Gastronomie Selbständigkeit
Selbständig werden mit einer Gaststätte
Ständig sieht man neue Gaststätten öffnen und wieder schließen. Die Gastronomie ist ein schnelllebiges Geschäft, wer darin nicht untergehen will, der sollte einiges beachten. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie erfolgreich selbständig werden als Gastronom.
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Das Problem vieler Gastronomen ist, dass sie häufig an einem bestimmten Konzept hängen. In der Gastronomie muss man aber flexibel sein und auf die Veränderungen der Gewohnheiten der Gäste achten. Nur wer auf der einen Seite in der Lage ist sich ständig neu zu erfinden und zu verjüngen und gleichzeitig dabei authentisch bleibt und Stammgästen Stabilität bietet, kann langfristig als Gastronom erfolgreich sein.
Hört sich schwierig an? Ist es auch, aber die wichtigsten Entscheidungen werden bereits vor Eröffnung des Betriebes getroffen: Die Räume und deren Lage sind häufig ganz entscheidend! Außerdem ist eine gute Finanzplanung das A und O. Was Sie außerdem beachten müssen, wenn Sie sich als Gastronom erfolgreich selbständig machen wollen, lesen Sie im Folgenden. Wir sagen Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um mit einem eigenen Gewerbe durchzustarten.
Gastronomie Selbständigkeit: Ausbildung
Um eine Gaststätte zu eröffnen, egal ob es sich dabei um eine Kneipe, ein Restaurant oder einen Imbiss handelt, braucht es in Deutschland zumindest auf den ersten Blick wenig, Sie müssen keine Ausbildung nachweisen können, um ein Gaststättengewerbe eröffnen zu können. Diese Möglichkeit steht also grundsätzlich jedem offen. Allerdings sollte man sich nicht täuschen: Die Aufgaben von Gastronomen sind zahlreich und ohne Vorkenntnisse ist man schnell mit seinem Latein am Ende.
Meist hat man bereits im Bereich Gastronomie gearbeitet und beispielsweise eine Ausbildung als Restaurantfachmann/-frau oder ähnliches gemacht. Dann kann man eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Gastronom machen. Auch wer sich nicht selbständig machen will, profitiert davon, denn die Weiterbildung führt oft zu einer besseren Bezahlung.
Auch als Quereinsteiger ohne entsprechende Ausbildung kann man als Gastronom erfolgreich sein, wenn man sich die nötigen kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse aneignet, sich über die einzuhaltenden Rechtsvorschriften ausführlich informiert und mit Herzblut bei der Sache ist.
Gastronom in der Gaststätte: Räumliche Anforderungen und Standort
Erst die Räume, dann das Konzept! Das ist eine der obersten Regeln, wenn man sich als Gastronom erfolgreich selbständig werden will. Kalkuliert werden muss mit den Möglichkeiten vor Ort. Wer in einem kleinen Betrieb mit 30 Sitzplätzen rechnet, als ob er ein Brauhaus mit 200 Sitzplätzen bewirten würde, der stellt schnell fest, dass man nicht einfach vom Großen aufs Kleine übertragen kann.
Neben dem Platzangebot muss man auch die Besonderheiten des Standortes berücksichtigen. Das heißt Sie müssen als Gastronom vorab herausfinden, wer im Umkreis der Gaststätte wohnt, wie und womit Sie dieses Publikum erreichen können, welche anderen Restaurants und Gaststätten es bereits gibt und was Ihres von diesen unterscheidet.
Außerdem müssen Sie sich einen Überblick über die herrschende Preiskultur verschaffen. An all diese Erkenntnisse muss dann ein gutes Konzept angepasst werden. Die Wahl des Standorts ist für Ihren Betrieb nicht nur anfänglich, sondern über die gesamte Laufzeit von elementarer Bedeutung. Sie müssen dafür sorgen, dass Sie nicht übersehen werden, außerdem müssen genügend Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.
Eine zentrale Lage oder andere Geschäfte im Umkreis sichern Ihnen zusätzliche Einnahmen durch Laufkundschaft. Welche besonderen Anforderungen an die Räume eines gastronomischen Betriebes im Einzelnen gestellt werden, ist länderabhängig. Informationen finden Sie in den landesspezifischen Gaststättenverordnungen. In einigen Bundesländern (u.a. im Saarland und Bayern) gibt es eine Gaststättenbauverordnung.
Die Gastronomie-Inventarversicherung bietet Schutz für das Inventar von Café, Bar oder Restaurant. Die Inventarversicherung (auch: Geschäftsinhaltsversicherung) für Gastronomen ersetzt Ihnen die Schäden und sorgt dafür, dass Sie nach einem Schadenfall von Neuem beginnen können. Weiter »
Selbständigkeit Gastronomie: Gewerbeanmeldung und Konzession
Die Gewerbeanmeldung an sich ist schnell erledigt. Sie gehen mit ihrem Personalausweis zum zuständigen Gewerbeamt (bei der Stadtverwaltung) und geben den Antrag auf Gewerbeanmeldung ab. Gegen eine kleine Gebühr bekommen Sie dann einen Gewerbeschein. Die Anmeldung des Gewerbes wird automatisch dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt, welches dann an Sie einen Fragebogen schickt, den Sie ausgefüllt zurück schicken. Daraufhin bekommen Sie eine Steuernummer und können die ersten Rechnungen ausstellen.
Für jeden gastronomischen Betrieb, in dem Alkohol verkauft werden soll, brauchen Sie eine Schankerlaubnis (§2 Gaststättengesetz), diese wird auch Gaststättenerlaubnis oder Konzession genannt. Wenn Sie ausschließlich alkoholfreie Getränke anbieten oder selbst zubereitete Speisen und unentgeltliche Kostproben abgeben, kann auf eine Erlaubnis verzichtet werden. Um die Erlaubnis zu erhalten, welche an Sie als Person und an die Betriebsart gebunden ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie zuverlässig sind, über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und dass Ihre Betriebsräume geeignet sind.
Um die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen, wird in der Regel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein polizeiliches Führungszeugnis und der Nachweis, dass Sie an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilgenommen haben, verlangt. Für den Nachweis der fachliche Eignung ist meist eine Gaststättenunterrichtung notwendig. Dies ist in Deutschland allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ob ihre Räume als Räume im Gaststättengewerbe nutzbar sind, können Sie beim zuständigen Bauamt erfragen. Wenn zuvor bereits ein Gaststättengewerbe in diesen Räumen war, entfällt meist die Nachweispflicht.
Wichtige Versicherungen für Gastronomen
Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Gastronom?
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Wichtig für selbständige Gastronomen: Die Betriebshaftpflicht
Wenn einer der Gäste in seinen Räumen zu Schaden kommt, dann erwarten den Gastronomen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen. Bereits ein scheinbar kleiner Vorfall kann so zum betrieblichen Aus führen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomen übernimmt Forderungen Dritter wegen Sach- und Personenschäden, sofern der Gastronom dafür haftbar gemacht werden kann.