PKV Berufsgruppen

Wer kann sich privat versichern? Und für wen lohnt es sich?

Nicht jede Berufsgruppe kann ohne Weiteres eine private Krankenversicherung abschließen. Die Zugangsvoraussetzungen zur PKV und deren Tarifen sind höchst unterschiedlich.

Während Arbeitnehmer ein bestimmtes Bruttogehalt vorweisen müssen, können Selbständige und Beamte völlig einkommenunabhängig in die PKV eintreten. Lesen Sie nachfolgend an welche Bedingungen der Eintritt in die PKV gekoppelt ist und in wann sie sich besonders lohnt.

PKV für Selbständige und freiberuflich Tätige

Selbständige und freiberuflich Tätige haben die Wahl, sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Lediglich Untergruppen wie Künstler, Journalisten und Landwirte unterliegen einer Ausnahmeregelung, denn diese Berufe unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht, können sich aber für einen Eintritt in die PKV, davon befreien lassen.

PKV Selbständige
PKV für Selbständige und Freiberufler

Selbständige und freiberuflich Tätige können sich einkommensunabhängig von der GKV befreien lassen und sich für einen beliebigen PKV Anbieter entscheiden.

Der Wechsel in die PKV ist dann allerdings nur dann umkehrbar, wenn die Selbständigkeit aufgegeben wird und der Selbständige sich entweder in ein Arbeitnehmer-verhältnis begibt oder arbeitslos wird.

Selbständige haben in der PKV viele Vorteile, denn die meisten privaten Krankenversicherer bieten spezielle PKV Selbständigentarife an, die auf deren Bedürfnisse abgestimmt sind. Das macht sich an den Leistungen und insbesondere an den Beiträgen bemerkbar. Im Vergleich zur einkommensabhängigen freiwilligen Krankenversicherung können Selbständige schnell 2.000 EUR im Jahr sparen. Für junge Selbständige ist das Sparpotenzial noch deutlich höher.

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PKV für Arbeitnehmer / Angestellte

PKV Arbeitnehmer
PKV für Arbeitnehmer und Angestellte

Arbeitnehmer sind in der Regel Pflichtversicherte in den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und haben keinen freien Zugang zur privaten Krankenversicherung.

Unter bestimmten Voraussetzungen, das heißt ab einer gewissen Eikommenshöhe, haben aber auch Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine PKV abzuschließen. Arbeitnehmer, die über einen Zeitraum von drei Jahren ein Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflicht- grenze von 49.950 EUR im Jahr (Stand 2010) beziehen, können sich von der GKV befreien lassen und eine PKV abschließen. 

Ähnlich wie bei den Selbständigen sollte die Entscheidung zugunsten der PKV eine dauerhafte sein, denn auch hier ist die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um zurück in die GKV zu kommen, muss das Bruttoeinkommen mindestens zwölf Monate unter der Versicherungspflichtgrenze liegen oder der Arbeitnehmer muss arbeitslos werden. 

PKV für Beamte

PKV Beamte
PKV für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte sind in der GKV nicht pflichtversichert und können einkommensunabhängig darüber entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Um in die PKV eintreten zu können, müssen sich Beamte von der GKV befreien lassen.

Als Beihilfeberechtigte müssen Beamte in der PKV im Gegensatz zu allen anderen Berufsgruppen nur eine Teilversicherung abschließen, denn deren Dienstherr trägt einen Teil der anfallenden Kosten.

Bei der Suche nach einem passenden PKV Anbieter müssen Sie nach PKV Beamtentarifen Ausschau halten, denn die meisten privaten Krankenversicherungen bieten spezielle und vor allem günstige Beihilfetarife an. Der Versicherungsschutz ist in den PKV Beamtentarifen passgenau an die Ansprüche des Beamten zugeschnitten.

PKV für Studenten

PKV Student
PKV für Studenten

Studenten können eine private Krankenversicherung abschließen. Das Zeitfenster dies zu tun, ist allerdings kurz. Der Student muss sich in den ersten drei Monaten nach der Immatrikulation für oder gegen eine PKV entscheiden. Danach kann er keine PKV mehr abschließ- en. Fällt die Entscheidung zugunsten der PKV aus, dann muss er sich von der GKV befreien lassen.

Ob sich Studenten gesetzlich oder privat versichern, hängt vor allem von dessen Alter, der bestehenden Versicherung der Eltern und der Zukunftsplanung ab.

Sind die Eltern des Studenten (beide) in der GKV, so hat der Student die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Familienversicherung kostenfrei mitversichern zu lassen.

Eine kostenfreie Familienversicherung ist möglich, wenn

  • der Student unter 25 Jahre alt ist. Schwangerschaften und Wehr- und Zivil- und Wehrdienstzeiten werden angerechnet und erhöhen das Höchstalter entsprechend.
  • das Einkommen durch Nebentätigkeiten unter 800 EUR im Monat liegt
  • das 14. Fachsemester nicht überschritten wird, in dem man maximal 30 Jahre alt sein darf
  • das jeweilige jährliche Bruttoeinkommen der Eltern 49.950 EUR nicht übersteigt.

Für den Fall, dass die Elternteile unterschiedlich versichert sind (GKV und PKV) kann der Student sich nur dann kostenfrei mitversichern, wenn das Elternteil, das in der PKV ist, weniger als das gesetzlich versicherte Elternteil verdient. Auch hier gilt die Versicherungspflichtgrenze als Obergrenze.

Studenten, die sich nicht bei den Eltern mitversichern lassen können, haben die Alternative einen GKV Studententarif abzuschließen. Auch für GKV Studententarife gelten die Obergrenzen maximales Alter ist 30 Jahre und maximale Studienzeit 14 Fachsemester.

Studenten, die zu alt sind oder zu viele Fachsemester auf dem Buckel haben, können sich gesetzlich nur noch mit normalen Tarifen versichern. Eine Ausnahme bilden zeitlich begrenzte Überbrückungstarife, auch Examenstarife genannt. Mit einem Examenstarif können maximal sechs Monate überbrückt werden.

PKV für Ärzte und Veterinäre

PKV Arzt
PKV für Ärzte und Veterinäre

Freiberuflich tätige Ärzte und Veterinäre haben die Wahl, sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Angestellte Ärzte können nur dann eine PKV abschließen, wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 EUR im Jahr (Stand 2010) liegt.

Für freiberuflich tätige Ärzte ist die Entscheidung für eine PKV bindend und kann nur durch eine Veränderung des Berufsstatus oder eine Arbeitslosigkeit umgekehrt werden.

Angestellte Ärzte kommen nur durch ein unter die Versicherungspflichtgrenze gefallenes Einkommen oder eine Arbeitslosigkeit zurück in die GKV.

Achtung: Viele PKV Anbieter haben spezielle Ärztetarife (Ärzte-Gruppentarife), die in der Regel deutlich günstiger als die übrigen Tarife sind.

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