Betriebshaftpflicht Fahrlehrer
Betriebshaftpflichtversicherung Fahrlehrer
Ob im Fahrschulauto oder in Ihren Schulungsräumen – Sie tragen die Verantwortung für Ihre Fahrschüler. Zur Risikominimierung sollte die Betriebshaftpflichtversicherung für Fahrlehrer daher zu Ihrer Grundausstattung gehören.
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Als selbständiger Fahrlehrer sind Sie aber nicht nur in Ihrem Auto unterwegs, sondern haben in der Regel auch Fahrschul-Räume, in denen Sie theoretischen Unterricht geben, Erst-Hilfe-Kurse anbieten und Ähnliches. Mit dem Bereithalten von Schulungsräumen gehen verschiedene Pflichten einher. Sie sind für die Sicherheit in und um Ihre Räume verantwortlich.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fahrlehrer schützt Sie und Ihre angestellten Mitarbeiter vor den Forderungen Dritter, egal ob gerechtfertigt oder nicht. Lesen Sie im Folgenden, welche Leistungen Sie von einer Betriebshaftpflichtversicherung erwarten können, was sie kostet und welche Risiken im Versicherungsschutz enthalten sind.
Betriebshaftpflichtversicherung Fahrlehrer / Fahrschule: Leistungen
Wenn ein Dritter eine Forderung gegen Sie geltend macht, dann prüft die Betriebshaftpflichtversicherung für Fahrlehrer zuerst Ihre Haftungsverpflichtung. Unrechtmäßige Forderungen werden abgewiesen.
Hierzu ist auch ein passiver Rechtsschutz in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, d.h., kommt es zur Klage, vertritt der Versicherer Sie vor Gericht und übernimmt die anfallenden Kosten wie etwa Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Wird eine Haftungsverpflichtung festgestellt, ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Versichert sind Sach- und Personenschäden; Vermögensschäden nur insoweit, wie sie eine Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.
Wird eine Person verletzt, dann übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Fahrlehrer die Kosten für die Heilbehandlung, etwaige Schmerzensgelder und Verdienstausfallgelder. Bei Sachschäden werden die Reparatur- oder die Wiederbeschaffungskosten ersetzt.
Kosten: Was kostet eine Fahrschul-Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Fahrlehrer in der Regel sehr günstig zu haben. Allerdings sind verschiedene Faktoren an der tatsächlichen Preisgestaltung beteiligt.
Diese sind zum Beispiel die Anzahl der mitzuversichernden Angestellten und gesetzlichen Vertreter, das tatsächliche Betriebsrisiko, der von Ihnen gewünschte Deckungsumfang und Deckungserweiterungen, die Höhe der Deckungssummen, etwaige Selbstbehalte und Ähnliches.
Für alle Haftpflichtversicherungen gilt der Grundsatz der Spezialität, d.h., es ist nur versichert, was sich aus der Tätigkeitsbeschreibung im Versicherungsvertrag ergibt. Das heißt für Sie, dass Sie genau darauf achten müssen, ob der Umfang Ihrer betrieblichen Tätigkeit vollständig erfasst wurde.
Sollten Sie zusätzliche branchenuntypische Dienstleistungen anbieten, müssen Sie dies Ihrem Versicherer angeben. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Fahrschullehrer und Betriebsinhaber. Dies umfasst in der Regel auch Seminare und Kurse in Ihren Räumen, Mietsachschäden, Umweltschäden und die Bau- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind auch alle Ihre Angestellten und Vertreter. Schäden zwischen den Versicherten werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen, ebenso Schäden, die vorsätzlich herbei geführt wurden. Unfälle, die aufgrund von Fahrfehlern Ihrer Fahrschüler verursacht werden, müssen Sie sich ebenfalls zurechnen lassen. Hier greift aber in der Regel Ihre KFZ-Versicherung.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Fahrlehrer im Vergleich
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Betriebshaftpflichtversicherung für Fahrlehrer bzw. Fahrschulen zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Vergleich verschiedener Betriebshaftpflichtversicherungen an. Der Betriebshaftpflichtvergleich ist eine kostenfreie und unverbindliche Serviceleistung.
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