Freiwillige Krankenversicherung Beitrag

Freiwillige Krankenversicherung: Beitrag & Beitragsberechnung

Für wen lohnt sich die freiwillig gesetzliche und für wen die private Krankenversicherung? Die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung zeigt, dass Sie immer vergleichen sollten. Wie aber berechnen sich eigentlich die Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung?

Freiwillige Krankenversicherung Beitrag

In einigen Fällen endet die Pflicht zur Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder aber es hat nie eine bestanden. Dann ist es vielfach möglich sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

Nach Wegfall der Pflicht zur Versicherung muss man sich innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten entscheiden, ob man freiwillig gesetzlich versichert bleibt oder in die private Krankenversicherung wechselt.

Bei Arbeitnehmern, die die Verdienstgrenze überschreiten, läuft die gesetzliche Krankenversicherung einfach weiter, außer sie werden selbst aktiv.

Ein Wechsel in die PKV wirkt verlockend, ist aber in vielen Fällen kaum bezahlbar. Das liegt daran, dass die Familie nicht beitragsfrei mitversichert werden kann wie in der GKV, sondern für jeden ein einzelner Vertrag abgeschlossen werden muss.

Außerdem berücksichtigt die PKV keine geänderten Einkommensverhältnisse, weil der Beitrag hier nicht vom Einkommen, sondern vom Alter und anderen Faktoren abhängig ist. Zu diesen anderen Faktoren gehören auch Vorerkrankungen, die in der PKV zu Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen führen können.

Häufig sind Selbständige freiwillig versichert: Unter den ca. 6 Millionen freiwillig Versicherten in Deutschland waren 09/2020 etwa 1,4 Millionen selbständig. Daneben gibt es aber noch weitere Gruppen, die sich freiwillig versichern können, so z.B.

  • Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitentgeltgrenze überschreiten
  • Minijobber
  • Studenten, die nicht mehr über ihre Eltern versichert sind
  • Rentner, die die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllen

Waren Sie zuvor bereits pflichtversichert und möchten sich nun freiwillig gesetzlich versichern, müssen Sie nichts unternehmen: Durch die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung bleiben Sie automatisch bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und werden dort freiwilliges Mitglied.

Freiwillige Krankenversicherung: Der Beitrag

Bei Arbeitnehmern beträgt der freiwillige Beitrag 14,6 Prozent plus den Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell erhebt. Sind Sie als Arbeitnehmer freiwillig versichert, zählt übrigens nicht nur Ihr Arbeitseinkommen bei der Beitragsermittlung, sondern auch weitere Einkünfte, wie z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung.

Arbeiten Sie selbständig, haben Sie die Wahl, ob Sie Krankengeld vereinbaren möchten: Falls ja, zahlen Sie ebenfalls 14,6 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen. Wählen Sie kein Krankengeld, bleibt es bei 14,0 Prozent der Einnahmen. Dazu kommt ebenfalls der Zusatzbeitrag.

Krankentagegeld = wichtig!

Eine Krankheitsabsicherung für Selbständige ist wichtig! Krankengeld von der Krankenversicherung fließt nach Abschluss ab dem 43. Krankheitstag. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit mit einer Krankentageldversicherung, den Krankheitsfall abzusichern.

Die Mindest- und Höchstbemessungsgrenze

Zwar bemisst sich der Beitrag freiwilliger Mitglieder grundsätzlich an ihren beitragspflichtigen Einnahmen, doch gibt es auch bestimmte Grenzen. In der freiwilligen Krankenversicherung gelten deshalb eine Mindest- und eine Höchstbemessungsgrenze.

2020 liegt die Mindestbemessungsgrenze bei 1.061,67 Euro: Auf diesen Betrag müssen Sie Ihre Beiträge mindestens entrichten. Auch wer darunter verdient, zahlt mindestens 14,0 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag von dieser Summe.

Dabei ist es egal, ob Sie als Selbständiger, Student, Rentner oder in anderer Weise freiwillig versichert sind.

Auch bei hohen Einnahmen sind Ihre Beiträge gedeckelt: Hier gilt 2020 eine Höchstbemessungsgrenze von monatlich 4.687,50 Euro. Verdienen Sie darüber, zahlen Sie ihre Beiträge dennoch höchstens auf diesen Betrag.

Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Beitrags hinzu: Er übernimmt sowohl die Hälfte des Beitrags in Höhe von 14,6 Prozent als auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Selbständige mit einem Einkommen von 4.687,50 Euro oder mehr zahlen 656,25 Euro pro Monat, wenn sie kein Krankengeld versichern möchten. Mit Krankengeld sind es 684,38 Euro. Der Zusatzbeitrag kommt noch hinzu.