Friseur Selbständigkeit

Selbständig machen mit einem Friseursalon

Der durchschnittliche Verdienst als Friseur kann nur als schlecht bezeichnet werden. Viele Friseure wollen sich daher  mit einem eigenen Salon selbständig machen. Wir sagen Ihnen, wie selbständig zu machen als Friseur erfolgreich klappen kann.

Friseur Selbständigkeit

Besonders wenn Sie als Friseur gerade Ihren Meistertitel erlangt haben, drängt sich die Frage auf, wie es nun weiter geht. Viele Friseure wollen dann nicht mehr in fremden Salons das Konzept eines anderen verwirklichen und träumen davon, selbst in die Tat umsetzen zu können, was sie sich vorstellen.

Dabei ist der Schritt in die Selbständigkeit sehr groß. Plötzlich muss man vieles regeln, wovon man als Arbeitnehmer bisher überhaupt nicht betroffen war. Die gesamte Planung und Organisation obliegt plötzlich Ihnen alleine. Daher ist es auch ein Schritt, der gut bedacht werden will und nicht zu übereilen ist.

Sie müssen zunächst die Finanzierung sicherstellen, geeignete Räume finden, sich Gedanken über Mitarbeiter machen, Inventar kaufen… da kommt einiges auf Sie zu. Aber man kann als selbständiger Friseur erfolgreich sein, wenn man weiß wie. Lesen Sie im Folgenden, was Sie wissen müssen, um sich mit einem eigenen Friseursalon selbständig zu machen.

Friseur Selbständigkeit: mit und ohne Meistertitel

Im Friseurhandwerk besteht der sogenannte Meisterzwang, das heißt zum Führen eines Friseurbetriebs bedarf es der Leitung durch einen Handwerksmeister. Allerdings gibt es auch für Friseure eine Ausnahme und die findet sich in §7b der Handwerksordnung. Dort ist geregelt, dass man auch als Geselle eine „Ausübungsberechtigung“ erlangen kann. Dazu ist es erforderlich, dass Sie den Beruf des Friseurs seit mindestens 6 Jahren ausüben, 4 davon in leitender Position und dass Sie über die notwendigen kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügen.

Ebenfalls auf den Erwerb eines eigenen Meistertitels verzichten kann man, wenn man einen Meister einstellt und mit der Leitung des Betriebs betraut. Wenn das Ablegen einer Meisterprüfung zum Prüfungszeitpunkt für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt, kann eventuell auch eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung erteilt werden. Auch dann sind die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen.

Eine Ausnahmebewilligung kann zeitlich befristet und für einen bestimmten Teil der Tätigkeiten ausgestellt werden. In der Regel ohne Meisterbrief selbständig werden kann, wer keine Niederlassung hat, sondern als „rollender Friseur“ ein Reisegewerbe betreibt. Hier hat das zuständige Gewerbeamt immer auch ein wenig Ermessensspielraum. Setzen Sie sich also möglichst früh mit Ihrem zuständigen Bearbeiter in Verbindung.

Friseur im Friseursalon: Räumliche Anforderungen und Standort

Wenn Sie ein Konzept erarbeitet haben, dann müssen Sie Räume finden, innerhalb derer Sie dieses umsetzen können. Sie sollten das Pferd nicht von hinten aufzäumen und das Konzept dem Laden anpassen! Der Standort ist dabei für einen Friseur ganz entscheidend. Wer irgendwo versteckt oder nur schwer zugänglich sein Ladenlokal eröffnet, der wird keine Laufkundschaft haben und damit wird es schwer, Laden und Mitarbeiter auszulasten.

Auch sollten Sie vor der Eröffnung eine Marktanalyse durchführen (lassen), die ihnen Aufschluss darüber gibt, wie groß die Konkurrenz am Standort ist, welche Dienstleistungen bereits angeboten werden und welches Alleinstellungsmerkmal Ihren Betrieb dort ausmachen könnte. Außerdem ist es wichtig, welche sozialen Gruppen im Einzugsbereich des Salons liegen, denn das ist ganz entscheidend für die spätere Preisgestaltung.

In Ihrem Laden selbst brauchen Sie neben dem eigentlichen Salonbereich auch einen Pausenraum und Toiletten für Ihre Mitarbeiter. Ist eine einheitliche Arbeitskleidung vorgeschrieben, müssen Sie auch Umkleideräume, getrennt nach Geschlechtern, zur Verfügung stellen. Neben ausreichend vielen Waschbecken, müssen unter anderem verstellbare Frisierstühle und Spiegel angeschafft werden. Die Ausstattung eines Salons ist oftmals sehr kostenintensiv.

Selbständigkeit Friseur: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wenn Sie einen Friseursalon eröffnen wollen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das machen Sie einfach bei der Stadtverwaltung, in deren Einzugsgebiet sich das Gewerbe befindet. Bevor Sie den Salon eröffnen können, müssen Sie sich zudem in die Handwerksrolle eintragen lassen. Das geschieht bei der Handwerkskammer.

Mit der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt informiert, das Ihnen danach einen Fragebogen zukommen lässt und nach dessen Einreichung eine Steuernummer erteilt, die Sie auf Ihren Rechnungen angeben müssen. Ebenfalls über die Gewerbeanmeldung informiert wird die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsmaßnahmen vorschreibt und von Ihnen für den Schutz Ihrer Mitarbeiter und für den eigenen gesetzlichen Unfallschutz künftig einen monatlichen Beitrag fordert.

Wichtige Versicherungen für Friseure

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Friseur?

Betriebshaftpflicht für Friseure

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Friseure

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Inhaltsversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wichtig für selbständige Friseure: Die Betriebshaftpflicht

Im laufenden Friseurbetrieb sind Personen- und Sachschäden nicht ausgeschlossen. Bei falscher Handhabung können durch Haarfärbemittel Allergien oder sonstige Hautreizungen hervorrufen werden. Eben diese Mittel können aber auch Schäden am Eigentum der Kunden verursachen. Darüber hinaus gibt es auch andere größere oder kleinere Gefahren, die unabhängig von der Friseurtätigkeit auf den Kunden lauern.

Bei Sach- vor allem aber bei Personenschäden können Forderungen des Kunden schnell finanzielle Engpässe bedeuten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung springt in diesem Fall für Sie ein und reguliert den entstandenen Schaden.