Florist Selbständigkeit

Selbständig machen mit einem Blumenladen

Wer sich als Florist selbstständig machen und einen eigenen Blumenladen eröffnen will, der muss hart arbeiten und mit Höhen und Tiefen rechnen. Wir sagen Ihnen, was Sie bei der Gründung unbedingt beachten sollten.

Blumenladen Florist Selbständigkeit

Der Umsatz, den man mit einem eigenen Blumenhandel erwirtschaften kann, ist von vielen Faktoren abhängig, das Wetter ist nur einer davon. Floristen mit einem eigenen Blumenhandel kennen das Auf und Ab in dieser Branche: An Valentinstag, Weihnachten und zum Muttertag boomt das Geschäft und man kann gar nicht genug Hände haben, um alle Kunden zu bedienen, zu anderen Zeiten herrscht jedoch gähnende Leere im Verkaufsraum und eine Vielzahl der bestellten Blumen kann nicht verkauft werden.

Darauf hat man als Florist nicht immer Einfluss. Man kann allerdings bereits bei der Planung des eigenen Geschäfts einiges richtig machen und somit die Umsatzeinbrüche reduzieren. Was Sie in jedem Fall vorab tun sollten, ist einen Businessplan zu erstellen. Dieser hilft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Selbständigkeit zu bekommen und vor allem die eigenen Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen.

Da Gründen nie ganz billig ist, brauchen Sie wahrscheinlich finanzielle Unterstützung von Kreditinstituten und Banken. Einen Businessplan vorlegen zu können ist dann sowieso Pflicht. Worüber Sie sich außerdem noch vor dem Start in die Selbständigkeit dringend Gedanken machen müssen, welche Ausbildung man als Florist braucht und einiges mehr, lesen Sie hier.

Floristik Selbständigkeit: Ausbildung

Die Floristik gehört nicht zu den Handwerken im Sinne der Handwerksordnung. Das heißt, dass das Gewerbe auch ohne einen Meistertitel oder entsprechende Qualifikation ausgeübt werden darf. Allerdings ist das Blumenbinden keineswegs etwas, was jeder einfach so kann. Die Berufsverbände bezeichnen es nicht zu Unrecht als Handwerk und man muss es erlernen. Wenn Sie einen Blumenladen eröffnen wollen ohne selbst entsprechend ausgebildet zu sein, sollten sie sich qualifiziertes Personal suchen.

Eine Ausbildung zum Floristen dauert drei Jahre, die mündliche und schriftliche Abschlussprüfung wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen. In der Ausbildung lernt man alles über die Pflege und Versorgung von Pflanzen, über das Binden von Sträußen, Kränzen und Girlanden, aber auch zur Vermarktung, Warenkunde und Kalkulation.

Als Betriebsinhaber braucht man vor allem auch betriebswirtschaftliche und kaufmännische Fähigkeiten und muss in der Lage sein Personal zu führen und zu motivieren. Es besteht die Möglichkeit eine Weiterbildung zum Floristmeister zu machen. Je nach Anbieter dauert die Weiterbildung ein bis zwei Jahre, kann in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden.

Florist im eigenen Blumenladen: Räumliche Anforderungen und Standort

Der Standort des Geschäfts hat massive Auswirkungen auf den Umsatz. Die Anbindung an andere Einzelhändler sichert Ihnen Laufkundschaft. Außerdem spielen die Verkehrsanbindung und die Zahl der Parkplätze in der Umgebung eine große Rolle. Sie sollten sich zudem die Kundenstruktur und Kaufkraft in der Region ansehen. Natürlich ist auch die Konkurrenzsituation entscheidend für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Gibt es bereits mehrere Blumenhändler am Ort? Dann eröffnen Sie woanders.

Sie sollten flexibel sein und Ihren Wohnort ggf. nach dem Standort des Blumenladens ausrichten und nicht umgekehrt. Unterschätzen Sie den Faktor Standort nicht! Das Ladenlokal sollte nicht zu klein gewählt werden. Der Verkaufsraum sollte zwischen 80 und 120 Quadratmeter groß sein, um ein ausreichend hohes Einkommen sichern zu können. Um Ihre Waren gut präsentieren zu können brauchen Sie außerdem eine ausreichend große Schaufensterfläche und im besten Fall einen Außenbereich, den Sie an warmen Tagen als zusätzliche Ausstellungsfläche nutzen können.

Da Sie Ihre Waren frisch halten müssen, sollten Sie zudem einen Kühlraum zur Verfügung haben und eine ausreichend große Arbeitsfläche und Theke für die Bindearbeiten. Zum Teil brauchen die Pflanzen ein besonderes Licht oder können nur in klimatisierten Räumen gelagert werden. Solche Ausstattung müssen Sie von Beginn an einplanen.

Selbständigkeit Floristik: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Sie müssen Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. Dies ist ganz einfach mit dem entsprechenden Anmeldeformular und einem Personalausweis möglich. Von dieser Anmeldung werden dann das zuständige Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Ordnungsbehörden und das Gewerbeaufsichtsamt automatisch in Kenntnis gesetzt. Nach Ausfüllen eines Fragebogens, den Ihnen das Finanzamt zusendet, wird Ihnen eine Steuernummer erteilt. Die brauchen Sie, um Rechnungen schreiben zu können.

Außerdem sind Sie Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer, die ebenfalls über die Gewerbeanmeldung informiert wird und Ihnen ein Formular zuschickt, auf dem Sie die zu erwartenden Einkünfte angeben müssen. In den ersten zwei Jahren zahlen Existenzgründer keine Beiträge, wenn der Jahresgewinn unter 25.000 Euro liegt. Ansonsten gilt eine Gewinngrenze von 5200 Euro ab der ein Beitrag an die IHK zu entrichten ist.

Wichtige Versicherungen für Floristen

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Florist?

Betriebshaftpflicht für den Blumenhandel

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Floristen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Inhaltsversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wichtig für selbständige Floristen: Die Betriebshaftpflichtversicherung

In einem Blumenladen ist schnell mal das Wasser aus einer Vase verschüttet oder es liegen nasse Blätter auf dem Boden. Als Florist ist es ihre Aufgabe sich darum zu kümmern, dass der Verkaufsraum für den Kunden gefahrenfrei zu betreten ist, also dass Wasser und Blätter schnellstmöglich beseitigt werden, und niemand darauf ausrutscht.

Wenn aber viel Andrang ist, kann man schnell was übersehen. Kommt ein Kunde aus solchen oder anderen Gründen in ihrem Laden zu schaden, dann kann man Sie ggf. dafür haftbar machen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, übernimmt solche Forderungen und bewahrt Sie und Ihren Betrieb vor wirtschaftlichen Schäden.