Betriebshaftpflichtversicherung Kindergarten

Betriebshaftpflichtversicherungen für Kindergärten & KiTas

In einem Kindergarten kommen täglich viele Menschen zusammen, große und kleine. Die Kindergartenleitung übernimmt dabei große Verantwortung und sollte zumindest finanziell einen Teil davon abgeben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Kindergarten ist ein Muss! Lesen Sie hier alles Wichtige zum Thema.

Betriebshaftpflichtversicherung Kindergarten

Eltern geben ihre Sprösslinge in die Obhut der Erzieher und der Kindergartenleitung und erwarten, dass ihre Kinder im Kindergarten oder der KiTa umsorgt und beschützt werden – in allen Bereichen, auch in Haftungsfragen.

Kindergärten und KiTas unterliegen im Falle eines Schadens, wie jedes beliebige Unternehmen auch, einer Haftungspflicht. Ein Kind rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und fällt hin. Verletzt hat es sich Gott sei Dank nicht, aber die Brille, die es trug, ist heruntergefallen und die Gläser sind zerbrochen.

Dies ist ein harmloses Schadenbeispiel und nur eins von vielen. Eine Brille zu ersetzen ist meist kein Problem für einen Betrieb, aber werden Personen beschädigt, dann summieren sich die Kosten schnell.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Kindergarten bzw. KiTa eine absolute Basisversicherung. Nur so ist gewährleistet, dass eine Forderung Dritter auch befriedigt werden kann.

Betriebshaftpflichtversicherung Kindergarten: Leistungen und versicherte Risiken

Standardleistungen: Kommt ein Dritter zu Schaden, klärt die Betriebshaftpflichtversicherung für den Kindergarten die Frage nach der Haftungsverpflichtung. Werden an den Kindergarten zu Unrecht Forderungen gestellt, dann werden diese vom Versicherer abgewiesen. Kommt es zur Klage, vertritt die Versicherungsgesellschaft den Kindergarten vor Gericht und übernimmt auch die dabei anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Berechtigte Forderungen werden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen beglichen.

Versicherte Risiken: Versichert sind Personen- und Sachschäden; Vermögensschäden in der Regel nur, soweit sie die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Neben den alltäglichen Risiken, die jeder Kindergarten trägt, z.B. dem Risiko mangelnder Verkehrssicherung, sind in der Betriebshaftpflichtversicherung spezifische Betriebsrisiken für den Kindergarten abgedeckt. Die Bedingungen im Einzelnen sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft verschieden. Die angestellten Kindergartenmitarbeiter werden in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

Kommt es also zu Forderungen wegen etwaiger Aufsichtspflichtverletzung eines Erziehers, können Sie ebenfalls auf Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zählen. Übernommen werden bspw. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgelder, Verdienstausfallgelder, eventuell sogar Rentenzahlungen, Reparatur – und Wiederbeschaffungskosten.

Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Kindergärten

Die Kosten einer Kindergarten-Betriebshaftpflichtversicherung sind immer von verschiedenen Faktoren abhängig, so z.B. von der Höhe der vereinbarten Deckungssummen, der Anzahl der mitversicherten Angestellten, der Größe des Kindergartens, etwaiger Deckungserweiterungen und vereinbarter Selbstbehalte. Weitere Informationen zu: Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung

Je nach Leistungsschwerpunktsetzung durch den Versicherer können die Versicherungsbeiträge zur von Versicherung zu Versicherung stark variieren! Es ist daher wichtig, die eingeschlossenen Leistungen genau unter die Lupe zu nehmen, um das Preis-Leistungs-Verhältnis abschätzen zu können.

Nicht immer ist der günstigste (oder teuerste) Versicherer auch der beste. Sie sollten keine Kompromisse machen, denn im Schadensfall muss man sich auf die Kostenübernahme verlassen können. Kommt es dann zum Haftungsausschluss, kann das für den Kindergarten oder die KiTa problematisch werden.

Betriebshaftpflichtversicherungen für Kindergärten / KiTas im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Kindergarten Betriebshaftpflichtversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Vergleich in Frage kommender Betriebshaftpflichtversicherungen an. Im Anschluss an den Vergleich können Sie auch ein verbindliches Angebot für die Kindergarten Betriebshaftpflichtversicherung anfordern. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung für Kindergärten?

Eine Betriebshaftpflicht für Kindergärten deckt die gesetzliche Haftpflicht ab. So werden z.B. Schadenersatzforderungen gedeckt, die infolge einer mangelnden Sicherung des Betriebsgeländes auftreten können. Auch nach Kindergartenfesten mit verdorbenen Lebensmitteln oder Schlüsselverlust bei angemieteten Räumlichkeiten springt die Betriebshaftpflicht ein. Im Einzelnen sollten Sie auf die Vertragsgestaltung achten.

Sind Schäden durch die Kinder versichert?

Schäden, die Kinder verursachen, sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nur bedingt versichert: Wenn die Erzieher ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, zahlt die Betriebshaftpflicht den Schaden. Ist das nicht der Fall, haftet die Versicherung nicht, da Kinder unter sieben Jahren als deliktunfähig gelten. Der Kindergarten ist dann aber auch nicht ersatzpflichtig.

Ist eine Berufshaftpflicht für Erzieher sinnvoll?

Eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung für Erzieher kann durchaus sinnvoll sein: Normalerweise übernimmt der Arbeitgeber oder Dienstherr zwar die Verantwortung für Fehler der Mitarbeiter, doch kann er diese bei schwereren Vergehen auch in Regress nehmen. Außerdem können Eltern ihre Haftungsansprüche auch direkt an den Erzieher stellen..

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Erzieher

Berufsunfähigkeit Erzieher und Pädagogen

Die meisten Versicherungsanbieter stufen das Berufsunfähigkeitsrisiko für Erzieher als "mittelhoch" ein. In der Regel finden sich Erzieher und Pädagogen in der BU Risikogruppe 3 wieder. Finden Sie weitere Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Erzieher. Weiter »