Berufshaftpflicht Journalist
Berufshaftpflichtversicherungen für Journalisten
Journalisten tragen täglich ein hohes Haftungsrisiko. Werden Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen von Dritten geltend gemacht, kann das schnell sehr teuer werden. Freie Journalisten sollten daher unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten abschließen.
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Berufshaftpflicht: Für Journalisten besonders wichtig!
Ein verwechseltes Foto, ein vertauschter Name und schon gehen die Regressforderungen in die Zehntausende. Der kleine Fehler eines Journalisten kann weitreichende Folgen für alle Beteiligten haben.
Stellen Sie sich vor: In einer Bäckerei wurden krankheitserregende Bakterien gefunden. Der freie Journalist hat für eine Tageszeitung einen Bericht darüber verfasst und den Namen der Bäckerei mit dem einer anderen verwechselt. Auch nach einer gedruckten Gegendarstellung bleiben die Kunden bei der unbescholtenen Bäckerei aus.
Der Bäcker nimmt den Journalisten für den entstandenen Schaden in Regress, dieser haftet mit seinem gesamten beruflichen und privaten Vermögen. Viele Journalisten nehmen fälschlicherweise an, dass eine Privathaftpflichtversicherung ausreicht, um auch berufliche Schäden abzudecken. Diese schließt in den Versicherungsbedingungen jedoch entstandene Vermögensschäden meist explizit von der Haftung aus! Genau solche sind es jedoch, die durch den Journalisten verursacht werden.
Damit ein kleiner Fehler nicht zu einer großen Katastrophe wird, sollten freie Journalisten unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Natürlich nur sofern dies nicht bereits vom Auftraggeber, also dem Verlag oder Sender, gemacht wurde. Die Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten ist genau für die Bedürfnisse der Berufsgruppe konzipiert und springt im Schadensfall für Sie ein.
Infothek Journalisten-Berufshaftpflichtversicherung
Als angestellter Journalist benötigen Sie normalerweise keine Berufshaftpflichtversicherung, da Ihr Arbeitgeber in den meisten Fällen eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Theoretisch können Sie auch als Arbeitnehmer in Haftung genommen werden; das gilt aber hauptsächlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Berufshaftpflicht ist nicht gleich Berufshaftpflicht! Mitunter umfasst der Begriff der Berufshaftpflichtversicherung die reine Vermögensschadenhaftpflicht, manchmal dagegen sind auch Merkmale einer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Das kann von Vorteil sein, kann aber auch dazu führen, dass andere wichtige Leistungen vernachlässigt werden. Ein weiterer Punkt ist die Höhe der Deckungssumme: Hier sollten mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden drin sein.
Für Sie als Journalisten sind Auslandseinsätze nichts Seltenes. Viele Tarife von Berufshaftpflichtversicherungen leisten zum Glück auch dann, wenn der Schaden im Ausland entstanden ist! Sie sollten sich jedoch von dem Abschluss genau darüber informieren, in welchem Land Schäden wie gedeckt sind. Das gilt insbesondere bei Auslandstätigkeit in den USA, wo bei Verstößen hohe Strafen fällig werden können.
Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten: Leistungen
Hier ist Vorsicht geboten! Unter dem Begriff Berufshaftpflicht kann sowohl eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden unter Ausschluss sogenannter „echter“ Vermögensschäden verstanden werden, oder eine Kombination aus Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflicht.
Echte Vermögensschäden sind solche, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind, wie im oben genannten Beispiel. Also Schäden, die nicht an einer Person oder Sache entstehen, sondern am Vermögen eines geschädigten Dritten.
Einige Versicherer bieten eine reine Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung an, die dann wiederum Sach- oder Personenschäden nicht abdeckt. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte mit dem Versicherer also unbedingt geklärt werden, welche Leistungen in der Versicherung tatsächlich enthalten sind.
Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Schäden auf, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Dabei ist im Versicherungsvertrag der Umfang der Tätigkeit genau zu benennen, denn bei einer Haftpflichtversicherung gilt immer der Grundsatz der Spezialität: Nur Tätigkeiten, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich erwähnt werden, sind auch versichert.
Welche Risiken werden versichert?
Wie bereits oben erwähnt, sollten Sie in jedem Fall zusätzlich zur Berufshaftpflichtversicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Journalisten mitabschließen. In der Regel sind versichert:
- Persönlichkeits-, Urheberrechts- und Namensrechtsverletzungen
- Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
- die Verwechslung von Namen bei Meldungen über Gerichtsverfahren
- Kreditschädigung durch Veröffentlichung falscher Namen
- audiovisuelle und elektronische Medien, auch solche, die über das Internet veröffentlicht werden
Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten
Die Kosten einer Journalisten-Berufshaftpflichtversicherung können nicht pauschal beziffert werden, sondern hängen immer von verschiedenen Faktoren ab. So z.B. vom Umsatz, der jährlich vom Versicherungsnehmer erzielt wird, von der Höhe der gewählten Deckungssummen und etwaiger Selbstbehalte und natürlich vom Umfang und Risiko der beruflichen Tätigkeit. Für Existenzgründer wird häufig ein Rabatt eingeräumt.
Berufshaftpflichtversicherungen für Journalisten im Vergleich
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