Berufsunfähigkeitsrente Steuer

Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente besteuert?

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit abgesichert hat, hat auch ein Einkommen, falls die Arbeitsfähigkeit plötzlich verloren geht. Allerdings muss auch die private Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden.

Unterscheidung Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer

Die beiden Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Erwerbsunfähigkeit“ werden in der Praxis oftmals Synonym und daher missverständlich verwendet. Tatsächlich gibt es entscheidende Unterschiede zwischen den beiden Begrifflichkeiten. Es gibt innerhalb der Versicherungsbranche bzw. den BUV Anbietern weitestgehend einen Konsens, was unter dem Begriff „Berufsunfähigkeit“ verstanden wird.

In welchen Fällen daraus eine tatsächliche Zahlungspflicht folgt und wie hoch der Steueranteil ist, erfahren Sie hier.

Während die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach einem steigenden Prozentsatz besteuert wird, zählt bei der Besteuerung der privaten Berufsunfähigkeitsrente der sogenannte Ertragsanteil, der einen fiktiven Gewinnanteil darstellt.

Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Rentenempfänger berufsunfähig wird: Je mehr Jahre zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem gesetzlichen Rentenalter liegen, desto größer ist der Anteil.

Berufsunfähigkeitsrente Steuererklärung

Grundsätzlich müssen Berufsunfähigkeitsrenten in der Steuererklärung aufgeführt werden. Die Prozentsätze des Ertragsanteils nach Jahren sind in einer amtlichen Tabelle geregelt: Pro Jahr, das bis zum regulären Renteneintritt fehlt, kann man etwa ein Prozent aufrechnen. Wer beispielsweise noch 20 Berufsjahre vor sich hätte, müsste jährlich auf 21% seiner privaten Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen – bei einer monatlichen Summe von 1.000 Euro Rente betrüge die Berufsunfähigkeitsrente Steuer dann also 210 Euro.

Ob der Ertragsanteil jedoch überhaupt besteuert wird, hängt von sonstigen Einkünften ab, denn wie für jeden Steuerpflichtigen gilt auch für Frührentner, die eine private Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen, ein Steuerfreibetrag von 8.004 Euro im Jahr. Zusätzlich können Werbungskosten und Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 108 Euro bzw. 36 Euro geltend gemacht werden.

Wird neben der privaten Berufsunfähigkeitsleistung zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe bezogen, ist es jedoch vor allem aufgrund der höheren Besteuerung der staatlichen Leistung wahrscheinlich, dass der Freibetrag überschritten wird. Auch bei Vereinbarung einer hohen privaten Rente und frühzeitiger Verrentung ist das Risiko dafür größer.

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer

Die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst ist – zumindest für Angestellte – kaum von der Steuer absetzbar: Zwar ist das Absetzen prinzipiell möglich, in der Praxis übersteigen die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung jedoch meist schon die Grenze, die als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden kann.

Selbständige und Beamte haben es etwas besser: Sie können nach der Günstigerprüfung höhere Summen für Versicherungsbeiträge absetzen. Auch Inhaber einer Rürup Rente mit angeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier im Vorteil: Alleinstehende mit Rürup-Vertrag können in Zukunft bis zu 20.000 Euro, Verheiratete bei Zusammenveranlagung bis zu 40.000 Euro absetzen.

Die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente fällt für Rürup Verträge allerdings deutlich ungünstiger aus als die für selbständige Verträge. Weitere Informationen zur Besteuerung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsrente Steuer Tipps

Wer sich mit dem Gedanken an eine Berufsunfähigkeitsversicherung trägt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Koppelung mit einem Rürup-Vertrag zwar absetzbare Versicherungsbeiträge garantiert, hinsichtlich einer möglichen Versteuerung der Rente aber auch Nachteile mit sich bringt: Im Gegensatz zu selbständigen Versicherungsverträgen unterliegen die gekoppelten nämlich – genau wie die Erwerbsminderungsrenten – der nachgelagerten Besteuerung, die den Rentenbezieher teurer zu stehen kommt.

Um diesen Nachteil auszugleichen, müsste man eine rund 30% höhere Rentenleistung vereinbaren, was sich in der Regel nicht lohnt. Noch weniger ratsam ist die Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Riester Rente: In diesem Fall betrüge die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente sogar 100%.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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