bei gleichbleibenden Fixkosten! Für alle diese Fälle brauchen Ärzte und auch Zahnärzte eine Betriebsunterbrechungsversicherung für die Arztpraxis. Lesen Sie hier alles Wichtige zu Leistungen und Kosten der Betriebsunterbrechungsversicherung für die Arztpraxis.
Betriebsunterbrechungsversicherung Arztpraxis: Zwei Arten
Wie oben bereits angedeutet, wird eine Arztpraxis von zwei verschiedenen Risiken bedroht. Fällt der Arzt oder Zahnarzt aus, weil er arbeitsunfähig ist, muss die Praxis geschlossen oder ein Vertreter beauftragt werden. Das Risiko von Krankheiten oder Unfällen sowie behördlich verhängter Quarantäne wird in der Regel über eine sogenannte Praxisausfallversicherung abgesichert.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung hingegen, übernimmt die anfallenden Kosten, wenn der Zahnarzt oder Arzt die Praxis aufgrund eines eingetretenen Sachschadens schließen muss. Versicherte Schadenursachen sind hier: Feuer, Sturm, Hagel, austretendes Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl und je nach Vertragsgestaltung auch Elementargefahren wie Erdbeben und Überschwemmung. Hierfür müssen Ärzte und Zahnärzte häufig draufzahlen, in einige Regionen ist eine Versicherung von Elementargefahren gar nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für die Arztpraxis muss für Zahnärzte und Ärzte möglichst beide Risikostränge abdecken. Da die Versicherer den Bedarf erkannt haben, bieten sie häufig auch eine kombinierte Versicherung für die Betriebsunterbrechung in Arztpraxen an.
Was leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung für die Arztpraxis?
Kommt es zu einer längerfristigen Betriebsunterbrechung oder zu einer Einschränkung des Praxisbetriebs aufgrund eines der oben genannten Risiken, dann übernimmt der Versicherer die anfallenden Fixkosten oder die Kosten für eine Vertretung ganz oder teilweise.
In der Betriebsunterbrechungsversicherung sind in der Regel auch entgangene Gewinne mitversichert (falls nicht, spricht man eher von einer Betriebskostenversicherung). Zu den Fixkosten gehören unter anderem Mieten, Pacht, Löhne, Versicherungen und Steuern.
Der entgangene Gewinn kann nur anhand von Vergleichswerten aus den Vorjahren oder nach Planwerten für das laufende Jahr ermittelt werden. Da diese Zahlen häufig größeren Schwankungen unterliegen ist die Berechnung der Versicherungssumme nicht ganz so einfach. Mithilfe von Nachhaftungsvereinbarungen kann man aber das Risiko einer Unterversicherung gering halten.
Betriebsunterbrechungsversicherung: Wie berechnen sich die Kosten?
Was eine Betriebsunterbrechungsversicherung für die Arztpraxis kostet, ist vor allem davon abhängig, welchen Schutz Sie wünschen. In der Inhaltsversicherung kann die Betriebsunterbrechung häufig günstig mitversichert werden, allerdings nur in Höhe des Inventarwerts und für den Fall eines Sachschadens. Wünscht man eine zusätzliche Absicherung für den Krankheitsfall, dann sollte man eine eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung für eine Arztpraxis abschließen.
Zahnärzte können je nach Größe der Praxis und Höhe des Umsatz schon für unter 100 Euro eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen. Je mehr versicherte Risiken abgedeckt werden sollen und je höher die Umsatzzahlen sind, umso teurer wird es natürlich. Die Preisspanne ist hier sehr groß. Auch die Region, in der die Praxis sich befindet, ist ausschlaggebend; zumindest wenn Sachschäden versichert werden sollen.
Das liegt daran, dass in einigen Gegenden Deutschlands hartes Leitungswasser öfter zu Rohrbrüchen führt, oder das Risiko für Stürme und Überschwemmungen höher ist als andernorts.
Zudem kommt, dass zwischen den Versicherern und ihren Tarifen große Unterschiede bestehen, sowohl hinsichtlich der Leistungen als auch der Preise. Deshalb sollten Sie vor einem Abschluss immer zunächst einen Vergleich der Betriebsunterbrechungsversicherungen für die Arztpraxis anfordern.
Betriebsunterbrechungsversicherungen für Arztpraxen im Vergleich
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