Berufshaftpflicht Fotograf
Berufshaftpflichtversicherungen für Fotografen
Termindruck und wechselnde Arbeitsstellen, das kennen fast alle Fotografen. Der Auf- und Abbau des Equipments muss immer schnell gehen. Schon ist das Stativ des Kollegen umgestoßen, die teure Kamera zerstört. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen schützt Sie in diesen und ähnlichen Fällen.
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Ohne Berufshaftpflicht haften Fotografen mit dem Privatvermögen!
Als Fotograf arbeiten Sie oft an immer neuen Orten, vielleicht als Fotograf für Hochzeiten und andere Feierlichkeiten, für die Zeitung, Modemagazine oder Ähnliches.
Auch im eigenen Studio haften Sie für Schäden, die anderen durch Ihre Schuld entstehen können. Diese können ganz unterschiedlicher Natur sein. Ein Beispiel: Sie haben gerade Ihre gesamte Ausrüstung aufgebaut, einschließlich der benötigten Beleuchtung, um in Ihrem Studio ein Fotoshooting durchzuführen.
Die Kundin hat sich gerade auf den von Ihnen zugewiesenen Platz gesetzt, als eine der aufgebauten Fotolampen umfällt und die Dame am Kopf trifft. Ihnen war wegen des Zeitdrucks beim Aufbau ein kleiner Fehler unterlaufen.
Mit großen Folgen: Die Geschädigte wird nun von Ihnen die Kosten für die Heilbehandlung plus etwaige Schmerzensgelder verlangen. Da ist nicht nur das Geld für den Auftrag weg, sondern darüber hinaus fallen Ihnen immense Kosten an.
Schnell ist die berufliche, aber auch die private Existenz gefährdet, denn Sie haften auch mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen sichert Sie gegen Forderungen Dritter ab. Lesen Sie hier alles über Leistungen, versicherte Risiken und Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen.
Infothek Fotografen-Berufshaftpflicht
Wo Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen gilt, steht in den Versicherungsbedingungen und kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Sollten Sie häufiger oder auch nur gelegentlich im Ausland arbeiten, achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag die entsprechenden Länder abdeckt. Ein Tarifvergleich gibt Ihnen einen ersten Überblick.
Grundsätzlich können nebenberufliche Tätigkeiten bereits über Ihre Privathaftpflicht abgesichert sein, so dass Sie keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Das hängt jedoch von Anbieter und Tarif ab. Ist Ihre Tätigkeit als Fotograf versichert, so gilt normalerweise eine gewisse finanzielle Grenze: Überschreitet Ihr Jahresumsatz diese Grenze, gilt Ihr Nebenberuf nicht mehr als versichert.
So unwahrscheinlich es zunächst klingt: Bei der Ausübung Ihres Berufes können Sie schwere Schäden verursachen. Fällt Ihnen z.B. ein großes Objektiv von einem Balkon und verletzt eine Person schwer, können Sie mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Sind in Ihrer Berufshaftpflicht für Fotografen Personen- und Sachschäden gedeckt, empfiehlt sich hierfür eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, bei der Deckung von Vermögensschäden (Urheberrecht etc.) sollten es wenigstens 250.000 Euro sein.
Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen: Versicherte Personen und Leistungen
Ist ein Schaden entstanden, dann stellt sich immer zuerst die Haftungsfrage: Wer trägt die Schuld und muss für den Schaden aufkommen? Die Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen klärt das für Sie. Werden Forderungen gegen Sie erhoben, die nicht rechtmäßig sind, wehrt die Berufshaftpflichtversicherung diese ab – notfalls auch vor Gericht.
Ist ein Personen- oder Sachschaden entstanden, für den Sie haftbar gemacht werden können, dann befriedigt der Versicherer die Forderungen Dritter bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen.
Wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, dann können Sie Ihre angestellten Mitarbeiter, teils sogar beitragsfrei, mitversichern. Das ist überaus sinnvoll, da Sie auch für deren Versäumnisse finanziell einstehen müssen.
Versichert werden können in der Regel alle Risiken, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit bestehen. Die genaue Art und den Umfang Ihrer Tätigkeit müssen Sie daher bei Abschluss eines Versicherungsvertrages angeben. Wenn Sie regelmäßig auf Messen unterwegs sind, sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch dort besteht.
Die meisten Versicherer haben einen Versicherungsschutz für Ausstellungen und Messen bereits integriert. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Versicherung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Da hier beim Geschädigten ein Vermögensschaden entsteht, sind solche Schäden in der Regel nicht versichert, weil die Berufshaftpflichtversicherung eigentlich nur Personen- und Sachschäden abdeckt. Allerdings haben einige Versicherungsgesellschaften die Notwendigkeit einer solchen zusätzlichen Deckung für Fotografen erkannt und bieten eine zubuchbare Deckungserweiterung an.
Im Übrigen sollten Sie dringend auch den Abschluss einer Geräteversicherung für Ihr Equipment erwägen, das meist sehr teuer und die Grundlage Ihres Geschäftes ist, denn Eigenschäden versichert die Berufshaftpflichtversicherung nicht.
Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen?
Die Beiträge einer Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen variieren von Anbieter zu Anbieter. Die Preisunterschiede können dabei enorm groß sein. Bei der Berechnung der von Ihnen zu zahlenden Prämie spielen immer verschiedene Faktoren eine Rolle, so z.B. der Umfang Ihrer Tätigkeit. Ein professioneller Modefotograf hat meist ein anderes Auftragsvolumen als bspw. ein nebenberuflicher Hochzeitsfotograf.
Außerdem ist entscheidend, wie hoch die vereinbarten Deckungssummen und Selbstbehalte sind und welche Deckungserweiterungen von Ihnen gewünscht werden. Einige Versicherer bieten Ihnen auch Projektverträge an, d.h., Sie schließen die Versicherung nur für ein laufendes Projekt ohne jährliche Bindung ab.
Das kann, je nach Art Ihrer Tätigkeit, günstiger für Sie sein. Die Anzahl der zu versichernden Personen kann ebenfalls Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben. Die meisten Versicherungen schließen ein bis zwei Mitarbeiter beitragsfrei mit ein und verlangen erst bei einer höheren Mitarbeiterzahl einen Beitragszuschlag.
Berufshaftpflichtversicherungen für Fotografen im Vergleich
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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