Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer

Wie wird die Berufsunfähigkeitsversicherung besteuert?

Wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vor allem Selbständige, Rürup-Sparer und Arbeitnehmer mit Betriebsrente können hier profitieren.

Berufsunfähigkeitsversicherungsbeitrag in der Steuererklärung

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuererklärung

Steuerliche Behandlung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich steuerlich absetzen – zumindest theoretisch.

Meist wird nämlich die Summe, die in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden kann, bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht als selbständiger Vertrag abgeschlossen, sondern in Kombination mit einer Rürup-, d.h., einer Basis-Rente, lassen sich deutlich größere Summen beim Finanzamt absetzen.

Bis zu 20.000 Euro für Singles und bis zu 40.000 Euro für Verheiratete sollen in Zukunft gelten. Damit dürften sich auch die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich gut absetzen lassen. Noch günstiger ist die Koppelung an eine Betriebsrente.

Liegt die Summe der Beiträge, die zur Kranken- und Pflegeversicherung geleistet wurden, unter 1.900 Euro (Verheiratete: 3.800 Euro), können die Prämien zur Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu dieser Grenze geltend gemacht werden.

Erhält der Versicherte keine steuerfreien Zulagen durch den Arbeitgeber, können die Vorsorgeaufwendungen sogar bis zu 2.800 Euro (Verheiratete: 4.600 Euro) betragen. Dies ist häufig bei Selbständigen und Beamten der Fall, die ihren Anteil allein tragen.

Zudem führt das Finanzamt bis 2019 noch eine Günstigerprüfung durch, die gewährleisten soll, dass eine bis 2004 gültige Regelung angewandt wird, sofern sich dies für den Steuerpflichtigen günstiger auswirkt. Diese Regelung beinhaltete die Kumulierung der Vorsorgebeiträge und sah gleichzeitig eine höhere Summenobergrenze vor; sie ist jedoch hauptsächlich für Selbständige interessant.

Alleinstehende Inhaber eines Basis-Rentenvertrages mit kombinierter Berufsunfähigkeitsversicherung können in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2011 immerhin bis zu 14.400 Euro als Vorsorgeaufwendungen veranschlagen, verheiratete das Doppelte; in den kommenden Jahren sollen die Summen sukzessive auf 20.000 bzw. 40.000 Euro angehoben werden, wobei auch Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke auf den Betrag angerechnet werden.

Von dem Kombi-Vertrag müssen jedoch mehr als 50% in die Altersvorsorge fließen – für die Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen also maximal 49% aufgewendet werden. Außerdem muss vereinbart sein, dass die Ausschüttung im Falle der Berufsunfähigkeit nicht als Einmalzahlung, sondern als Rente erfolgt.

Am geringsten fällt die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsversicherung aus, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung in eine betriebliche Altersvorsorge, die sogenannte Direktversicherung, eingebettet ist: Dabei wird der Betrag für den Berufsunfähigkeitsschutz gleich vom Bruttolohn abgezogen (sogenannte „Entgeltumwandlung“), so dass der Arbeitnehmer gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer zahlt.

Dies gilt derzeit bis zu einem Betrag von 2.688 Euro, wobei der Betrag nicht nur steuer-, sondern sogar sozialabgabenfrei ist. Wird die Versicherung für den Arbeitnehmer neu abgeschlossen, sind weitere 1.800 Euro steuerfrei.

Berufsunfähigkeitsrente Steuer

Die an Basis- oder Direktversicherung gekoppelte Berufsunfähigkeitsversicherung ist hinsichtlich der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsversicherung also wesentlich attraktiver als eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zu beachten ist jedoch, dass die Rente bei der kombinierten Versicherung im Gegensatz zur eigenständigen Versicherung mit einem hohen Prozentsatz oder sogar voll steuerpflichtig ist, während bei der klassischen privaten Berufsunfähigkeitsrente nur der Ertragsanteil besteuert wird. Weitere Informationen zur Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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