Arzt Selbständigkeit

Selbständig machen als Arzt

Sie wollen als Arzt selbständig werden und eine eigene Praxis gründen? Kein einfaches Unterfangen. Lesen Sie hier, was Sie dabei alles beachten und beantragen müssen.

Arzt Selbständigkeit

Mit einer eigenen Praxis kann man selbstbestimmt arbeiten. Man legt die Sprechzeiten fest, entscheidet selbst über die Arbeitsweise und kann die Praxis ganz nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten. Natürlich ist damit auch ein finanzielles Risiko verbunden und man muss zunächst die nötigen Mittel investieren können.

Da in Deutschland keine Niederlassungsfreiheit besteht, sondern in einem sogenannter Bedarfsplan festgelegt wird, wo eine neue Praxis gegründet werden kann, ist die Konkurrenz aber nicht so groß wie in anderen Bereichen. Vielfach ist die Neugründung einer Praxis gar nicht erlaubt und so kann man nur die Nachfolge eines niedergelassenen Arztes antreten.

Das hat den immensen Vorteil, dass Praxisräume und -ausstattung bereits vorhanden sind und es einen Patientenstamm gibt. Man muss dann nicht bei Null anfangen. Allerdings wird in die Ablösesumme, die Sie dann dem Vorgänger zu zahlen haben, neben dem Wert für die Ausstattung auch der Wert für bereits bestehende Kooperationen und regelmäßig kommende Patienten einkalkuliert.

Egal wofür Sie sich letztlich entscheiden, es hat alles seine Vor- und Nachteile. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Ausbildung und anderen Voraussetzungen notwendig sind, um eine eigene Praxis eröffnen zu können, was alles zu beantragen ist und was Sie sonst noch brauchen.

Arzt Selbständigkeit: Ausbildung und Approbation

Um Zugang zu einem Medizinstudium zu erhalten, ist neben dem Vorliegen der Fachhochschulreife in der Regel auch die Abschlussnote entscheidend. In vielen Bundesländern ist der Numerus Clausus auf 1,0 festgelegt.

Wer keine so gute Note vorzuweisen hat, muss zumindest mit einigen Wartesemestern rechnen. Das Studium selbst dauert in der Regel 12 Semester. Der erste Teil (1.-4. Semester), der auch Vorklinikum genannt wird, wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen.

Daran anschließend folgen das Klinikum (5.-10. Semester) und das praktische Jahr. Nach dem Klinikum ist das 2. Staatsexamen abzulegen. 4 Monate Famulatur und weitere, kürzere Praktika sind während des Studiums ebenfalls abzuleisten.

Wer in Deutschland als Arzt praktisch tätig werden will, braucht die Approbation. Dies ist die unbeschränkte Berufsausübungsberechtigung. Sie kann nach abgeschlossenem Studium (bei einem Studium im Ausland dann, wenn es als gleichwertig anerkannt wird) beantragt werden.

Hierzu ist neben der entsprechenden Ausbildung auch die persönliche Eignung nachzuweisen. Frühere oder aktuelle Suchterkrankungen und Vorstrafen können zu einem Versagen der Approbation führen. Ebenfalls muss die gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. Es kann auch eine beschränkte Berufserlaubnis erteilt werden, diese gilt dann nur für einen bestimmten Tätigkeitsbereich und Zeitraum.

Arzt mit eigener Praxis: Räumliche Anforderungen und Kassenzulassung

Wenn Sie in einem nicht zulassungsbeschränkten Gebiet die Neugründung einer Praxis anstreben, dann ist der Standort zumindest grob festgelegt. Bei der Suche nach geeigneten Räumen sollten Sie aber darauf achten, dass eine gute Verkehrsanbindung gegeben ist und den Patienten ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

Bei der Einrichtung der Praxis haben Sie grundsätzlich freie Hand, müssen aber zahlreiche Vorgaben einhalten, um u.a. die hygienischen Vorschriften einhalten zu können.

Sie müssen sich natürlich auch Gedanken über die Rechtsform und Ausgestaltung ihrer Praxis machen. Wollen Sie ein Einzelunternehmen gründen, oder kommt eine Praxisgemeinschaft in Frage? Auch eine Berufsausübungsgemeinschaft (früher Gemeinschaftspraxis) kann Vorteile haben. Hier sollten Sie sich zuvor ausführlich beraten lassen. Ein guter Ansprechpartner ist die Ärztekammer.

Um als Arzt die Kassenzulassung zu erhalten, muss dies bei der örtlich zuständigen kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden. Ansonsten darf man nicht mit den Krankenkassen abrechnen und kann Patienten nur auf deren eigene Rechnung behandeln.

Für die Krankenkassenzulassung muss zusätzlich zur Approbation und der persönlichen wie gesundheitlichen Eignung außerdem eine Weiterbildung in einem Fachgebiet nachgewiesen werden. Dies gilt mittlerweile auch für Allgemeinmediziner, die dann die Weiterbildung Allgemeinmedizin nachweisen müssen. Auch ist die Eintragung im Arztregister dafür notwendig.

Selbständigkeit Arzt: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Eine Gewerbeanmeldung ist bei Ärzten nicht erforderlich, denn es handelt sich hier um eine freiberufliche Tätigkeit, die von der Gewerbesteuer befreit ist. Die meisten Umsätze von Ärzten sind zudem auch umsatzsteuerfrei.

Dies gilt allerdings nicht für Privatabrechnungen. Neben dem Finanzamt muss auch die zuständige Ärztekammer über die Praxisgründung informiert werden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Ebenso besteht eine Pflicht zur Einzahlung ins Versorgungswerk der Ärzte und in die Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege, die dann die Unfallversicherung der Helfer und Helferinnen übernimmt.

Auch diesen beiden Stellen müssen Sie also die Praxisgründung anzeigen. Ebenfalls nicht zu vergessen ist das örtliche Gesundheitsamt. Die Praxis wird von Zeit zu Zeit durchs Gesundheitsamt kontrolliert, um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten. Haben Sie all das berücksichtigt, können Sie endlich in Ihrer eigenen Praxis loslegen!

Wichtige Versicherungen für Ärzte

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Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Arzt?

Arzthaftpflichtversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Inhaltsversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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