Wachmann Selbständigkeit

Selbständig werden mit einem Bewachungsunternehmen

Es ist Ihr Wunsch als Wachmann selbständig zu werden und ein eigenes Bewachungsunternehmen zu gründen? Hier geben wir Ihnen dazu wichtige Hinweise und Tipps.

Wachmann Selbständigkeit

Das Geschäft mit der Sicherheit boomt. Bewachungsunternehmen, die sich mit guter Arbeit einen Namen gemacht haben, können sich nicht über eine schlechte Auftragslage beklagen. Einige „schwarze Schafe“ sorgen jedoch häufig für Unruhe in der Branche.

Schlecht qualifiziert und gewaltbereit sind einige Sicherheitsfirmen in der Vergangenheit negativ aufgefallen. Umso mehr muss man dafür sorgen, dass der eigene Betrieb seriös ist und wirkt und dass die Qualität der Arbeit für sich spricht. Die Personalauswahl ist hierbei natürlich ganz entscheidend.

Vom unternehmerischen Standpunkt sind allerdings zu Beginn einer Selbständigkeit noch sehr viel mehr wichtige Entscheidungen zu treffen. Um sich einen Überblick über die Chancen und Risiken des Unternehmens zu verschaffen, sollten Sie dringend einen Businessplan erstellen. Dieser hilft Ihnen die wichtigsten Punkte im Auge zu behalten: Was kostet mich die Selbständigkeit? Wie sind die Verdienstchancen am Standort? Und und und.

Sollten Sie für Ihr Vorhaben finanzielle Unterstützung brauchen, dann hilft ein Businessplan Ihnen zudem diese zu erhalten. Welche Qualifikation Sie brauchen, um ein Bewachungsunternehmen zu eröffnen und als Wachmann selbständig zu werden und was sonst noch wissenswert ist, haben wir im Folgenden für Sie zusammen getragen.

Wachmann Selbständigkeit: Ausbildung und Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO

Eine Gewerbeerlaubnis braucht man nur für ein Bewachungsgewerbe im Sinne des Gesetzes. Eine gewerbsmäßige Bewachung übt danach aus, wer das Leben oder Eigentum von Dritten schützt und dazu aktiv tätig wird. Davon abzugrenzen sind Tätigkeiten, bei denen keine aktive Bewachung stattfindet; dazu gehört zum Beispiel die Arbeit in einer Notrufzentrale, wo Alarmmeldungen nur entgegen genommen und weitergeleitet werden.

Wer als Kaufhausdetektiv arbeiten will, aktiv Kontrollen in Bus und Bahn ausführt oder als Personenschützer arbeitet, der braucht eine Gewerbeerlaubnis nach §34a GewO. Um diese erlangen zu können, muss man nachweisen, dass man die nötigen Kenntnisse hat. Hier für ist eine Unterrichtung bei der IHK zu besuchen oder eine Sachkundeprüfung abzulegen. Es kommt auf die genaue Art der Tätigkeit an, welcher Nachweis jeweils zu erbringen ist.

Eine Sachkundeprüfung ablegen müssen zum Beispiel Kaufhausdetektive. Allerdings sind Mitarbeiter des Kaufhauses, selbst wenn sie nur für die Bewachung der Waren abgestellt sind, nicht verpflichtet eine Gewerbeerlaubnis einzuholen, weil sie keine fremden Sachen schützen. Neben den Kaufhausdetektiven müssen auch Türsteher vor Diskotheken (bei anderen Gaststätten reicht die Unterrichtung aus) und Menschen, die Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum durchführen, eine Sachkundeprüfung ablegen.

Bei anderen Bewachern, zum Beispiel Posten an Stadiontoren, Bewachungspersonal vor Bühnen oder Personenschützer, reicht die Unterrichtung aus. Wird die Tätigkeit selbständig ausgeübt, dann umfasst die Unterrichtung 80 Stunden, bei einer angestellten Tätigkeit nur 40 Stunden. Von der Sachkundeprüfung befreit werden kann man, wenn man zuvor eine Ausbildung absolviert hat, die die entsprechenden Kenntnisse sichert. Dazu gehören zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren Dienst bei der Polizei, dem Bundesgrenzschutz und im Justizvollzugsdienst, außerdem Fachkräfte für Schutz und Sicherheit.

Neben dem Nachweis ausreichender Kenntnisse ist auch die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierfür müssen ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts und aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden. Außerdem müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichendem Deckungsschutz, sowie das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel nachgewiesen werden.

Selbständigkeit: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Nachdem Sie die Sachkundeprüfung abgelegt oder die Unterrichtung besucht haben, können Sie die Gewerbeerlaubnis beantragen. Liegt diese vor, dann müssen Sie das Gewerbe bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden. Von dieser Anmeldung wird das Finanzamt in Kenntnis gesetzt, das Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet.

Nachdem Sie diesen ausgefüllt haben, erhalten Sie die Steuernummer für das Gewerbe. In der IHK sind Sie Pflichtmitglied. Wenn Sie Wachpersonal einstellen, müssen Sie besondere Auflagen erfüllen und bei der Wahl des Personals einiges beachten. Die zuständige IHK kann Ihnen hierzu genaue Informationen geben. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, auch hier sind Sie zur Mitgliedschaft verpflichtet.

Wichtige Versicherungen Informationen für Wachleute

Welche Versicherungen benötigt ein Wachmann?

Berufsunfähigkeitsversicherung Wachmann

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Betriebshaftpflicht für Sicherheitsdienste verpflichtend

Laut §6 der Bewachungsverordnung ist ein Gewerbetreibender dazu verpflichtet, eine Haftpflicht­versicherung für sich und die in seinem Betrieb tätigen Personen abzuschließen. Und das nicht ohne Grund: Das mit Bewachungsberufen einhergehende Risiko ist sehr viel höher als das der meisten anderen Berufe.