Lebensversicherung Zweitmarkt

Soll ich meine Lebensversicherung verkaufen oder behalten?

Der Rückkaufwert einer Lebensversicherung ist gerade in den ersten Jahren der Laufzeit sehr niedrig. Um dem Kunden einen kleinen Vorteil zu verschaffen, gibt es den Zweitmarkt von Lebensversicherungen – dort können Versicherte ihre laufenden Verträge verkaufen und erhalten etwas mehr Geld.

Lebensversicherung
Lebensversicherung verkaufen oder behalten?

Oft bleibt der Verkäufer sogar der Versicherte, so dass es im Todesfall zu einer Auszahlung an dessen Angehörige kommt. Prinzipiell ist es also ratsamer, die Lebensversicherung zu verkaufen als sie beim Versicherer zu stornieren.

Vielen, die ihre Lebensversicherung kündigen, scheint dies allerdings nicht bewusst zu sein: Während das Stornovolumen (Höhe der vorzeitigen Auszahlungen) im Jahr 2013 um 1,9 Prozent angestiegen ist, ist das Ankaufvolumen der Zweitmarktanbieter nach Angaben des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) mit 200 Millionen Euro gleich geblieben; der Zweitmarkt hat demgemäß kaum profitieren können.

Der Anbieter Policen Direkt führt dies auf eine zu geringe Bekanntheit des Zweitmarktes für Lebensversicherungen zurück, erhofft sich aber für die Zukunft Wachstumsimpulse durch das teils bereits in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz: So könnten die Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven und die Erhöhung der auszuzahlenden Risikoüberschüsse zu mehr Planungssicherheit und attraktiveren Angeboten für Kunden führen.

Nach wie vor sind die Lebensversicherer allerdings nicht verpflichtet, auf die Möglichkeit des Verkaufs der Policen auf dem Zweitmarkt hinzuweisen: Ein entsprechender Vorschlag des BVZL wurde nicht in das neue Gesetz aufgenommen.

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Gesetzesänderung für Lebensversicherungs-Zweitmarkt

Derzeit sorgt allerdings noch ein weiteres Gesetz für Änderungen am Lebensversicherungs-Zweitmarkt: Durch das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ sollen künftig Steuervorteile wegfallen, wenn der Versicherte stirbt. Bisher war es so, dass die Auszahlung der Versicherungsleistung bei verkauften Verträgen im Todesfall steuerfrei blieb. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sollen darauf jedoch Steuern anfallen. Begründet wird dies damit, dass die Risikovorsorge bei einem Verkauf der Lebensversicherung in den Hintergrund trete, da der Käufer sich auf die Rendite konzentriere.

Der Tod der versicherten Person bedeute einen Gewinn für den Erwerber. Die Änderung sieht vor, dass der Differenzbetrag zwischen Versicherungsleistung und Kaufpreis samt der selbst geleisteten Prämienzahlungen der Steuer unterliegt. Der BVZL stimmt dem prinzipiell zu, bemängelt allerdings, dass das neue Recht alle nach dem 31.12.2014 eintretenden Versicherungsfälle erfassen und somit auch für Policen gelten soll, die vor der Änderung gekauft wurden.

Der Bundesverband plädiert dafür, dass lediglich die nach dem Stichtag gekauften Policen betroffen sein sollen. Schwierig an der neuen Regelung ist zudem, dass die Versicherungsleistung hierzulande meist gar nicht oder nicht nur dem Käufer, sondern den vom ersten Versicherungsnehmer Begünstigten zukommt.

Alternativen zum Verkauf der Lebensversicherung am Zweitmarkt

Es ist zu erwarten, dass die Gesetzesänderung auch Auswirkungen auf die Verkäufer haben wird. Generell sind Kündigung bzw. Verkauf der Lebensversicherung nicht immer anzuraten – bei älteren Lebensversicherungen bestehen häufig noch höhere Zinsgarantien, die am Ende der Laufzeit eine vergleichsweise hohe Rendite versprechen.

Wer einen finanziellen Engpass durchlebt und die Prämien für die Lebensversicherung nicht mehr zahlen zu können glaubt, sollte zunächst über eine Alternative nachdenken, die beispielsweise in einer Beitragssenkung, -stundung oder -freistellung bestehen kann. Das Aufnehmen eines Darlehens auf die Police kann eine Möglichkeit sein, eine größere Geldsumme zu leihen; das Darlehen kann später zurückgezahlt werden.