Bauingenieur Selbständigkeit

Selbständig werden als Bauingenieur

Das Ingenieursstudium ist abgeschlossen, jetzt stellt sich die Frage wie es weitergeht. Erstmal angestellt arbeiten oder doch gleich als Bauingenieur selbständig werden? Was dabei alles zu beachten ist, sehen Sie hier.

Bauingenieur Selbständigkeit

Selbst Unternehmer zu sein ist eine Aufgabe, die vielfach unterschätzt wird. Neben den unmittelbar mit der Tätigkeit als Bauingenieur verbundenen Aufgaben, kommen bei einer Selbständigkeit noch viele andere hinzu.

Als selbständiger Bauingenieur muss man neben der Bauplanung und -ausführung auch alle organisatorischen Arbeiten übernehmen: Marketing, Rechnungsstellung, Buchhaltung, Steuerangelegenheiten und Organisation des Büros.Wer sich darauf nicht einstellt und die nötigen Vorkenntnisse mitbringt, der erleidet mit seinem Vorhaben schnell Schiffbruch. Deshalb sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um diesen Schritt zu planen.

Einen Businessplan zu erstellen, der die Chancen und Risiken ihres Unternehmens beleuchtet, ist eine erste wichtige Handlung. Außerdem sollten Sie sich die nötigen kaufmännischen und organisatorischen Kenntnisse vorab in Seminaren und Workshops erwerben. Ein guter Ansprechpartner für Existenzgründer sind die Industrie- und Handelskammern und die Ingenieursverbände, die spezielle Seminare zu verschiedenen Fragen anbieten.

Bauingenieur Selbständigkeit: Ausbildung und Berufsbezeichnung

Als Bauingenieur müssen Sie ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, um tätig werden zu dürfen. Dies sieht das Ingenieursgesetz vor. Die Berufsbezeichnung „Bauingenieur“ ist gesetzlich geschützt und darf nur nach Abschluss des Studium, das eine Regelstudienzeit von sieben Semestern hat, geführt werden. Nach den sieben Semestern hat man, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Abschluss als Bachelor.Ein daran anschließender Master-Studiengang ist empfehlenswert, weil er die Chancen am Arbeitsmarkt enorm verbessert.

Das Studium kann auch als duales Studium durchgeführt werden, dann erhöht sich die Regelstudienzeit meist um zwei Semester und man kann schon frühzeitig Berufserfahrung sammeln. Der Zugang zu Studiengängen im Bauingenieurswesen ist mit dem allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, sowie mit Fachhochschulreife möglich. Auch eine Zulassung bei entsprechender beruflicher Vorbildung (z.B. mit einem Meistertitel) ist denkbar. Die Bestimmungen sind hier in den Bundesländern und an den Hochschulen unterschiedlich.

Bauingenieur: Bauvorlageberechtigung und Kammermitgliedschaft

Um nach einem abgeschlossenen Studium eine Bauvorlageberechtigung bekommen zu können, ist es notwendig, dass Sie Mitglied in der Ingenieurkammer sind und mindestens zwei Jahre in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig waren, bevor Sie in die Selbständigkeit starten. Hierdurch soll die Qualität von Bauvorlagen gesichert und die Voraussetzungen für eine gute Beratung des Bauherren und eine fehlerfreie Bauausführung verbessert werden.

Wer sich „beratender Ingenieur“ nennen will, der muss Mitglied in der Ingenieurkammer werden und einen Antrag stellen, um in den Kreis der beratenden Ingenieure aufgenommen werden zu können. Neben Berufspraxis von bis zu drei Jahren (je nach Bundesland) muss der Bauingenieur seine Arbeit eigenverantwortlich und unabhängig ausführen, um in die Liste der beratenden Ingenieure aufgenommen zu werden. Eine allgemeine Pflicht zur Kammerzugehörigkeit gibt es nicht.

Selbständigkeit Baubranche: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Grundsätzlich gehört der Ingenieurberuf zu den freien Berufen im Sinne des §18 Einkommensteuergesetz. Dies hat zur Folge, dass eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist und die Gewerbesteuerpflicht entfällt. Allerdings ist es in der Praxis häufig nicht annähernd so einfach, denn nur wenige Bauingenieure führen nur Planungs- und Beratungsleistungen aus, sondern vielfach kommen sonstige Leistungen, die gewerblichen Charakter haben, z.B. Warenhandel oder eine Bauträgertätigkeit, hinzu.

Das führt dazu, dass die gesamten Einkünfte als gewerblich einzustufen sind, eine Gewerbeanmeldung erforderlich wird und das Unternehmen der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Bei Personengesellschaften ist es noch schwieriger eine Anerkennung als Freiberufler zu bekommen, weil hier alle Beteiligten ausschließlich freiberuflich tätig werden dürfen, um den Status nicht zu gefährden. Die Beurteilung erfolgt durch das Finanzamt, Sie sollten sich dringend von einem Steuerberater ausführlich beraten lassen. .

Wichtige Versicherungen für Bauingenieure

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Bauingenieur?

Berufshaftpflichtversicherung für Bauingenieure

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Inhaltsversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflichtversicherung für Bauingenieure elementar

Das finanzielle Risiko, das Bauingenieure bei jedem Projekt tragen, ist immens. Für Fehlplanungen, die häufig schnell mit hohen Kosten verbunden sind, können Bauingenieure in Haftung genommen werden. Ebenso für Fehler in der Bauausführung, wenn ihnen die Überwachung und Leitung obliegt. Deshalb ist es für Bauingenieure unerlässlich sich gegen Forderungen Dritter mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Bauingenieure abzusichern.