Fahrlehrer Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Fahrschule

Sie wollen als Fahrlehrer mit einer eigenen Fahrschule selbständig werden? Die wichtigsten Fragen, die sich bei diesem Vorhaben ergeben, beantworten wir Ihnen hier.

Fahrlehrer Selbständigkeit

Es ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass der Bedarf an Fahrlehrern eher steigt als fällt. Der Führerschein gehört für die meisten Menschen zum Leben einfach dazu. Die Mobilität, die man als Fahrzeugführer hat, ist für viele unbezahlbar.

Die Zahl der zugelassenen PKWs wird einer Studie des Mineralölkonzerns Shell zufolge in den nächsten zehn Jahren noch ansteigen. Erst danach wird ein ganz leichter Rückgang der Zahlen zu erkennen sein. Fahrlehrer werden also auch in Zukunft genug zu tun haben.

Als angestellter Fahrlehrer hat man häufig das Problem, dass kein Festgehalt gezahlt wird, sondern der Verdienst von der Auftragslage und der Zahl der tatsächlich gegebenen Fahrstunden abhängt.

Da stellt sich schnell die Frage, warum man nicht gleich für sich selbst wirtschaften und eine eigene Fahrschule eröffnen sollte. So ist man nicht mehr weisungsgebunden, kann sich selbst die Zeit einteilen und das eigene Arbeitspensum bestimmen. Dabei sollte man die vielfältigen Aufgaben, die als selbständiger Fahrlehrer auf einen zukommen nicht unterschätzen.

Fahrlehrer Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Um eine Fahrlehrererlaubnis zu erhalten, muss man mindestens 22 Jahre alt sein, über die nötige körperliche und geistige Eignung (ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis dienen als Beleg) verfügen und einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Abitur bzw. Fachabitur nachweisen können.

Ebenfalls ist es erforderlich, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung mindestens drei Jahre regelmäßig ein Fahrzeug der Klasse geführt wurde, für die die Fahrlehrererlaubnis erteilt werden soll.

Es ist auch möglich die erforderliche Eignung durch eine Zusatzausbildung von 60 Stunden zu erlangen, die nach Erwerb der Fahrerlaubnis dieser Klasse durchgeführt wird. Die Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Fahrlehrer ist ebenfalls Pflicht.

Die Fahrlehrer-Ausbildung dauert etwa ein Jahr und muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Eine unbefristete Fahrlehrererlaubnis wird erst erteilt, nachdem der Fahrlehrer-Anwärter bei einem Ausbildungs-Fahrlehrer ein Praktikum absolviert hat.

Wer dann mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war, kann auch eine Fahrschulerlaubnis beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fahrlehrer mindestens 25 Jahre alt ist, an einem Lehrgang zur Fahrschul-Betriebswirtschaft teilgenommen hat und die räumlichen Voraussetzungen erfüllt, sowie die geeigneten Übungsfahrzuge zur Verfügung stellen kann. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Fahrlehrergesetz.

Selbständiger Fahrlehrer: Räumlichkeiten und Fahrzeuge

In der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ist genau geregelt, wie die Unterrichtsräume einer Fahrschule aussehen und welche Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden müssen.

Je Fahrschüler muss eine Arbeitsfläche von mindestens 1 qm zur Verfügung stehen, für den Fahrlehrer und die Lehrmittel nochmal 8 qm. Der gesamte Lehrraum sollte mindestens 25 qm groß sein, die Raumhöhe darf 2,40 m nicht unterschreiten. Wie viele Schüler im Schulungsraum gleichzeitig unterrichtet werden dürfen, entscheidet die Erlaubnisbehörde.

Auch die weitere Beschaffenheit, sowie die Einrichtung der Räume ist in Anlage 2 zur Durchführungsverordnung genauestens geregelt. Bevor Sie sich also für Räumlichkeiten entscheiden, sollten Sie einen Blick in die Verordnung werfen, ob diese den Anforderungen auch gerecht werden.

Für die Prüfungs- und Ausbildungsfahrzeuge gibt es eine Vielzahl an Bestimmungen zu Hubraum, Gewicht und Höchstgeschwindigkeit. Die genauen Anforderungen können in Anlage 7 unter Punkt 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung eingesehen werden.

Für Personenkraftwagen, die im Rahmen der Erlangung des Führerscheins der Klasse B eingesetzt werden, gelten folgende Bestimmungen:

  1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit muss mindestens 130 Km/h betragen
  2. es müssen mindestens 4 Sitzplätze vorhanden sein
  3. und mindestens zwei Türen auf der rechten Seite

Bevor Sie einen Standort wählen, sollten Sie herausfinden wie viel Konkurrenz es an diesem Ort gibt und wer die Anwohner sind. Gibt es unter ihnen genügend junge Leute, die das Hauptklientel von Fahrschulen sind? Unterschätzen Sie die Wichtigkeit der Standortwahl nicht!

Selbständigkeit Fahrschule: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Bei Fahrschulen unterscheiden sich steuerrechtliche und gewerberechtliche Behandlung meist. Hat der Inhaber der Fahrschule selbst eine Fahrlehrererlaubnis und ist nicht vorwiegend für Verwaltungsaufgaben zuständig, sondern erteilt selbst regelmäßig Unterricht, dann gilt er beim Finanzamt als Freiberufler und ist von der Gewerbesteuer befreit. Fährt er nicht selbst, oder hat er gar keine Fahrlehrererlaubnis, dann sind die Einkünfte, die er erzielt gewerblich und unterliegen der Gewerbesteuer.

Gewerberechtlich ist eine Fahrschule immer ein Gewerbebetrieb, weshalb man als selbständiger Fahrlehrer nach Erteilung der Fahrschul-Erlaubnis bei der zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung das Gewerbe anmelden muss. Dies ist unter Vorlage des Ausweises und des Formulars für die Gewerbeanmeldung in der Regel einfach und schnell möglich.Die dafür erhobenen Kosten variieren von Ort zu Ort und liegen meist zwischen 15 und 45 Euro.

Wichtige Versicherungen für Fahrlehrer

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Fahrlehrer?

PKW Flottenversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Betriebshaftpflichtversicherung für Fahrlehrer

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Fahrlehrer

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Inhaltsversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Betriebshaftpflicht und PKW-Flottenversicherung sind unverzichtbar

Der Beruf des Fahrlehrers ist mit vielen Gefahren verbunden. Kommt es aufgrund von Fahrfehlern des Fahrschülers zu einem Unfall, dann haftet der Fahrlehrer dafür. Mit einer KFZ-Versicherung für Fahrschulen kann dieses Haftungsrisiko jedoch abgesichert werden. Hierfür ist in der Regel der Betreiber der Fahrschule zuständig. Dieser sollte auch eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Fahrschule abschließen, weil auch das Bereitstellen von Schulungsräumen umfangreiche Haftungsverpflichtungen mit sich bringt.