Versicherungsbeginn Zahnzusatzversicherung

Versicherungsbeginn der Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie heute eine Zahnzusatzversicherung abschließen mit Versicherungsbeginn zum nächsten Ersten, dann heißt das in den seltensten Fällen, dass Sie ab dann auch Leistungen von Ihrer Zahnzusatzversicherung erwarten können. 

Warum der Versicherungsbeginn der Zahnzusatzversicherung in der Realität meist erst Monate später tatsächlich eintritt ist schnell erklärt: Gäbe es keine Wartezeiten, würden alle Menschen erst dann eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn Sie auf deren Leistung angewiesen sind.

Verständlich – aber natürlich höchst unrentabel für die Versicherer. Das Resultat wären Tarife, die man sich nicht leisten kann. Daher sorgen die Versicherer mithilfe von im Vertrag vereinbarten Wartezeiten dafür, dass ein solches Verhalten nicht möglich ist.

Das heißt sie zahlen in den ersten Monaten Beiträge für die Zahnzusatzversicherung, können aber noch keine Leistungen mit der Versicherung abrechnen.

Es gibt allerdings auch Tarife ohne Wartezeit. Hier muss man allerdings auf die Vereinbarungen im Versicherungsvertrag achten, denn einige Versicherer haben im Gegenzug die Leistungen in der Höhe begrenzt oder bieten allgemein nur eine geringe Erstattung an.

Wieder andere bieten Tarife ohne Wartezeiten nur für die Zahnbehandlung, nicht aber für einen Zahnersatz an. Es gibt allerdings auch Versicherer, die Tarife ohne Wartezeit zu fairen Konditionen anbieten. Hier sollten Sie vorab die Preise und Leistungen der Zahnzusatzversicherungen vergleichen.

Allgemeine und besondere Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung

Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate für Zahnbehandlungen. Bei Zahnersatz verlängert diese sich bei den meisten Versicherern auf acht Monate, was man dann die besondere Wartezeit nennt. Die Wartezeiten können aber unter bestimmten Umständen entfallen. So kommen fast alle Tarife für Zahnersatz und Zahnbehandlungen auch innerhalb der Wartezeit auf, wenn diese aufgrund eines Unfalls notwendig werden.

Außerdem kann bei einigen Versicherungsgesellschaften ein Wegfall der Wartezeit durch die Vorlage eine zahnärztlichen Zeugnisses erreicht werden. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn ist dieses Zeugnis nicht einwandfrei, so kann der Versicherer Ihre Aufnahme ablehnen. Und das obwohl er ohne Kenntnis des Zeugnisses vielleicht nicht mal kurz gezögert hätte.

Die Auskunft, die das zahnärztliche Zeugnis über den Zustand Ihrer Zähne gibt, ist sehr viel tiefgreifender als es die Angaben sind, die Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen hierzu machen.

Summenbegrenzungen bei Zahnzusatzversicherungen

Besonders Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten, aber auch viele andere, haben in ihren Tarif häufig Summenbegrenzungen eingebaut. Das heißt, dass in den ersten Jahren der Laufzeit nur eine Maximalsumme erstattet wird. Diese Summenbegrenzungen können auch gestaffelt werden, sodass zum Beispiel im ersten Jahr maximal 1.000 Euro erstattet werden, im zweiten 2.000 Euro usw.

Selten gelten die Summenbegrenzungen länger als sechs Jahre. Durch die Summenbegrenzungen soll verhindert werden, dass nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung umfangreiche Zahnsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden und danach schnell wieder gekündigt wird.

Bei einigen Versicherern fallen die Begrenzungen jedoch auch bei einem Verzicht auf die Wartezeit so hoch aus, dass sie im Normalfall kein Problem darstellen. Dann liegen die Summenbegrenzungen zwischen 4.000 und 10.000 Euro.

Zahnzusatzversicherung: Keine Leistungen bei begonnener Behandlung

Ganz generell, egal ob es sich um Tarife mit oder ohne Wartezeiten handelt, lässt sich sagen, dass eine Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung für bereits begonnene Behandlungen oder für geplante nicht erfolgt. Wenn Sie mit dem Abschluss also warten, bis der Schadenfall eingetreten ist, ist es definitiv zu spät.

Nur ein einziger Versicherer, die Ergo direkt, bietet derzeit eine Zahnersatzversicherung (die auch nur für Zahnersatz, nicht für alle Zahnbehandlungen aufkommt) an, die Sofortleistungen auch bei bereits angefangener Behandlung anbietet.

Allerdings ist eine solche Versicherung auch nur unter bestimmten Umständen wirklich lohnenswert, denn natürlich zahlt man hier für die Versicherung deutlich mehr. Sie sollten sich daher lieber frühzeitig für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entscheiden, um im Schadenfall volle Leistungen für einen angemessenen Preis zu erhalten.

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