Versicherung Schwangerschaft

Welche Versicherungen sind für Schwangere sinnvoll?

Sie wollen in der Schwangerschaft und zur Geburt gut versorgt sein? Mit den richtigen Versicherungen können Sie sich das Leben während der Schwangerschaft einfacher machen. Auch nach der Geburt sind bestimmte Versicherungen empfehlenswert.

Ambulante Zusatzversicherung

Versicherungen für Schwangere

Kassenpatientinnen können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufbessern, indem sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Vor allem ambulante Leistungen wie Heilpraktikerleistungen können während der Schwangerschaft gut tun.

Gerade in dieser Zeit müssen Sie sich auf Rückenschmerzen oder Vitaminmangel einstellen. Besondere Vitaminkuren oder Akupunktur können Ihnen bei solchen Beschwerden helfen, im Gleichgewicht zu bleiben.

Bevor Sie eine ambulante Zusatzversicherung für die Zeit der Schwangerschaft abschließen, sollten Sie sich jedoch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, denn manche Kassen zahlen auch für solche Zusatzleistungen.

Krankenhauszusatzversicherung

Wichtig ist, dass bei der Entbindung alles gut geht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie sich über Betreuung durch den Chefarzt in einer Klinik Ihrer Wahl und ein ruhiges Ein- oder Zweibettzimmer freuen.

Ohne Krankenhauszusatzversicherung werden Sie vom diensthabenden Facharzt behandelt und liegen in einem Mehrbettzimmer. Das ist nicht schlecht, bietet aber weniger Komfort. Auch für ein Familienzimmer, in dem Ihr Partner mit Ihnen und dem Baby übernachten kann, kommt die Kasse nicht auf. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite: Krankenhauszusatzversicherung Geburt und Schwangerschaft.

Wahl des Krankenhauses

Auch als Kassenpatientin haben Sie bei Entbindung freie Krankenhauswahl! Krankenhauszusatzversicherungen zahlen jedoch teils auch für den Aufenthalt in Privatkliniken. Fragen Sie aber genau nach, bevor Sie den Vertrag abschließen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Wenn Sie eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen, erhalten Sie für jeden Tag im Krankenhaus einen bestimmten Geldbetrag, den Sie frei vereinbaren können.

Das Geld können Sie z.B. für Extraleistungen im Krankenhaus verwenden. Falls Sie bereits ein Kind haben, können Sie es auch für die Kinderbetreuung während der Entbindung ausgeben.

Was Sie mit dem Geld machen, ist ganz Ihnen überlassen. Eine Tagegeldversicherung ist auch dann praktisch, wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft schon vor der Entbindung ins Krankenhaus müssen.

Wartezeit

Sowohl eine Krankenhauszusatzversicherung als auch eine Krankenhaustagegeldversicherung sollten Sie bereits vor dem Beginn der Schwangerschaft abschließen, da bei den meisten Versicherungsgesellschaften für die Entbindung eine besondere Wartezeit von acht Monaten gilt.

Todesfallversicherung

Als Familie mit Kind sollten Sie unbedingt eine Todesfallversicherung (auch Risikolebensversicherung genannt) abschließen. Diese Absicherung ist für den Fall des Todes eines Elternteils oder beider Elternteile gedacht.

Natürlich möchte man sich so einen Fall eigentlich gar nicht ausdenken. Es ist aber klug, dafür vorzusorgen!

Als Begünstigter kann Ihr minderjähriges Kind eingetragen werden. Sie sollten jedoch daran denken, einen Vormund zu bestimmen, der das Geld bis zum 18. Geburtstag des Kindes verwaltet.

Im Todesfall ist Ihr Kind finanziell abgesichert. Die Versicherungssumme sollten Sie je nach Bedarf und Laufzeit genau kalkulieren. Sie können auch einen Vertrag mit fallender Summe abschließen, der sich den Lebensumständen anpasst.

Kinderinvaliditätsversicherung

Ein anderer Fall, an den man als Eltern ungern denken möchte, ist die Invalidität des eigenen Kindes. Es ist aber sinnvoll, die Kinder gegen Invalidität abzusichern.

Kinderinvaliditätsversicherungen zahlen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Zu einer solchen Behinderung kann es durch einen Unfall, aber auch durch eine schwere Krankheit kommen. Krankheiten sind sogar weitaus häufiger für eine Behinderung verantwortlich.

