Freiwillige Krankenversicherung Personenkreis
Für wen kommt die freiwillige Krankenversicherung in Frage?
Wer kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern und wer ist pflichtversichert? Wann kann man in die private Krankenversicherung wechseln? Diese und andere Fragen, werden hier beantwortet.
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Wer „normaler“ Arbeitnehmer ist, der ist meist gesetzlich pflichtversichert und gut. Sobald sich aber am Beschäftigungsverhältnis und den Lebensumständen etwas ändert, stellt sich die Frage: Wie bin ich eigentlich jetzt versichert?
In Deutschland muss jeder einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben. Das heißt unversichert zu sein ist heute nicht mehr möglich. Aber wann ist man gesetzlich, wann privat versichert und wann kann man sich freiwillig versichern, wenn der Krankenversicherungsschutz doch obligatorisch ist?
Wir haben für Sie die verschiedenen Personengruppen beleuchtet, für die eine freiwillige Krankenversicherung in Frage kommt und sagen Ihnen auch, wann es sich lohnt stattdessen in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Freiwillige Krankenversicherung Personenkreis
Von der freiwilligen Krankenversicherung spricht man immer erst dann, wenn die gesetzliche Versicherungspflicht endet. Dann werden Sie automatisch als freiwillig gesetzlich krankenversichert eingestuft. Man kann aber auch in eine private Krankenversicherung wechseln. Unversichert zu sein, ist nicht möglich. Die gesetzliche Versicherungspflicht endet, wenn
- ein Arbeitnehmer mehr als 5212,50 Euro brutto im Monat verdient (in 2020)
- eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird
- die Familienversicherung endet
- Studierende das 15. Fachsemester beginnen oder das 30. Lebensjahr überschreiten
- man erwerbslos wird
Freiwillig versichern können sich außerdem:
- Rentner, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind
- Beamten und Pensionäre
- Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurück kommen und innerhalb von zwei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist, wenn die Mitgliedschaft in der GKV zuvor durch den Auslandsaufenthalt beendet wurde.
- Schwerbehinderte Menschen, wenn entweder sie selbst, ein Elternteil, der Ehegatte oder ein eingetragener Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich pflichtversichert war.
- Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen, deren Einkommen aber die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
In dem Moment, in dem die gesetzliche Versicherungspflicht endet, besteht grundsätzlich ein Wahlrecht in die private Krankenversicherung einzutreten oder sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Wird dieses nicht ausgeübt, gilt man automatisch als freiwillig gesetzlich versichert.
Das Wahlrecht zur freiwilligen Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht ausgeübt werden, sonst ist eine freiwillige Versicherung in bestimmten Fällen nicht mehr möglich. Freiwillig Versicherte können in die private Krankenversicherung wechseln, indem sie ihre Mitgliedschaft wirksam kündigen und nachweisen, dass zum Kündigungszeitpunkt Versicherungsschutz über die private Krankenversicherung besteht.
Freiwillig gesetzlich oder privat versichern?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da beide Systeme Vor- und Nachteile haben und es auf die individuellen Verhältnisse des Einzelnen ankommt, was günstiger ist. Die private Krankenversicherung punktet in jungen Jahren häufig mit günstigen Beiträgen und guten Leistungen.
Allerdings steigen die Beiträge im Alter an. Wer später und bereits mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung wechselt, der muss mit Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen rechnen, außer er entscheidet sich für den Basistarif der PKV, den die privaten Kassen seit 2009 anbieten müssen und der dieselben Leistungen bietet wie die gesetzliche Krankenversicherung.
Kinder und erwerbslose Ehegatten können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert sein, während in der privaten Krankenversicherung ein eigener Beitrag für beide zu zahlen ist. Ein weiterer Vorteil der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Sie bei Krankengeldbezug beitragsbefreit sind, während in der privaten Krankenversicherung die Prämien weiter gezahlt werden müssen.
Zur Beitragszahlung bei Mutterschafts- und Elterngeld ist eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich. Die PKV bietet dafür oftmals sehr viel bessere Leistungen, die man als freiwillig gesetzlich Versicherter nur mithilfe von privaten Krankenzusatzversicherungen erreichen kann. Wer gut verdient, Single ist und bleiben will und zudem jung und gesund in die PKV eintritt, für den ist ist die private Versicherung sicherlich die bessere Wahl.
Wer eine Familie gründen will und nicht weiß, ob er auch im Alter noch ein Einkommen hat, das die hohen Beiträge in der PKV abdecken kann, der sollte in die freiwillige gesetzliche Versicherung eintreten. Von der PKV in die GKV zurück zu wechseln ist, sofern keine gesetzliche Versicherungspflicht neu begründet wird, sehr schwierig. Die Entscheidung sollte also wohl überlegt getroffen werden.
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