Berufsunfähigkeit Gebäudereiniger & Raumpfleger
Hohes Berufsunfähigkeitsrisiko für Gebäudereiniger
Gebäudereiniger und Raumpfleger haben es nicht leicht, denn die Ausübung ihres Berufes ist körperlich sehr anspruchsvoll. Dies schlägt sich seitens der BU Versicherer auch in der hohen BU Risikogruppe 4 nieder.
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BU Risikoeinstufung für den Beruf Gebäudereiniger
Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.
BU-Gruppe Gebäudereiniger
Aufgrund des sehr hohen berufsbezogenene Berufsunfähigkeitsrisikos, das Gebäudereiniger und Raumpfleger zu tragen haben, erscheint der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mehr als sinnvoll.
Nicht einmal jeder zweite Gebäudereiniger erreicht die gesetzliche Rente!
Achtung Sparpotenzial: Die verschiedenen Versicherer bewerten das berufsspezifische Berufsunfähigkeitsrisiko bei Gebäudereinigern und Raumpflegern unterschiedlich.
Wenn sie bei Versicherer A in Risikogruppe 4 eingestuft werden, können Sie unter Umständen bei Versicherer B in Gruppe 5 eingestuft werden. Das macht sich vor allem in der Höhe der Beiträge bemerkbar – hier können Sie ohne Leistungseinbußen sparen.
Doch auch hier ist Vorsicht geboten: So kann es sein, dass der Versicherer der Sie in die BU Gruppe 4 einstuft, dafür bestimmte Leistungen ausschließt. Hier ist also auf die Details zu achten.
Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Gebäudereinigern
Aufgabenbereich: Gebäudereiniger pflegen den Außen- und Innenbereich von Gebäuden wie z.B. Schulen, Bürogebäuden oder medizinischen Einrichtungen. Zudem reinigen sie auch Industrieanlagen und Verkehrsmittel, etwa Flugzeuge oder Eisenbahnwaggons.
Gebäudereiniger kennen sich mit den verschiedenen Oberflächen und Reinigungsmethoden aus und wissen diese anzuwenden. Sie besitzen ebenfalls Kenntnisse im Bereich der Schädlingsbekämpfung. Raumpfleger führen ebenfalls Säuberungsarbeiten durch, in der Regel jedoch ausschließlich im Innenbereich.
Sie sind meist auf die Reinigung von Böden und Sanitäranlagen spezialisiert. Je nach Einsatzort kann dies jedoch auch variieren. So schließt die Raumpflege im privaten Bereich das Putzen von Fenstern mit ein, im gewerblichen Bereich aber nicht.
Während der Zugang zum Beruf des Raumpflegers nicht durch eine Ausbildung geregelt ist, müssen Gebäudereiniger eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie eignen sich dabei auch besondere Kenntnisse an, die beispielsweise das Reinigen von Operationssälen oder Denkmälern voraussetzt.
Arbeitsplatz: Der Arbeitsplatz von Gebäudereinigern und Raumpflegern kann ganz unterschiedlich aussehen: Einsatzorte sind zum Beispiel Flughäfen oder Industriebetriebe. Für die Reinigung von Außenfassaden müssen Gebäudereiniger schwindelfrei sein, denn dabei wird oft mit Hebebühnen gearbeitet – und die Reinigungskräfte schweben dann in einem Korb etliche Meter über dem Boden.
Auch Raumpfleger können an unterschiedlichen Orten arbeiten. Sie sind in größeren Gebäudekomplexen, häufig aber auch in Privathaushalten eingesetzt. Unabhängig vom Arbeitsort ist der Beruf des Gebäudereinigers wie auch der des Raumpflegers körperlich anstrengend – dadurch haben die Angehörigen beider Berufe ein relativ hohes Berufsunfähigkeitsrisiko, das durch die tägliche Arbeit mit Chemikalien noch verstärkt wird.
Gebäudereiniger und Raumpfleger müssen sich außerdem an flexible Arbeitszeiten anpassen, da die Reinigungsarbeiten meist nur zu Randzeiten stattfinden können. In Büros beispielsweise erst nach Ende der Arbeitszeit der Büromitarbeiter. Das ist zwar praktisch, kann aber die Gesundheit der Reinigungskräfte schnell gefährden.
Beschäftigungsverhältnis: Gebäudereiniger können im Angestelltenverhältnis oder selbständig arbeiten. Um sich selbständig zu machen, ist heutzutage kein Meisterbrief mehr erforderlich. Raumpfleger können ebenfalls als Angestellte oder Selbständige arbeiten.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Gebäudereiniger
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Gebäudereiniger und Raumpfleger zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen BU-Anbieter-Vergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
Wichtig für die Beitragsberechnung: Die Versicherungen schätzen das berufsbedingte Risiko von Gebäudereinigern und Raumpflegern unterschiedlich ein. Geben Sie bitte eine möglichst präzise Berufsbezeichnung ein.
BU Vergleich für Gebäudereiniger [kostenfrei]
BU Infothek Gebäudereiniger
Ein Gebäudereiniger zahlt mit Anfang dreißig zwischen 100 Euro und 400 Euro im Monat, wenn er 1.000 Euro monatliche BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr absichern möchte. Soll die Rente höher sein, erhöht sich auch der Preis der Versicherung. Da die Prämien so unterschiedlich ausfallen, sollten Sie vor Vertragsabschluss unbedingt Tarife vergleichen.
Das BU-Risiko für Gebäudereiniger ist eher hoch: Das liegt sowohl an der schweren körperlichen Arbeit als auch am täglichen Umgang mit Chemikalien. Außerdem müssen Gebäudereiniger zeitlich flexibel sein. Aufgrund dieser Mehrfachbelastung stufen Berufsunfähigkeitsversicherer den Beruf regelmäßig in die Risikoklasse 4 ein.
Eine Unfallversicherung versichert nur gegen dauerhafte Schädigungen, die durch Unfälle entstehen. Sie zahlt dann je nach Beeinträchtigung eine einmalige Summe aus, die Sie z.B. zu einem behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung nutzen können. Der Schutz einer BU-Versicherung ist viel umfassender. Die Unfallversicherung ist nur dann eine Alternative, wenn Sie die BU nicht mehr oder nur zu hohen Preisen erhalten können.