Betriebshaftpflicht Sicherheitsdienst
Betriebshaftpflichtversicherungen für Sicherheitsdienste
Personenschützer, Objektschützer, Türsteher und Detektive: Sie stehen immer in der Schusslinie. Doch was passiert, wenn Sie selbst einen Schaden angerichtet haben und nun zur Verantwortung gezogen werden? Unternehmen der Sicherheitsbranche benötigen auf jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung!
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Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist für Sicherheitsdienste (Bewachungsberufe) nicht vom eigenen Dafürhalten abhängig, sondern der Abschluss einer Betriebshaftpflicht mit einer ausreichenden Deckungssumme ist gesetzlich vorgeschrieben.
Laut §6 der Bewachungsverordnung ist ein Gewerbe- treibender dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sich und die in seinem Betrieb tätigen Personen abzuschließen. Und das nicht ohne Grund: Das mit Bewachungsberufen einhergehende Risiko ist sehr viel höher als das der meisten anderen Berufe.
Für die besonderen Anforderungen eines Bewachungsunternehmens wurden spezielle Deckungskonzepte entwickelt. Lesen Sie im Folgenden, für wen eine solche Versicherung gedacht ist, was die Prämienhöhe beeinflusst und welche Leistungen sie erbringt.
Betriebshaftpflichtversicherung Sicherheitsdienst: Deckungssummen
Die Höhe der mindestens zu vereinbarenden Deckungssummen ist ebenfalls in der Bewachungsverordnung festgelegt:
- für Personenschäden 1 Million Euro
- für Sachschäden 250.000 Euro,
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,
- für reine Vermögensschäden 12.500 Euro
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den doppelten Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.
Natürlich steht es Ihnen frei, die Deckungssummen entsprechend Ihrem tatsächlichen Risiko nach oben anzupassen. Eine genaue Risikoanalyse Ihres Betriebes ist notwendig. Nur so können Sie sich ausreichend versichern, aber auch verhindern, zu hohe Prämien für Leistungen zu zahlen, die Sie gar nicht brauchen.
Sicherheitsdienst-Betriebshaftpflichtversicherung: Für wen ist sie geeignet?
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsdienste (Bewachungsunternehmen) versichert i.d.R.:
- Werttransporte
- Sicherheitsdienste
- Wach- und Schutzdienste
- Personen- und Objektschutz sowie Werkschutz
- Personenbewachungen
- Ordner- und Absperrdienste
- Detektivtätigkeiten
Prüfen Sie, ob das Tragen einer Waffe und das Führen eines Hundes mitversichert sind. Bei einigen Versicherern gehört dies zum Standard, andere versichern diese Risiken nur auf Wunsch.
Versicherte Personen sind:
- der Versicherungsnehmer selbst
- seine gesetzlichen Vertreter in dieser Funktion
- Personen, die den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen
- Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Betriebstätigkeit
- mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
Sicherheitsdienst-Betriebshaftpflichtversicherung: Kosten und Leistungen
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsdienste / Bewachungsunternehmen hängen von der Art und dem Umfang des Betriebes, von der Anzahl der Mitarbeiter, dem Jahresumsatz, der genauen Tätigkeit und der Risikoeinschätzung des Versicherers ab. Natürlich spielen auch vereinbarte Selbstbehalte, die Höhe der Deckungssummen und etwaige Mitversicherungen (z.B. Privathaftpflichtversicherung) eine Rolle.
Die genaue Prämienhöhe lässt sich also für jeden Sicherheitsdienst nur individuell ermitteln. So unterschiedlich die Leistungen der einzelnen Versicherer sind, so unterschiedlich sind auch die Kosten der jeweiligen Versicherung.
Die Betriebshaftpflicht für Sicherheitsdienste (auch Bewachungshaftpflicht) prüft im Schadensfall zuerst, ob Sie für einen Schaden überhaupt haftbar gemacht werden können. Unberechtigte Forderungen werden von ihr abgewehrt – notfalls vor Gericht. Ihnen entstehen dadurch natürlich keine weiteren Kosten. Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt der Versicherer (passiver Rechtsschutz).
Stellt sich heraus, dass die Schadenersatzforderungen, die an Sie heran getragen werden, gerechtfertigt sind, so übernimmt die Betriebshaftpflicht diese Kosten und befriedigt die Ansprüche der geschädigten Person (bis zu Höhe der vereinbarten Deckungssummen – siehe Überschrift Deckungssumme).
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