Es gibt einige Versicherer am Markt, die den Schutz anbieten. Versichert ist entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalleistung, manchmal gibt es auch eine Kombination aus beidem.
Teils kann das Kind bereits kurz nach der Geburt versichert werden. Die Kinderinvaliditätsversicherung wird auch von Stiftung Warentest empfohlen.1

Unfallversicherung

Eine Alternative zur Kinderinvaliditätsversicherung ist die Unfallversicherung für Kinder. Sie leistet nach Unfällen mit bleibenden Schäden und zahlt je nach Schweregrad eine einmalige Summe aus. Diese Summe können Sie z.B. zum behindertengerechten Ausbau der Wohnung verwenden.

Im Vergleich zur Kinderinvaliditätsversicherung bietet die Unfallversicherung weniger Schutz. Sie kostet in der Regel aber auch weniger und versichert Ihr Kind auch dann, wenn es bereits erkrankt ist.

Privathaftpflichtversicherung

Als Eltern sollten Sie auch Ihren Haftpflichtschutz überprüfen. Denn obwohl es sich oft so anhört, zahlt längst nicht jeder Versicherer bei Schäden durch kleine Kinder ‒ auch nicht im Familientarif!

Bis zu einem Alter von sieben Jahren gelten Kinder vor dem Gesetz als deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zu zehn Jahren. Der Versicherer springt dann nur ein, wenn die Erwachsenen nachweislich ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.

Ist das nicht der Fall, bleiben die Geschädigten auf dem Schaden sitzen. Gerade wenn die „Opfer“ des Schadens Freunde oder Nachbarn sind, fühlen sich Eltern aber meistens verantwortlich und begleichen den Schaden aus eigener Tasche.

Nach der Geburt Ihres Kindes sollten Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung deshalb überprüfen und gegebenenfalls wechseln: Manche Verträge decken nämlich auch Schäden, die deliktunfähige Kinder verursacht haben.

Achtung: Achten Sie darauf, welche Summen Ihre Privathaftpflicht übernimmt! Einige Versicherer decken Schäden durch deliktunfähige Kinder nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro, andere Summen von bis zu 30.000 Euro.

Krankenversicherung für Kinder

Nach der Geburt beginnt eine aufregende Zeit: Endlich Eltern! Natürlich muss Ihr Baby auch abgesichert werden. Beim Krankenversicherungsschutz kommt es darauf an, wie Sie und Ihr Partner versichert sind.

Sind Sie beide privat versichert, muss Ihr Kind ebenfalls privat versichert werden. Dazu müssen Sie einen eigenen Vertrag mit vorheriger Gesundheitsprüfung abschließen.

Sind Sie beide gesetzlich versichert, darf Ihr Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Leben Sie ohne Trauschein zusammen, wird das Baby über die Mutter versichert.

Theoretisch können Sie Ihr Kind aber auch dann privat versichern, wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind.

Etwas schwieriger wird es, wenn Sie und Ihr Partner verheiratet sind und einer von Ihnen privat versichert ist: Ist derjenige zugleich der Hauptverdiener und verdient er über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, muss Ihr Kind mit eigenem Vertrag PKV-versichert werden.

Sind Sie hingegen nicht verheiratet, wird auch hier das Kind wie die Mutter versichert. Weitere Informationen finden Sie hier: Krankenversicherung für Kinder.

Freiwillig gesetzlich krankenversichern

Grundsätzlich gibt es auch bei PKV-„Pflicht“ die Möglichkeit, Ihr Kind freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Das kann allerdings teurer werden als in der PKV! Lassen Sie sich hier besser ausgiebig beraten.

Zusammenfassung

Versicherungen für Schwangere

Um in der Schwangerschaft und zur Geburt gut versorgt sein, können Sie folgende Versicherungen abschließen:

  • Ambulante Zusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung

Nach der Geburt müssen Sie Ihr Baby krankenversichern. Grundsätzlich hängt die Art der Versicherung (gesetzlich oder privat) davon ab, wie Sie und Ihr Partner versichert sind und ob Sie verheiratet sind oder nicht. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten.

Um Ihr Kind rundum gut versichert zu wissen, empfehlen sich außerdem:

  • Risikolebensversicherung
  • Kinderinvaliditätsversicherung (alternativ: Unfallversicherung für Ihr Kind)

Zusätzlich sollten Sie den Schutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung überprüfen, da nicht jeder Familientarif Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt.