Masseur Selbständigkeit

Selbständig werden als Masseur

Wellness- und Massage-Therapeuten müssen beim Schritt in die Selbständigkeit ganz anders vorgehen als Masseure und medizinische Bademeister. Wir sagen Ihnen, wo die Unterschiede liegen und wie man in beiden Fällen als Masseur erfolgreich selbständig werden kann.

Masseur Selbständigkeit

Die Unterschiede zwischen den beiden Berufsgruppen sind enorm, das beginnt schon bei der Ausbildung und endet bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der verschiedenen Tätigkeiten. Egal ob Sie als staatlich geprüfter Masseur und medizinischer Bademeister oder als Wellness-Masseur, auch Wellness- und Massage-Therapeut genannt, endlich in die Unabhängigkeit starten wollen, zuvor gibt es einiges zu tun und zu wissen.

Selbständigkeit geht immer mit großer Verantwortung einher, plötzlich muss man sich um alles gleichzeitig kümmern und sich in allen Bereichen des Betriebs gut auskennen. Ein zuvor erstellter Businessplan hilft einem den Überblick zu behalten und die eigenen Verdienstchancen realistisch einzuschätzen.

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die Sie brauchen, um sich als Masseur selbständig machen zu können. Dabei haben wir sowohl die Situation von staatlich geprüften Masseuren und medizinischen Bademeistern, als auch die von Massage-Therapeuten und Wellness-Masseuren, beleuchtet.

Masseur Selbständigkeit: Ausbildung und Berufsbezeichnungen

Um Masseur und medizinischer Bademeister zu werden, muss man eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule mit einem anschließenden Praktikum absolvieren. Insgesamt dauert dies 2 ½ Jahre.  Hierzu ist ein Hauptschulabschluss und eine gewisse persönliche Reife erforderlich. Die Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ ist gesetzlich geschützt und darf nicht ohne entsprechende Ausbildung geführt werden.

Um als Wellness- oder Massage-Therapeut arbeiten zu können, reicht es dagegen aus, sich durch Lehrgänge und Weiterbildungen das hierfür nötige Wissen anzueignen. Einen gesetzlichen Schutz dieser Berufsbezeichnung gibt es nicht, rechtlich geklärt ist aber, dass „Massage- und Wellness-Therapeut eine gestattete Berufsbezeichnung ist.

Einige Bildungsanbieter haben zusätzlich zu Intensivlehrgängen weitere Zertifikats-Kurse im Angebot, die Wellness-Masseuren die Möglichkeit geben in bestimmten Bereichen zusätzlich ihr Wissen zu vertiefen (z.B. Reflexzonenmassagen) und diese Weiterbildungen mit einem Zertifikat zu beenden.

Der große Unterschied zwischen Wellness-Masseuren und Masseuren und medizinischen Bademeistern ist der zwischen Heilung und Prävention, vereinfacht gesagt. Masseure und medizinische Bademeister dürfen neben gesunden auch kranke Menschen behandeln, um das Fortschreiten von Krankheiten zu verlangsamen oder aufzuhalten, sie dürfen Diagnosen stellen und Therapiepläne erarbeiten.

Wellness-Masseure behandeln nur gesunde Menschen. Kunden, die mit Beschwerden kommen, sollten an einen Arzt oder Physiotherapeuten verwiesen werden. Eine Diagnosestellung ist nicht erlaubt. Wellness-Masseure sorgen allerdings genau wie Masseure und medizinische Bademeister mit ihren entspannenden Anwendungen dafür, dass bestimmte Leiden erst gar nicht entstehen.

Masseur in eigner Praxis: Räumliche Anforderungen und Kassenzulassung

Wer als Masseur oder medizinischer Bademeister mit eigener Praxis selbständig werden will, der braucht eine Kassenzulassung. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, unter anderem gibt es Richtlinien, wie die Praxisräume aussehen und ausgestattet sein müssen. Eine geeignete Massagepraxis muss demnach mindestens 50 qm Nutzungsfläche haben mit mindestens vier Behandlungsräumen (Kabinen). Dies gilt wenn nur Sie selbst und eine weitere Fachkraft in der Praxis arbeiten.

Für jede weitere Fachkraft kommen jeweils zwei Behandlungskabinen dazu. Die Raumhöhe muss mindestens 2,5 m lichte Höhe betragen und die Wände müssen abwaschbar sein. Die Kabinen dürfen von außen nicht einsichtig sein.

Im Behandlungstrakt muss ein Waschbecken vorhanden sein. Zur Grundausstattung gehören unter anderem vier Behandlungsliegen, drei Wärmebestrahlungsgeräte, verschiedene Geräte zur Durchführung von Übungsbehandlungen (u.a. eine Sprossenwand und ein Gymnastikhocker), eine Kurzzeituhr und eine Notrufanlage.

Die gesamte Richtlinie ist eine Empfehlung des GKV Spitzenverbands, um die Zulassungsbedingungen einheitlich zu gestalten. Diese können Sie hier vollständig einsehen.

Wellness-Masseure sind an diese Richtlinien nicht gebunden, sollten aber ebenfalls abgeschlossene Behandlungsräume zur Verfügung stellen. Im Wellness-Bereich erwarten die Kunden ein besonderes Ambiente, das durch die Wahl der Farben und Ausstattung erreicht werden kann. Eine stets angenehme Temperatur und bequeme Liegen sind ebenfalls unerlässlich.

Selbständigkeit Masseur: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wer als Wellness-Masseur selbständig arbeiten will, der muss bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ein Gewerbe anmelden. Dies geht einfach unter Vorlage des Personalausweis und mit dem ausgefüllten Formular zur Gewerbeanmeldung. Ihre Umsätze sind umsatz- und gewerbesteuerpflichtig, sofern Sie eine gewisse Umsatzhöhe überschreiten. Das Finanzamt wird automatisch über die Gewerbeanmeldung in Kenntnis gesetzt, ebenso die zuständige Industrie- und Handelskammer, bei der der Wellness-Masseur Pflichtmitglied wird.

Masseure und medizinische Bademeister üben eine freiberufliche Tätigkeit aus, hier entfallen Umsatz- und Gewerbesteuerpflicht und eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn Sie die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anzeigen.

Außerdem müssen Sie sich beim Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft anmelden. Allerdings ist hier zu beachten, dass zum Beispiel der Verkauf von Zubehör und Kosmetika gewerblich ist und somit auch getrennt zu ermitteln und anzumelden ist.

Wichtige Versicherungen für Masseure

Welche Versicherungen benötigt ein Masseur?

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Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Masseure wichtig

Jahrelanges Arbeiten in Zwangshaltungen führt häufig dazu, dass Masseure ihren Beruf nicht bis zum Erreichen der Altersrente ausüben können. Dann ist private Absicherung gefragt, denn die staatliche Versorgung im Wege der Erwerbsminderungsrente deckt nur einen geringen Teil der Lebenshaltungskosten ab und das auch nur für diejenigen, die überhaupt anspruchsberechtigt sind.