Gebäudereiniger Selbständigkeit

Selbständig werden als Gebäudereiniger

Als Gebäudereiniger selbständig zu werden ist oftmals ein lohnenswerter Schritt, er ist zunächst aber vor allem mit viel Arbeit verbunden. Was Sie alles beachten müssen, wenn Sie als Gebäudereiniger selbständig und erfolgreich werden wollen, sagen wir Ihnen hier.

Gebäudereiniger Selbständigkeit

Als Gebäudereiniger selbständig zu werden, kann vieles heißen. Manch ein Gebäudereiniger will seine Dienstleistungen selbst anbieten und sich vom bisherigen Arbeitgeber frei machen, anderen schwebt die Gründung einer eigenen Gebäudereinigung vor, in der künftig auch Angestellte beschäftigt werden sollen.

Eine Gebäudereinigung zu gründen ist dabei nicht nur Selbstverwirklichung. Man sollte von Anfang an die Konkurrenzsituation am Markt und am jeweiligen Standort im Auge haben und sich über die Wirtschaftlichkeit des Unterfangens realistische Gedanken machen. Ein Businessplan hilft Ihnen einen Überblick über die Anforderungen und die Finanzplanung zu bekommen.

Falls Sie Hilfe bei der Finanzierung Ihrer Selbständigkeit brauchen, dann ist der Businessplan auch für potentielle Kreditgeber ein wichtiges Instrument zur Entscheidungsfindung. Auch wenn man ohne Angestellte und Firma tätig wird, sollte man sich im Klaren sein, dass Selbständigkeit bedeutet, dass man alles selbst verwalten muss. Organisation, Planung, Versicherungen, Steuer und und und. Dem muss man sich gewachsen fühlen. Wir sagen Ihnen im Folgenden, was Sie noch wissen sollten, falls Sie planen als Gebäudereiniger selbständig zu werden.

Gebäudereinigung Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Will man sich Gebäudereiniger nennen, dann muss man hierzu eine dreijährige Ausbildung absolviert haben. Eine Reinigungsfirma kann man jedoch auch ohne Ausbildung eröffnen, wenn man auf diese spezielle Berufsbezeichnung verzichtet.

Allerdings sollte man hierbei nicht unterschätzen, wie viel Erfahrung und Wissen notwendig ist, um diesen Beruf gut ausüben zu können. Kunden legen bei der Wahl des Anbieters auch auf dessen Qualifikationen wert, eine Ausbildung kann also das entscheidende Argument für Ihren Betrieb sein.

Die Gebäudereinigung zählt zu den zulassungsfreien Handwerken, daher besteht keine Meisterpflicht. Wer angestellte Mitarbeiter hat, sollte nicht unterschätzen wie viel Zeit Tätigkeiten wie die Personalplanung und -führung in Anspruch nehmen, wie viele verwaltende und koordinierende Tätigkeiten hinzu kommen und wie viel betriebswirtschaftliches Wissen erforderlich ist. Der Besuch eines Gründungsseminars kann Ihnen einen Überblick über die künftigen Anforderungen geben.

Gebäudereinigung: Standort, Ausstattung und Konzept

Um mit einer Gebäudereinigung erfolgreich sein zu können, braucht man auch schon zu Beginn der Selbständigkeit einiges an Ausstattung. Dazu gehören zum Beispiel Reinigungstücher, Eimer, Sprühflaschen, Dampfstrahler, Industriestaubsauger, Leitern, Arbeitsbühnen, Besen, Reinigungsmittel und Schutzkleidung für die Mitarbeiter. Das geht ins Geld und muss erst mal finanziert werden können. Außerdem braucht man ein oder mehrere Fahrzeuge, um die Aufträge bei den Kunden erledigen zu können.

Wie genau die Ausstattung des Betriebs aussehen muss, hängt auch davon ab, welchen Service man anbietet. Wer vorwiegend in Privathaushalten arbeitet, hat andere Aufgaben als ein Reinigungsdienst im Krankenhaus. Auch sind weitere Spezialisierungen möglich: Zum Beispiel nur das Reinigen von Fassaden und Glasfronten anzubieten oder sich auf Teppich- und Textilreinigung zu fokussieren. Es ist auch eine Möglichkeit sich möglichst breit aufzustellen und neben den Reinigungsarbeiten auch einen Hausmeisterservice anzubieten.

Der Standort, den Sie wählen, hängt auch ganz Wesentlich von Ihrem Konzept ab. Um die verschiedenen Aufträge koordinieren zu können, brauchen Sie eine zentrale Lage, welche Ihnen hilft, die Anfahrtszeiten zu minimieren. Achten Sie bei der Wahl des Standorts darauf, wie viel Konkurrenz es dort bereits gibt.

Wenn Sie vorwiegend in Privathaushalten arbeiten wollen, spielen auch die Alters- und Sozialstruktur in der Region eine große Rolle. In finanzstärkeren Vierteln mit älterer Bevölkerung ist die Nachfrage oft größer, als in Szenevierteln, wo vorwiegend junge Menschen wohnen.

Selbständigkeit Gebäudereinigung: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Gebäudereinigung ist eine gewerbliche Tätigkeit, weshalb eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erforderlich ist. Hiervon wird das Finanzamt in Kenntnis gesetzt, welches Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Haben Sie diesen ausgefüllt, wird Ihnen eine Steuernummer für das Gewerbe zugeteilt. Eine steuerliche Beratung ist dringend anzuraten.

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind diese über die Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft (BG Bau) unfallversichert. Ob man Pflichtmitglied in der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer wird, hängt vom Gesamtbild der Tätigkeit ab. Sie sollten sich an die Ansprechpartner der Kammern wenden, um diese Frage für Ihren Betrieb zu klären.

Wichtige Versicherungen für Gebäudereiniger

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Gebäudereiniger?

Betriebshaftpflicht für Gebäudereinigung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Inhaltsversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Wichtig für Gebäudereinigungsbetriebe: Die Betriebshaftpflicht

Wer eine eigene Gebäudereinigung betreibt, der muss sich Gedanken um die Haftungsrisiken machen. Gebäudereiniger arbeiten beim Kunden vor Ort, Sachschäden und selbst Personenschäden bleiben da nicht aus. Das kann ein versehentlich herunter geworfenes Bild sein, oder ein Schulkind, das gerade auf dem frisch gewischten und noch nicht gekennzeichneten Boden ausrutscht. In beiden Fällen kommen auf den Gebäudereiniger nun Kosten zu. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gebäudereinigung sichert Sie in solchen Fällen ab.