Berufshaftpflichtversicherung Werbeagentur
Benötigt eine Werbeagentur eine Berufshaftpflicht?
Berufe wie Werber, Grafiker, Mediendesigner verbinden wir sofort mit Kreativität. Damit einher gehen aber auch ganz andere Dinge: Urheber-, Persönlichkeits- und Namensrechte, das Datenschutzgesetz, EU-Richtlinien etc. – da ist viel Raum für Fehler und somit für hohe Schadensersatzforderungen. Lesen Sie hier, welche Gewerbeversicherung die Risiken einer Werbeagentur minimiert.
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Stellen Sie sich einmal folgendes vor: Sie haben gerade eine große Menge von Einladungen für einen Kunden fertig gestellt. Ein neues Produkt soll einer ausgewählten Öffentlichkeit präsentiert werden. Leider ist Ihnen ein dicker Fehler unterlaufen.
Das auf der Einladung befindliche Veranstaltungsdatum ist falsch! Leider ist es niemandem aufgefallen; bis zu dem Tag, an dem die Veranstaltung stattfinden soll. Saal, Essen, alles da; nur keine Gäste!
Der Kunde fordert nun Schadensersatz für die verzögerte Produkteinführung und die Kostenübernahme für die neuerliche Ausrichtung der Veranstaltung. Ein Alptraum! Für solche und ähnliche Fälle brauchen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Berufe/Betriebe der Medienbranche geeignet: Werbeagenturen, Grafiker, Webdesigner, Audiodesigner, Illustratoren, Kommunikationsdesigner, Mediengestalter, Fotografen, Fotodesigner, PR-Berater, Medienberater, Journalisten, Autoren, Lektoren, Verleger, Redakteure und mehr.
Daher nennt man sie manchmal auch Media-Haftpflicht. Unter diesem Begriff verbergen sich oft auch ganze Versicherungspakete, die neben der Berufshaftpflichtversicherung auch Büroversicherungen, Firmenrechtsschutzversicherungen u.ä. enthalten. Welche Leistungen tatsächlich vom Versicherungsvertrag erfasst sind, ist von Anbieter zu Anbieter höchst unterschiedlich.
Berufshaftpflichtversicherung Werbeagentur: Leistungen
Entstehende Sach-, Personen- und vor allem Vermögensschäden werden von einer Berufshaftpflichtversicherung für Werbeagenturen übernommen. Auch sogenannte „echte“ Vermögensschäden fallen in den Versicherungsumfang, anders als bei einer Betriebshaftpflichtversicherung. Das ist in diesen Berufen besonders wichtig, weil die Großzahl aller gemachten Fehler einen Vermögensschaden bei einem Dritten verursachen.
Die Berufshaftpflichtversicherung prüft, ob Schadenersatzforderungen zu Recht geltend gemacht werden und wehrt ggf. unbegründete Forderungen gegen Sie ab (passiver Rechtsschutz). Legitime Forderungen werden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme beglichen.
Es ist ratsam zusätzlich sogenannte Eigenschäden zu versichern. In einer Haftpflichtversicherung sind normalerweise nur Schäden Dritter versichert, die von Ihnen verursacht wurden. Wenn Sie aber Flyer und Prospekte in tausendfacher Auflage erneut in Druck geben müssen, weil vorher ein Fehler passiert ist, dann entsteht Ihnen ein beträchtlicher Eigenschaden. Die Versicherer bieten meist eine Deckungserweiterung hierfür an. Es lohnt sich dafür etwas mehr auszugeben.
Versicherte Risiken
Bei der Berufshaftpflichtversicherung gilt auch für Werbeagenturen der Grundsatz der Spezialität: D.h. die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit muss genau im Versicherungsvertrag festgehalten werden, da die Haftung nur für vereinbarte Fälle übernommen wird.
Bei All-Risk-Versicherungen ist eine detaillierte Auflistung nicht notwendig. Hier werden für alle beruflich bedingten Schäden die Kosten übernommen (sofern kein expliziter Haftungsausschluss vorliegt). Für die meisten Berufe ist bei den Versicherern schon ein Leistungskatalog hinterlegt, der nur noch um spezielle Besonderheiten zu erweitern wäre. Schäden, die durch wissentliche Pflichtverletzung entstehen, sind natürlich vom Versicherungsschutz ausgenommen!
Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Werbeagenturen?
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Werbeagenturen müssen individuell ermittelt werden. Sie hängen vom Umsatz, von der Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter, dem vereinbarten Selbstbehalt, der Höhe der Deckungssummen, zusätzlicher Versicherungsvereinbarungen etc. ab.
Eine Pauschalaussage zu den anfallenden Kosten kann also nicht getroffen werden. Ihr individuellen Ansprüche wollen ja auch berücksichtigt sein. Zudem gibt es große Beitragsunterschiede zwischen der einzelnen Anbietern – selbst bei identischen Leistungspaketen.
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