Freiwillige Krankenversicherung Selbständige
Freiwillige Krankenversicherung für Selbständige
Für Selbständige gelten in der freiwilligen Krankenversicherung andere Regeln als für Arbeitnehmer. Wir haben deshalb für Sie zusammengestellt, worauf Selbständige in der freiwilligen Krankenversicherung achten müssen und was die Vorteile sind.
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Versicherungspflicht für Selbständige
Beim Eintritt in die Selbständigkeit endet in Deutschland die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings heißt das nicht, dass man dann als Selbständiger unversichert bleiben kann.
Es besteht eine Versicherungspflicht für alle, die in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben. Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise pflichtversichert.
Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit jedoch fällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung weg. An deren Stelle tritt die Verpflichtung, sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern.
Ihre Krankenkasse muss Sie auf das Ende der Versicherungspflicht hinweisen. Möchten Sie sich privat versichern, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse Ihren Austritt erklären und eine private Anschlussversicherung nachweisen.
Tun Sie das nicht, wird Ihre bestehende gesetzliche Versicherung als freiwillige Versicherung fortgeführt.
Vorteile der freiwilligen Krankenversicherung für Selbstständige
Ob die private oder die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige günstiger ist, kommt ganz auf die individuellen Verhältnisse an. Die Höhe des monatlichen Einkommens, der Familienstand, Ihre Gesundheit und das Alter sind entscheidend für die Höhe der Beiträge in GKV und PKV.
Sind Sie freiwilliges Mitglied der GKV, werden Ihre Beiträge an Ihrem Einkommen statt an Ihrem Gesundheitszustand und Alter bemessen. Das ist insbesondere vorteilhaft, wenn Sie schon älter sind und/oder bereits Vorerkrankungen aufweisen.
Außerdem laufen Sie nicht Gefahr, zu hohe Beiträge zahlen zu müssen, wenn Ihre Einnahmen schwanken: Sie bleiben stets an Ihr tatsächliches Einkommen angepasst. Beachten Sie allerdings, dass Sie als freiwilliges Mitglied prozentuale Beiträge auf alle Ihre Einnahmen, also z.B. auch aus Vermietung oder Kapitaleinkünften, zahlen müssen!
Ebenfalls ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Familienversicherung. Dadurch sind Ehegatten, die maximal 470 Euro pro Monat verdienen, und Kinder mindestens bis zum 18. Geburtstag kostenlos mit versicherbar.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige
Besonders in jungen Jahren und bei Gutverdienern kann eine private Krankenversicherung die günstigere und leistungsstärkere Alternative für Selbständige sein.
In der PKV profitieren Sie in der Regel von besseren Gesundheitsleistungen: Sie können sich Ihr Leistungspaket individuell zusammenstellen und erhalten eine auf Sie zugeschnittene Versicherung.
Dadurch haben Sie die Möglichkeit, z.B. alternative Medizin und Zahnersatzleistungen in größerem Umfang als in der gesetzlichen Versicherung abzusichern. Teils ist die Versorgung hier wesentlich besser!
Außerdem kann die GKV Zusatzleistungen jederzeit streichen und selbst Standardleistungen können infolge von Gesundheitsreformen wegfallen. Mit einem privaten Vertrag hingegen erhalten Sie die Leistungen, die Sie vereinbart haben.
Besonderheiten für Künstler und Publizisten
Künstler, wie Musik- und Kunstschaffende, und Publizisten, etwa Schriftsteller und Journalisten, die selbständig tätig werden, werden anders als andere Selbständige behandelt. Sie sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz gesetzlich pflichtversichert.
Das ist ein großer Vorteil, denn als Mitglied in der Künstlersozialkasse sind Künstler Arbeitnehmern gleichgestellt und müssen nur die Hälfte der Sozialabgaben leisten.
Die Künstlersozialkasse (KSK) übernimmt wie ein Arbeitgeber die andere Hälfte der Beiträge. Da die KSK aber keine eigenständige Krankenversicherung ist, sucht man sich weiterhin eine Krankenkasse aus.
Info für Künstler / Publizisten
Als Künstler oder Publizist müssen Sie sich bei der Künstlersozialkasse anmelden. Sind die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt, meldet die KSK Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl an.
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